Debatte im Bundestag Wie es mit dem Heizungsgesetz weitergeht, welche Details offen sind
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15. Juni 2023, 22:11 Uhr
Nach wochenlangem Koalitionsstreit über das Heizungsgesetz hat am Donnerstag erstmals der Bundestag über das Vorhaben und Detailfragen diskutiert. Dabei kam heftige Kritik von der Unionsfraktion. Wirtschaftsminister Robert Habeck hat das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition verteidigt. Wir fassen die Debatte zusammen und erklären, wie es nun weitergeht.
- Die CDU kritisiert die "verkorkste Regierungspolitik" der Ampel im Hinblick auf das Heizungsgesetz.
- Wirtschaftsminister Robert Habeck betont die Notwendigkeit des Heizungstauschs wegen des Klimawandels.
- Das Gesetz soll mit einer kommunalen Wärmeplanung verknüpft werden. Viele Detailfragen sind aber weiterhin offen.
- Den Abgeordneten des Bundestags bleiben drei Wochen, wenn das Gesetz vor der Sommerpause verabschiedet werden soll. Der Bundesrat muss nicht zustimmen.
Das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition ist erstmals im Bundestag beraten worden. Eine Spitzenrunde von SPD, Grünen und FDP hatte sich erst am Dienstag auf wesentliche Änderungen am ursprünglichen, vom Kabinett beschlossenen Entwurf zum Heizungsgesetz verständigt. Angestrebt wird, dass der Bundestag das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet – also bis zum 7. Juli.
Opposition: "Verkorkste Regierungspolitik"
Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei, kritisierte, das Gebäudeenergiegesetz stehe sinnbildlich für eine verkorkste Regierungspolitik. Die Bürger erwarteten eine ordentliche Gesetzgebungstätigkeit, das Agieren der Ampel aber sei eine Farce. Frei sprach von einer Respektlosigkeit der Regierung gegenüber dem Parlament. Unionsfraktionsvize Jens Spahn nannte das bisherige Verfahren eine "Zumutung". Die FDP habe der Verabschiedung im Kabinett zugestimmt, um danach eine 180-Grad-Wende durchzusetzen. Das fördere Frust an der Politik. Im Text gebe es noch viele Ungenauigkeiten etwa zur Förderung des Umstiegs."
AfD-Parlamentsgeschäftsführer Bernd Baumann kritisierte, es werde über einen veralteten Gesetzentwurf debattiert. Der Linken-Abgeordnete Ralph Lenkert warf der Ampel-Koalition vor, mit "halbgaren Ideen" die Akzeptanz in der Bevölkerung zu verspielen. Er fordert eine Abschaffung der Modernisierungsumlage und eine ausreichende und nach Einkommen gestaffelte Förderung beim Heizungstausch.
Habeck verteidigt Heizungstausch
Redner der Koalition wiesen die Vorwürfe zurück. Es gebe ein ordentliches Verfahren zum Heizungsgesetz mit genügend Zeit. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) verteidigten den Kurs der Koalition. Sie betonten vor dem Hintergrund des Kampfes gegen den Klimawandel die Notwendigkeit des Heizungstauschs.
Habeck sagte, die Ampel habe von der Vorgängerregierung aus Union und SPD eine große Klimalücke geerbt. Sie sei durch Maßnahmen der Koalition bereits verringert worden. Für mehr Klimaschutz sei eine Umkehr im Wärmebereich unumgänglich. Durch die geplanten Änderungen ändere sich der "Eingang" in das Gesetz. Das Gebäudeenergiegesetz soll mit einem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung verknüpft werden. Habeck sprach von einem gestuften Einstieg in den Heizungstausch.
Auch Geywitz kritisierte, unter den Vorgängerregierungen sei viel zu wenig passiert, um bis 2045 Klimaneutralität auch im Gebäudebereich erreichen zu können. Die nun geplante Verknüpfung mit der Wärmeplanung sei sinnvoll. Die Menschen wollten Orientierung. Es gehe nun darum, mit den Bürgern gemeinsam eine Modernisierung der Heizungskeller zu schaffen, verlässlich und möglichst effizient. Geywitz machte darauf aufmerksam, dass die Preise für Öl und Gas in den kommenden Jahren durch die CO2-Bepreisung stiegen.
Offene Fragen zum Heizungsgesetz
Förderung: Fest steht, dass es für neue, klimafreundliche Heizungen Fördermittel vom Staat geben soll. Das soll aus dem sogenannten Klima- und Transformationsfonds bezahlt werden und "möglichst passgenau die einzelnen Bedürfnisse und soziale Härten bis in die Mitte der Gesellschaft" berücksichtigen, wie es im Entwurf heißt. Über die Höhe der Förderung haben die Fraktionen allerdings noch nichts gesagt. Auch, ob es eventuell Einkommensgrenzen gibt, also Reiche keinen oder einen geringeren Anspruch bekommen, ist offen.
Ausnahmeregeln: Bisher war geplant, dass die Pflicht zum Einbau einer klimafreundlichen Heizung nur für Eigentümer bis 80 Jahre gelten soll. Der Grund: Ältere Menschen bekommen kaum den eventuell nötigen Kredit. Über diese aus Sicht von Kritikern willkürliche Grenze wird noch debattiert.
Modernisierungsumlage: Hier gibt es eine Zwickmühle. Einerseits will man Mieter vor hohen Kosten beim Einbau einer neuen Heizung schützen, andererseits Vermietern einen Anreiz für die Investition geben. Es soll daher eine "weitere Modernisierungsumlage" geben, die dann greift, wenn man staatliche Förderung nutzt und die Mieter von der Umstellung finanziell profitieren.
Übergangsfristen: Unklar ist bisher, was passiert, wenn jemand jetzt eine auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizung einbaut, seine Kommune aber später gar kein damit kompatibles Gasnetz plant. Die Ampel-Fraktionen haben nur festgelegt, dass dann "angemessene Übergangsfristen zur Umstellung auf die neue Technologie" gelten sollen. Wie viel Zeit man bekommt, darüber wird gestritten.
Bundestag, Bundesrat – so geht es weiter
Bis zur Sommerpause gibt es im Bundestag noch drei Sitzungswochen, in denen die Abgeordneten in Berlin sind und das Vorhaben in Ausschüssen verhandeln können. Wegen des engen Zeitplans fordern Vertreter der Kommunen und der Wohnungswirtschaft daher, das Gesetz erst im Herbst zu verabschieden, und nicht schon bis zum 7. Juli. "Es sind noch so viele Einzelfragen offen, die nicht schnell geklärt werden können", sagte etwa der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, der "Bild"-Zeitung.
Wann der Bundesrat das Gesetz behandelt, ist offen. Vor der Sommerpause würde das nur mit einer Fristverkürzung am 7. Juli selbst klappen. Der Bundesrat kann gegen das Gesetz allerdings nur Einspruch erheben, eine Zustimmung ist nicht nötig. Auswirkungen auf erste Bürger könnte das Gesetz dann bereits im Januar haben – nämlich, wenn man neu baut oder die Heizung kaputt geht und die Kommune bereits eine Wärmeplanung hat. In allen anderen Fällen dürfte nach dem jetzigen Stand der Pläne mehr Zeit bleiben.
dpa/afp(yvo)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | MDR AKTUELL RADIO | 15. Juni 2023 | 10:30 Uhr
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