Umstrittene Pläne Ampel streicht Ausnahmeregel für über 80-Jährige in Heizungsgesetz
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30. Juni 2023, 07:57 Uhr
Im geplanten Heizungsgesetz sollten über 80-Jährige ursprünglich von der Pflicht des Einbaus einer "Ökostrom"-Heizung im Havariefall entbunden sein. Damit sollten soziale Härten vermieden werden. Nun hat die Ampel-Koalition die Klausel wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gestrichen. Dafür verspricht sie unter anderem zinsgünstige Kredite.
Die Ampel-Fraktionen haben beim geplanten Heizungsgesetz eine ursprünglich geplante Sonderregel für über 80-Jährige gestrichen. FDP-Fraktionsvize Carina Konrad sagte, die angedachte Altersgrenze von 80 Jahren wäre verfassungsrechtlich nicht tragbar. Die Koalition sorge mit einer "zielgenauen Förderung" und einer "Sozialkomponente" dafür, dass soziale Härten abgefedert würden. Zudem werde es ein KfW-Programm für zinsverbilligte Darlehen geben.
Pflicht zur "Ökostrom"-Heizung für alle
Im ursprünglichen Gesetzentwurf war geplant, dass für über 80-jährige selbstnutzende Eigentümer von Gebäuden mit bis zu sechs Wohnungen im Havariefall einer Heizung die Pflicht entfallen sollte, eine Heizung mit 65 Prozent "Ökostrom" einzubauen.
Nach langem Ringen hatte sich die Koalition aus SPD, Grünen und FDP auf deutliche Änderungen am Gesetzentwurf verständigt. "Durch die grundlegenden Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass wir Klimaschutz im Gebäudebereich wirtschaftlich vernünftig und sozial ausgeglichen erreichen", versprach Konrad.
Einkommensbonus und zinsgünstige Kredite
Der Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch erklärte, die Ampel wolle, dass allen Hauseigentümern der "Umstieg auf klimaneutrale Heizungen" ermöglicht werde. Dafür gebe es den Einkommensbonus in der Förderung, der alle mit kleinen bis mittleren Einkommen erreiche. Die Förderung betrage bis zu 70 Prozent der Investition. Für die restlichen Kosten solle es zinsvergünstigte Kreditprogramme geben. "Diese stehen auch allen offen, die auf dem regulären Markt keine Kredite bekommen – darunter viele ältere Menschen mit kleineren Renten."
Zudem gelte weiter eine allgemeine Härtefallklausel, versprach Audretsch. "Wer die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes nicht erfüllen kann – gleich aus persönlichen Umständen oder gebäudetechnischen Besonderheiten – kann sich per Antrag von den Pflichten befreien lassen. Das gilt unabhängig vom Alter."
dpa (dni)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 30. Juni 2023 | 06:30 Uhr