Bundesregierung Reform des Postgesetzes: Briefe sollen drei Tage brauchen dürfen

20. Dezember 2023, 17:10 Uhr

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines neuen Postgesetzes gebilligt, wodurch Briefe drei Tage brauchen dürfen. Zudem soll das Bundespolizeigesetz reformiert werden, was die Union kritisierte. Außerdem brachte das Bundeskabinett den Entwurf eines Digitale-Dienste-Gesetzes auf den Weg.

Das Bundeskabinett hat jetzt eine Reform des Postgesetzes auf den Weg gebracht. Am Mittwoch wurde ein Vorschlag des Wirtschaftsministeriums gebilligt, mit dem die Fassung aus den 1990er-Jahren modernisiert werden soll. Bundestag und Bundesrat könnten im Frühjahr 2024 entscheiden. 

Den Plänen zufolge soll die Deutsche Post künftig weniger Zeitdruck bei der Briefbeförderung bekommen, um Kosten senken und den Brieftransport mit Nachtfliegern einstellen zu können. Für Verbraucher heißt das, dass sie länger auf Briefe warten müssen. Derzeit muss die Post noch mindestens 80 Prozent der Briefe am nächsten Werktag zugestellt haben. Künftig sollen 95 Prozent der Briefe erst am dritten Werktag beim Empfänger sein müssen. 

Zudem sollen die Regeln zum Einsatz von Subunternehmern verschärft werden, Pakete ab zehn Kilogramm Gewicht gekennzeichnet werden, damit sich Paketboten nicht verheben. Pakete ab 20 Kilogramm sollen entweder von zwei Personen oder mit technischen Hilfsmitteln transportiert werden.

Haushalt 2024 im Kabinett

Eine Woche nach der Einigung der Koalition hat sich nun auch das Bundeskabinett mit den geplanten Einsparungen im Haushalt 2024 beschäftigt. Am Dienstag hatte die Bundesregierung die Details zu den geplanten Streichungen bekannt gegeben, die ein Milliardenloch schließen sollen. Ein Beschluss des Bundestags zum Haushalt ist laut Bundesregierung für Ende Januar 2024 geplant. Am 2. Februar dann könnte der Bundesrat nachziehen. Bis dahin gilt eine vorläufige Haushaltsführung.

Entwurf zum Bundespolizeigesetz

Auch eine Reform des Bundespolizeigesetzes hat das Kabinett nun beschlossen. Die Bundespolizei solle "gezielt gestärkt" werden, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Bundespolizei erhält unter anderem neue Befugnisse zur Telefonüberwachung und für den Einsatz von Drohnen.

Weiter sollen alle Bewerber und Beschäftigte der Behörde überprüft werden können, um zu verhindern, dass "extremistische Personen versuchen, für die Bundespolizei tätig zu werden". Bisher ist das nur in Einzelfällen möglich.

Auch für mehr Transparenz will die Bundesregierung sorgen, mit einer Legitimations- und Kennzeichnungspflicht für Bundespolizistinnen und Bundespolizisten. Bürgerinnen und Bürger sollen künftig eine Bescheinigung über eine Durchsuchung verlangen können. Sie soll auch den Grund für die Maßnahme festhalten. Neu geregelt wird zudem die Datenerhebung sowie der Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern. 

Die Neustrukturierung ist laut Entwurf notwendig, da das geltende Gesetz zum überwiegenden Teil noch aus dem Jahr 1994 stammt und bisher nur in einzelnen Vorschriften angepasst wurde. Auch dieser Gesetzentwurf muss noch in den Bundestag.

Union kritisiert Bundespolizeigesetz

CDU und CSU kritisierten den Gesetzentwurf. "Die Pläne der Ampel für eine Reform des Bundespolizeigesetzes sind unzeitgemäß und stellen die eigenen Polizeibeamten unter Generalverdacht", sagte der für Innenpolitik zuständige Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU).

Bei technischen Kompetenzen bleibe die Ampel-Koalition weit hinter dem Nötigen zurück, kritisierte Throm. Dagegen hege sie "Misstrauen gegenüber unserer Polizei", etwa wegen der geplanten Bescheinigung.

Neues Digitale-Dienste-Gesetz kommt

Das Bundeskabinett brachte zudem den Entwurf eines Digitale-Dienste-Gesetzes auf den Weg, um den Digital Services Act (DSA) der EU umzusetzen. Demnach müssen alle Online-Plattformen nun Maßnahmen gegen illegale Inhalte, Waren und Dienstleistungen ergreifen. Andernfalls drohen Bußgelder von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes.

Große Plattformen mit in der EU mehr als 45 Millionen Nutzern, darunter etwa Facebook, Amazon, X oder Google haben die meisten Pflichten. Für sie gilt der DSA schon, da sie von der EU-Kommission kontrolliert werden. Die Regeln für kleinere Dienste sollen ab 17. Februar 2024 gelten. Dann soll in Bonn auch eine zentrale Stelle der Bundesnetzagentur eingesetzt werden, als Plattformaufsicht und Annahmestellen für Beschwerden. Das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird damit weitgehend aufgehoben.

Die neue Koordinierungsstelle soll strafbare Inhalte allerdings nicht selbst verfolgen. Hier bleiben das Bundeskriminalamt, Landesmedienanstalten und Behörden zur Marktüberwachung zuständig, die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz und der Bundesdatenschutzbeauftragte.

dpa/AFP/epd/MDR (ksc, jst)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 20. Dezember 2023 | 13:30 Uhr

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