Einigung Die neuen Leitplanken des Heizungsgesetzes

14. Juni 2023, 20:31 Uhr

Am Dienstagabend kam es doch zu einer Einigung beim Heizungsgesetz. Das ursprünglich ambitionierte Gesetz hat nun deutlich weichere Richtlinien. Beschlossen wurden längere Fristen und weniger strikte Maßnahmen. Wir haben die wichtigsten Punkte der Einigung zusammengefasst.

Der ursprüngliche Plan für das Gebäudeenergiegesetz sah vor, dass ab Januar 2024 nur noch neue Heizungen eingebaut werden dürfen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie laufen. Eine ambitionierte Idee, die monatelangen Streit nach sich zog – auch innerhalb der Koalition. Nun einigten sich die Spitzen der Koalition auf sogenannte "Leitplanken".

Doch was wurde nun beschlossen?

Zwar soll das Gebäudeenergiegesetz weiterhin zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten. Der Kompromiss sieht allerdings jahrelange Übergangsfristen für Bestandsbauten vor. Außerdem dürfen Gasheizungen ab dem nächsten Jahr auch in Neubauten noch eingebaut werden, wenn sie grundsätzlich auf Wasserstoff umgerüstet werden können oder diese Neubauten nicht in Neubaugebieten entstehen.

Die kommunale Wärmeplanung als neuer Kernpunkt

Für neue Heizungen im Gebäudebestand ist eine "Wartezeit" vorgesehen, bis die kommunale Wärmeplanung vorliegt. Angestrebt ist, dass diese die Kommunen und Länder bis 2028 vorlegen müssen. Darin sollen sie erklären, wo Gas oder zukünftig Wasserstoff verfügbar ist und wo Fernwärme ausgebaut werden kann. Vor allem für kleine Orte könnte das ein Problem werden.

Auch Holz- und Pelletheizungen bleiben erlaubt

Solange diese Planung nicht vorliegt, soll das Gesetz eingeschränkt gelten. Alte Gas- und Ölheizungen dürfen somit erst einmal gegen neue ausgetauscht werden. Holz- und Pelletheizungen bleiben erlaubt. Weiterhin gilt, dass funktionierende Heizungen nicht ausgetauscht werden müssen und defekte Heizungen repariert werden dürfen.
Der Umstieg auf erneuerbare Energie soll durch staatliche Förderung sozial abgefedert werden.

Reaktionen auf die Entscheidungen

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßte die Einigung. Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae sagte: "Erst wird die Infrastruktur angeschaut, dann wird über das Haus entschieden. Es wird nicht mehr verlangt, als leistbar ist." Zugleich lobte sie, dass es vernünftige Übergangsfristen gebe.

Der Städte- und Gemeindebund hält es für machbar, dass die Kommunen bis 2028 ihre Wärmepläne vorlegen. Energie-Experte Timm Fuchs sagte MDR AKTUELL, das zeigten Rückmeldungen aus den Gemeinden. Vor allen Dingen komme es aber darauf an, dass die Wärmeplanung gefördert werde. Für viele Städte und Gemeinden sei das nicht nur eine zusätzliche personelle, sondern auch finanzielle Anforderung.

Die CDU sieht ihre Arbeit bestätigt. "Opposition wirkt, unsere Kritik wirkt: Robert Habecks Wärmepumpen-Zwang hat keine Mehrheit im Deutschen Bundestag", sagte der Unions-Fraktionsvize Jens Spahn.

Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch sieht den Kompromiss der Ampel-Koalition dagegen kritisch. "Statt beherzt an einem Strang zu ziehen, hängen die Ampel-Partner nach wochenlangem Rosenkrieg mit Blessuren in den Seilen."

Auch Klimaschützer kritisierten die Entscheidung. "Mit diesem aufgeweichten Heizungsgesetz rückt das Erreichen der Regierungsziele beim Klimaschutz in weite Ferne", erklärte Greenpeace-Energieexperte Andree Böhling.

Lesung des Gesetzentwurfes

Weitere Details zum Gebäudeenergiegesetz werden sich in der ersten Beratung zum Gesetzentwurf im Bundestag zeigen. Diese findet laut Angaben der Grünen Parlamentarische Geschäftsführerin Irene Mihalic am Freitag statt. Katja Mast von der SPD sprach von Donnerstag oder Freitag. Die Koalition plant eine Verabschiedung vor der Sommerpause.

AFP, ARD, Reuters, dpa (mtr)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 13. Juni 2023 | 21:45 Uhr

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