Ein Joint wird gedreht.
Kritik an der Cannabis-Teil-Legalisierung kommt von der Union: Sie will im Fall ihres Wahlsiegs alles wieder rückgängig machen. Bildrechte: picture alliance/dpa | Friso Gentsch

Bundestag Lauterbach verteidigt Legalisierung von Cannabis – Union kündigt Abschaffung an

15. November 2024, 17:49 Uhr

Gut acht Monate nach der teilweisen Legalisierung von Cannabis in Deutschland haben sich Gegner und Befürworter einen Schlagabtausch im Bundestag geliefert. Aus den Ländern wird weitere Kritik an der Umsetzung laut. Und aus der Union hieß es, sie wolle die Cannabis-Freigabe wieder rückgängig machen, wenn sie die nächste Bundesregierung führe.

Im Bundestag haben sich die Gegner und Befürworter der Teil-Legalisierung von Cannabis einen Schlagabtausch geliefert. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wies Kritik der Union zurück und warb dafür, dem Gesetz "eine faire Chance" zu geben. "Es gibt überhaupt keine Evidenz dafür, dass eine Legalisierung den Konsum erhöht", sagte der SPD-Politiker. Es gehe allein darum, den bestehenden und gestiegenen Konsum sicherer zu machen.

Kritik von der Union

Für die Union kritisierte die CSU-Innenpolitikerin Silke Launert, der Drogenmarkt sei "größer denn je". Die Ampel habe den Schwarzmarkt austrocknen wollen, mit ihrem Gesetz aber das Gegenteil erreicht. Die Koalition habe "die Tore geöffnet für niederländische Drogenbanden". Launert kündigte zugleich an, die Union werde die Cannabis-Freigabe wieder rückgängig machen, sollte sie die nächste Bundesregierung führen.

Rednerinnen von FDP und Grünen verteidigten das Gesetz. Die FDP-Gesundheitspolitikerin Kristine Lütke sagte, nach internationalen Erfahrungen sei die Legalisierung der beste Weg, um Dealer arbeitslos zu machen.

Symbolbild: Eine junge Frau zuendet sich eine selbstgedrehte Zigarette an (gestellte Szene). 4 min
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Legalisierung seit April in Kraft

Nach dem Gesetz der Ampel-Koalition ist Cannabis-Konsum ab 18 Jahren seit 1. April mit vielen Beschränkungen legal. Erlaubt ist auch der Anbau von bis zu drei Pflanzen in Privatwohnungen, aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis. Zudem können seit Juli nicht-kommerzielle Vereine mit bis zu 500 Mitgliedern an den Start gehen und gemeinsam Cannabis anbauen.

Bundesrat für Nachbesserungen

Unter den Ländern wurde unterdessen Kritik wegen der praktischen Umsetzung laut. Der Innenausschuss des Bundesrats nannte Empfehlungen für die nächste Sitzung der Ländervertreter. Es brauche Regelungen zum besseren Gesundheitsschutz, zur Beseitigung von Unklarheiten in der Vollzugspraxis und zur Vernichtung von Cannabis. Ziel sei es, die regulierte Abgabe an Erwachsene zu ermöglichen und illegalen Drogenhandel einzudämmen.

AFP/dpa, MDR (nvm, ksc)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 15. November 2024 | 13:00 Uhr

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