Strom, Gas & Fernwärme Energiepreisbremsen treten in Kraft
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01. März 2023, 12:54 Uhr
In Deutschland greifen ab Mittwoch die staatlichen Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme. Die Preise werden für einen Grundbedarf gedeckelt, der 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs entspricht. Kunden werden rückwirkend auch für Januar und Februar entlastet. Die Preisbremsen waren im Herbst beschlossen worden. Sie werden aus einem milliardenschweren Sondertopf des Bundes bezahlt, der über Schulden finanziert wird.
Die Rechnungen für Millionen von Gas- und Stromkunden werden günstiger. Seit Mittwoch greifen die milliardenschweren staatlichen Preisbremsen zur Dämpfung der gestiegenen Energiekosten. Die Entlastung greift auch rückwirkend für Januar und Februar.
Der Staat zahlt Haushalten und kleineren Unternehmen für 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs die Differenz zwischen Preisdeckel und Marktpreis. Bei Gas liegt der Deckel bei zwölf Cent pro Kilowattstunde, bei Fernwärme bei 9,5 Cent und bei Strom bei 40 Cent.
Die Bundesregierung hatte die Deckel im vergangenen Herbst beschlossen. Finanziert werden die Preisbremsen aus einem bis zu 200 Milliarden Euro schweren Abwehrschirm des Bundes, einem über Schulden finanzierten Sondertopf. Wie viel die Bremsen am Ende kosten, hängt von der Entwicklung der Energiepreise ab.
Preise sollen stabilisiert werden
Die Großhandelspreise an den Märkten sind zuletzt zwar wieder deutlich gesunken. Das Instrument der Gas- und Strompreisbremse sei aber weiter wichtig, um die Preise zu stabilisieren, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium. Entwicklungen bei den Großhandelspreisen kämen immer erst nachgelagert beim Endkunden an.
Für Kritik sorgte, dass viele Versorger ihre Preise in den vergangenen Wochen und Monaten erhöht hatten. Die Energiebranche verwies auf höhere Beschaffungskosten.
Wie funktionieren die Energiepreisbremsen?
Für industrielle Großverbraucher gelten die Deckel schon. Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen wird der Gaspreis von Anfang März an auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt werden. Das gilt für 80 Prozent des im September prognostizierten Jahresverbrauchs. Wer also mehr als 12 Cent zahlt, für den sinken die monatlichen Abschläge. Für jede über die 80 Prozent hinausgehende Kilowattstunde müssen Kunden den festgelegten Arbeitspreis des jeweiligen Tarifs zahlen.
Das soll einen Anreiz geben zum Energiesparen: Je weniger Gas man nutzt, desto geringer ist der Verbrauch, der über der Preisbremse liegt.
Preisbremsen laufen bis Jahresende
Die Botschaft ist auch: Die Energiekrise ist noch nicht vorbei. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Firmen wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde brutto begrenzt. Auch hier gilt das für einen Bedarf von 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs. Ebenso bei der Fernwärme: Hier wird der Preis auf 9,6 Cent begrenzt.
Die Preisbremsen laufen nach derzeitigen Regelungen am 31. Dezember 2023 aus. Eine Verlängerung maximal bis zum 30. April 2024 ist im Gesetz angelegt, hängt aber nach Angaben des Wirtschaftsministeriums von europäischen Vorgaben ab.
Wie hoch ist die Entlastung?
Wie hoch die Entlastung ausfällt, richtet sich nach dem jeweiligen Verbrauch und Tarif. Bei vielen Versorgern gibt es im Internet Entlastungsrechner, mit denen die individuelle Entlastung ausgerechnet werden kann. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox wird eine Familie, die im örtlichen Grundversorgungstarif ist, im Bundesdurchschnitt um rund 718 Euro bei Gas und um rund 216 Euro bei Strom entlastet – bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas und 4.000 Kilowattstunden Strom.
dpa (nvm)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 01. März 2023 | 07:00 Uhr