Die Wahlen für die neuen Kreistage, sowie Stadt-, Gemeinderäte und Ortschaftsräte erfolgen nach den Regeln der Verhältniswahl. Das bedeutet, jede wahlberechtigte Person hat drei Stimmen. Wähler können diese entweder einem Kandidaten geben oder auch auf drei Kandidaten verteilen.
Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wenn nur eine Person auf dem Wahlzettel steht oder kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht ist, findet eine Mehrheitswahl ohne Bindung an den möglichen vorgeschlagenen Bewerber statt. In diesem Fall entfällt aber das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber. Wähler können dann einer wählbaren Person jeweils ein Stimme geben und auch drei Personen selbst nennen. "Die Mehrheitswahl ist bei den Gemeinderäten relativ selten, in Ortschaftsräten kommt es schon häufiger vor", heißt es aus dem Statistischen Landesamt.