Heizungsthermostat mit Etikett und Aufschrift Gebäudeenergiegesetz auf Gesetzbuch und Geldscheinen
In der Energiebranche kommt der Kompromiss beim neuen Gebäude-Energie-Gesetz überwiegend gut an. Bildrechte: IMAGO / Christian Ohde

Energiewende Städte- und Gemeindebund: Kommunale Wärmeplanung bis 2028 machbar

15. Juni 2023, 05:00 Uhr

Der Städte- und Gemeindebund hält es für machbar, dass die Kommunen bis 2028 ihre Wärmepläne vorlegen. Der Energie-Experte Timm Fuchs sagte MDR AKTUELL, Rückmeldungen aus den Gemeinden zufolge werde es zeitlich ausreichen. Vor allen Dingen komme es darauf an, dass die Wärmeplanung gefördert werde. Die Ampel-Koalition hatte sich auf Änderungen im Heizungsgesetz verständigt. So sollen die Regeln für den Tausch alter Öl- und Gasheizungen erst greifen, wenn die kommunale Wärme-Planung vorliegt.

Schon unmittelbar nach der Einigung in Berlin hatte sich der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) zu Wort gemeldet und von einem guten und wichtigen Signal gesprochen. In einer ausführlichen Stellungnahme lobte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing dann, dass jetzt die Aussicht auf ein gutes Gesetz bestehe. Eines mit realistischen Regelungen, die von Stadtwerken und kommunalen Energieversorgern auch umgesetzt werden könnten.

Auch die VKU-Landesvertretung in Sachsen kann mit dem neuen Ansatz deutlich besser leben. Das Heizungsgesetz an die kommunale Wärmeplanung zu koppeln, sei eine zentrale Forderung des Verbandes an die Politik gewesen, sagt Landeschef Florian Gräßler. "Erst braucht es eine Wärmeplanung, die abschließend und verbindlich, scharf, straßengenau, am Ende auch gebäudebezogen regelt, ob Fernwärme möglich sein wird, ob Möglichkeiten bestehen, dort Wasserstoff, grüne Gase in das dortige Erdgasnetz zu bekommen."

Wärmeplanung in Großstädten bis 2026

Bis alle Kommunen ihre Wärmeplanung fertig haben, wird es aber noch etwas dauern. Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis Ende 2026 soweit sein, alle anderen mit mindestens 10.000 Einwohnern bis spätestens 2028. Das gibt vielen Eigentümern mehr Zeit, die bis dato befürchtet hatten, dass ihre Öl- oder Gasheizung schon im kommenden Jahr ausgetauscht werden muss. Und auch die Versorger haben etwas mehr Luft.

SachsenEnergie lobt Gesetzentwurf

Der größte Kommunalversorger in Ostdeutschland, die Dresdner SachsenEnergie AG, lobt den Ampel-Kompromiss daher als Schritt in die richtige Richtung. Auf Anfrage von MDR Aktuell schreibt das Unternehmen: "Wir brauchen mehr Zeit und Planungssicherheit, um unsere Netze zu transformieren und wir müssen bei all diesen Schritten auch die Menschen mitnehmen und darauf hinwirken, dass die Umsetzung unbürokratisch möglich ist. Dabei hilft uns auch die Technologieoffenheit des Gesetzesentwurfs." Jetzt warte man auf die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes.

Stadtwerke Halle: Zeithorizont sportlich

Trotz des etwas größeren Puffers haben die Versorger aber weiterhin einen recht engen Zeithorizont. "Sportlich", nennt Matthias Lux das Pensum, das in den kommenden Jahren zu bewältigen ist. Schließlich müsse Deutschland nach dem Klimaschutzgesetz bis 2045 CO2-neutral sein, so der Geschäftsführer der Stadtwerke Halle. Das werde die Versorger in zwei Punkten stark herausfordern:

"Auf der einen Seite, und das ist positiv, wird es dazu führen, dass die Fernwärme, insbesondere in Ostdeutschland ein bekanntes Medium, ausgebaut werden muss. Dafür ist viel Geld erforderlich. Auf der anderen Seite wird man insbesondere dort, wo leitungsgebundene Erdgasheizungen sind, nach neuen Wegen suchen müssen und eben das in einer kommunalen Wärmeplanung tun muss. Auch das wird investiv eine richtige Herausforderung."

Dass die Ampel die kommunale Wärmeplanung dem geplanten Heizungsgesetz voranstellt, hält aber auch Lux für eine gute Entscheidung. Jetzt, sagt er, sei eine gute Reihenfolge hergestellt.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 15. Juni 2023 | 06:00 Uhr

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