Bundesgerichtshof 25 Gramm Cannabis je Mensch und nicht je Wohnsitz
Hauptinhalt
29. November 2024, 08:55 Uhr
Seit April dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen und mit sich führen. Diese Menge gilt aber pro Mensch und nicht pro Wohnung. Das hat der Bundesgerichtshof nun in einem Urteil klargestellt.
Die seit April erlaubte Cannabismenge von 25 Gramm im öffentlichen Raum gilt pro Person und nicht pro Wohnsitz. Das hat der Bundesgerichtshof in einem in Karlsruhe veröffentlichten Urteil (Az. 1 StR 276/24) klargestellt. Zur Begründung erklärten die Karlsruher Richter, der Gesetzgeber habe mit Blick auf den Gesundheitsschutz und die "grundsätzlich weiterhin gegebene Gefährlichkeit von Cannabis" den Besitz je Mensch begrenzen wollen.
Frage des Strafmaßes
Anlass der BGH-Entscheidung war ein Strafverfahren gegen einen Mann wegen Vergewaltigung und unerlaubten Handels sowie unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Das Landgericht Baden-Baden verurteilte den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren. Strittig war dabei unter anderem der beim Strafmaß berücksichtigte Besitz von Cannabis.
Zahl der Wohnsitze unerheblich
Der Angeklagte meinte, er habe drei Wohnsitze und habe an jedem jeweils 25 Gramm Cannabis legal verwahren dürfen. Dem widersprach nun der BGH mit dem Verweis auf die vom Gesetzgeber gewollte Begrenzung des Cannabis-Besitzes pro Person. An mehreren Wohnsitzen vorgehaltene Cannabismengen seien daher "zur Bestimmung der strafrechtlich relevanten Freigrenze zusammenzurechnen", lautet das Urteil.
Seit Juli ist der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis straffrei. Dies gilt für den öffentlichen Raum. Für den privaten Raum gilt die Grenze von 50 Gramm.
AFP (dni)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 27. November 2024 | 14:30 Uhr