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Audio: Mit einem neuen Gesetz soll es einfacher werden, Balkonkraftwerke anzubringen. Bildrechte: picture alliance / SVEN SIMON | Frank Hoermann / SVEN SIMON
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Weg frei für Solaranlagen in Mehrfamilienhäusern

MDR AKTUELL Fr 27.09.2024 12:39Uhr 00:39 min

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Gesetzesreform Mieter haben rechtlichen Anspruch auf ein Balkonkraftwerk

27. September 2024, 15:25 Uhr

Künftig wird es für Mieter und Wohnungseigentümer leichter, ein Balkonkraftwerk anzubringen. Eine entsprechende Gesetzesänderung dazu wurde vom Bundesrat gebilligt. Anders als bisher können Vermieter ihre Zustimmung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Der Bundesrat gab zudem grünes Licht für das Verbot von "Gehsteigbelästigung" und stimmte einem neuen Vorschlag zur Vorratsdatenspeicherung zu.

Vermieter dürfen Balkonkraftwerke nicht mehr verweigern

Für Mieter und Wohnungseigentümer soll es einfacher werden, ein Balkonkraftwerk anzubringen. Der Bundesrat billigte entsprechende Gesetzesänderungen, die der Bundestag bereits beschlossen hatte. Die Zahl kleiner Balkonkraftwerke zur Erzeugung von Solarenergie nahm zuletzt stark zu

Konkret geht es um Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht. Die sogenannten Steckersolargeräte werden in den Katalog jener baulichen Veränderungen aufgenommen, auf deren Genehmigung die Mieter einen rechtlichen Anspruch haben.

Anders als bisher können damit Eigentümer und Vermieter ihre Zustimmung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Einmischen dürfen sie sich aber weiterhin bei der Frage, wie die Anlagen angebracht werden.

Agrarpaket angenommen

Agrarbetriebe erhalten die von der Bundesregierung geplanten Entlastungen. Der Bundesrat stimmte dem sogenannten Agrarpaket zu, mit denen die Regierung auf die monatelangen Bauernproteste ab Ende vergangenen Jahres reagiert hatte. Teil des Pakets sind unter anderem steuerliche Vorteile. Demnach können Landwirtschaftsbetriebe über drei Jahre hinweg im Durchschnitt besteuert werden, statt die Gewinne eines jeden einzelnen Jahres steuerlich anzusetzen. Wenn die Gewinne stark schwanken, kann sich so eine Steuerermäßigung ergeben.

Änderungen gibt es auch bei den gesetzlichen Regelungen für den Lebensmitteleinzelhandel, welche die Stellung der Landwirte verbessern soll. Sie sollen etwa vor unlauteren Geschäftspraktiken wie langen Zahlungszielen geschützt werden.

Verbot für "Gehsteigbelästigung"

Der Bundesrat stimmte außerdem einem Gesetz zu, das Schwangere und medizinisches Personal besser gegen Abtreibungsgegner schützen soll. Demonstranten müssen demnach 100 Meter Abstand zu den Eingängen von Kliniken und Beratungsstellen einhalten. Für das Bedrängen und Einschüchtern – die sogenannte "Gehsteigbelästigung" – können bis zu 5.000 Euro Bußgeld verhängt werden.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sagte, man habe "für das Spannungsverhältnis zwischen den Grundrechten ratsuchender Frauen und dem Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Dritter einen guten Kompromiss gefunden". Das Gesetz beende "einen möglichen Spießrutenlauf auf dem Weg zur Beratungsstelle" und stärke die Rechte der Frauen. "Schwangere haben das Recht auf eine unvoreingenommene Beratung und eine selbstbestimmte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch", sagte Paus.

Vorschlag zur Vorratsdatenspeicherung

Auch für eine neue, rechtssichere Form der Vorratsdatenspeicherung hat sich der Bundesrat ausgesprochen. Die Länderkammer hat dazu einen Vorschlag aus Hessen angenommen. Ziel ist es, den Ermittlern bei besonders schweren Verbrechen mehr Instrumente an die Hand zu geben – zum Beispiel bei Kindesmissbrauch. Die Initiative sieht eine befristete, anlasslose Speicherung von IP-Adressen vor. Nun muss sich der Bundestag mit dem Thema befassen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) spricht sich bislang für das "Quick Freeze"-Verfahren aus, bei dem Daten erst dann gespeichert werden, wenn ein Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung besteht. Die Vorratsdatenspeicherung war zuvor von mehreren Gerichten für rechtswidrig erklärt worden und ist zurzeit ausgesetzt.

Forderung nach Absicherung des Bundesverfassungsgerichts

In einer Entschließung begrüßte der Bundesrat den Vorschlag, die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts rechtlich zu stärken. Die Länder wollen den Status und die Organisation des Gerichts sowie die Amtszeit seiner Richterinnen und Richter genauer im Grundgesetz regeln. Das gilt auch für die Bindungswirkung der Entscheidungen. Bislang sind diese Punkte nur in einem einfachen Gesetz geregelt, dass mit einfacher Mehrheit geändert werden kann. Für eine Grundgesetzänderung wären Zweidrittelmehrheiten in Bundesrat und Bundestag nötig.

Gesetz zur Förderung der Medizinforschung

Zudem hat der Bundesrat grünes Licht für ein Gesetz gegeben, das die Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln in Deutschland vereinfachen soll. "Ich finde, wir leisten damit einen zentralen Beitrag zur Attraktivität des Pharmastandortes Deutschland", sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) am Freitag in der Länderkammer. Davon würde etwa die Krebs- und Alzheimerforschung profitieren.

Pharmaindustrie und Krankenkassen sollen zudem künftig die Erstattungspreise neuer Medikamente vertraulich festlegen dürfen, also nicht mehr zwingend veröffentlichen müssen. Dies sorgte für Kritik bei Krankenkassen, die höhere Kosten für Arzneimittel fürchten. Die Bundesregierung rechnet aber mit dem Gegenteil. 

dpa, MDR (smk,ala)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 27. September 2024 | 14:06 Uhr

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