Faktencheck Bundesländer über Bundesrat mitverantwortlich für deutsche Außenpolitik?
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26. September 2024, 05:00 Uhr
Die Bundesländer haben bei der Außenpolitik kein Mitbestimmungsrecht. Dem Verfassungsrechtler Michael Brenner zufolge ist das im Grundgesetz so festgelegt. Die BSW-Vorsitzende Sahra Wagenknecht hatte in der Sendung "Hart aber fair" gesagt, Landesregierungen seien durch den auswärtigen Ausschuss im Bundesrat mitverantwortlich für die deutsche Außenpolitik.
- Dass Außenpolitik Sache des Bundes ist, ist schon allein deshalb sinnvoll, weil Deutschland nur eine und nicht 16 verschiedene außenpolitische Positionen vertreten kann.
- Selbst wenn das BSW eine Landesregierung anführen sollte, wäre das Land im Bundesrat nur eine Stimme unter vielen.
- Da ein Koalitionsvertrag rechtlich nicht bindend ist, wäre es relativ egal, ob außenpolitische Positionen in einem möglichen Koalitionsvertrag mit dem BSW festgehalten würden.
"Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist Sache des Bundes." So steht es in Artikel 32 des Grundgesetzes. Eine Regelung, die so eindeutig wie sinnvoll ist, sagt Michael Brenner, Verfassungsrechtler an der Universität Jena.
Verfassungsrechtler: Außenpolitik ist Bundessache
"Wir können ja schlechterdings nicht 16 verschiedene außenpolitische Positionen vertreten. Es muss eine sein, die durch den Bund vertreten wird und nicht durch die Länder. Und deswegen ist die Aussage unzutreffend, dass die Länder auch irgendwelche Rechte im Bereich der Außenpolitik haben", so Brenner. Das Sprachrohr oder zuständig für die Außenpolitik sei ausschließlich der Bund.
Sollte Wagenknecht mit ihrer Aussage, dass die Landesregierungen bei der Außenpolitik "gefragt" seien, meinen: "Die Länder haben ein Recht oder Möglichkeiten, die Außenpolitik mitzubestimmen", dann wäre die Aussage nicht korrekt.
Lediglich Äußerungen zur Außenpolitik zulässig
Sich zur Außenpolitik der Bundesregierung zu äußern, stehe hingegen jeder Landesregierung frei, so Brenner. "Man kann das natürlich nicht verhindern, dass jetzt ein Ministerpräsident sich auch zu außenpolitischen Fragen äußert. Das kann er natürlich, ja. Aber sachlich, inhaltlich hat ein Land außenpolitisch – auf gut Deutsch – nichts zu melden.
Daran ändert auch der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten nichts, den Wagenknecht erwähnte. Den gibt es zwar im Bundesrat und in ihm sitzen üblicherweise sogar die 16 Landeschefinnen und -chefs persönlich. Doch selbst, wenn das BSW irgendwann mal einen Ministerpräsidenten stellen sollte, wäre das Land nach wie vor nur eine Stimme von vielen im Bundesorgan Bundesrat.
Koalitionsvertrag ohnehin nicht rechtlich bindend
Zudem kann sich der Bundesrat grundsätzlich nur sinnvoll mit Dingen befassen, die er auch gestalten oder entscheiden kann. Verträge mit der Ukraine beispielsweise gehören dazu nicht. Deshalb mache es letztlich auch keinen Unterschied, ob außenpolitische Vorhaben oder gar die Verteidigungspolitik in einem möglichen Koalitionsvertrag zwischen SPD und BSW stünden, sagt Verfassungsrechtler Brenner.
Denn das Wort "Vertrag" sei mit Blick auf eine Koalitionsvereinbarung eigentlich falsch – weil nur eine Absichtserklärung. "Man kann da viel reinschreiben, aber es ist wie gesagt lediglich ein politisches Statement. Wenn es dann um die Umsetzung dessen geht, was in so einem Koalitionsvertrag drin steht, dann ist immer die Frage, ob der Bund dafür oder das Land dafür zuständig ist."
Wollen Wagenknecht und das BSW ihre Ideen einer anderen Außenpolitik also verwirklichen, so geht der Weg dorthin nicht über eine Landesregierung. Sondern nur über die Bundestagswahl im nächsten Jahr.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 26. September 2024 | 06:06 Uhr