Tempo-30-Schild 4 min
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Verkehrsrecht Bundesrat stimmt Reform des Straßenverkehrsgesetzes zu

14. Juni 2024, 16:37 Uhr

Die Reform des Straßenverkehrsgesetzes ist beschlossen. Der Bundesrat stimmte den kürzlich vom Bundestag verabschiedeten Änderungen des Gesetzes am Freitag zu. Städte und Gemeinden sollen nun künftig mehr Gestaltungsmöglichkeiten im Straßenverkehr bekommen. Auch neue Regeln zur Cannabis-Legalisierung und die Rentenerhöhung beschäftigten die Länderkammer.

Das Straßenverkehrsgesetz wird reformiert. Der Bundesrat stimmte den Änderungen am Freitag nach einem Vermittlungsverfahren mit dem Bundestag zu. Der Bundestag hatte das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zuvor ebenfalls gebilligt.

Straßenverkehr: Mehr Spielraum für Kommunen

Städte und Gemeinden sollen somit künftig mehr Gestaltungsmöglichkeiten im Straßenverkehr bekommen. Neben Verkehrsfluss und -sicherheit sollen auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden. Die Sicherheit des Straßenverkehrs darf hierbei nicht beeinträchtigt werden.

Verkehrs- und Umweltverbände fordern bereits seit langem eine Modernisierung des Straßenverkehrsgesetzes. Künftig sollen nun Busspuren und Radwege leichter eingerichtet werden können. Gleiches gilt für Tempo-30-Regelungen etwa an viel befahrenen Schulwegen oder rund um Spielplätze. Die Straßenverkehrs-Ordnung muss noch geändert werden. 

Fahrradclub begrüßt Reform

Der Fahrradclub ADFC nannte die Modernisierung des Straßenverkehrsgesetzes essenziell, damit Städte und Dörfer ohne übertriebene bürokratische Hürden Radwege einrichten und Tempo 30 anordnen könnten. Das veraltete Straßenverkehrsgesetz sei in erster Linie auf den flüssigen Autoverkehr ausgelegt gewesen. "Es führte in der Praxis dazu, dass geschützte Radfahrstreifen, Fahrradstraßen oder großflächiges Tempo 30 außerhalb von Wohnquartieren oftmals nicht umgesetzt werden konnten."

Cannabis: Strengere Regeln für Anbauvereine

Außerdem beschäftigte sich der Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung mit neuen Regeln zur Cannabis-Legalisierung. So kommen für den künftig erlaubten Anbau von Cannabis in Vereinen strengere Vorschriften. Die Länderkammer ließ Änderungen des erst seit kurzem geltenden Legalisierungsgesetzes passieren, die der Bund den Ländern zugesagt hatte. Sie zielen darauf, dass die ab 1. Juli möglichen Anbauvereine nicht zu großen Plantagen werden. Unter anderem können Genehmigungen verwehrt werden, wenn Anbauflächen in einem "baulichen Verbund" oder unmittelbarer Nähe mit denen anderer Vereine stehen.

Flexibler sind daneben auf Wunsch der Länder Kontrollen der Vereine zu handhaben – statt "jährlich" sind sie "regelmäßig" vorzunehmen. Das Gesetz legt außerdem fest, dass eine geplante erste Auswertung von Folgen der Cannabis-Freigabe neben dem Kinder- und Jugendschutz unter anderem auch die nun erlaubten Besitzmengen beleuchten soll.

Renten steigen um 4,57 Prozent

Und auch die Renten beschäftigten den Bundesrat – die steigen zum 1. Juli um 4,57 Prozent. Die Länderkammer ließ eine entsprechende Verordnung des Bundesarbeitsministeriums passieren. Erstmals fällt die Erhöhung für die mehr als 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Ost und West gleich aus. Eine Rente von 1.000 Euro steigt damit um 45,70 Euro. Im vergangenen Herbst waren die offiziellen Schätzer noch von einem Plus von nur rund 3,5 Prozent ausgegangen. Hauptgründe für die stärkere Erhöhung sind der stabile Arbeitsmarkt in Deutschland und gute Lohnabschlüsse.

dpa (mbe)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 14. Juni 2024 | 08:47 Uhr

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