Das Justizzentrum Erfurt mit dem Thüringer Landesarbeitsgericht, dem Thüringer Landessozialgericht, dem Erfurter Arbeitsgericht und dem Amtsgericht Erfurt, 2015
Den Beschäftigten des Sophien- und Hufelandklinikums in Weimar bleiben Streiks weiterhin verboten. Bildrechte: picture alliance/dpa | Martin Schutt

Gericht entscheidet Streiks am Hufeland-Klinikum in Weimar bleiben verboten

09. Oktober 2024, 17:06 Uhr

Das Arbeitsgericht Erfurt hat einen Warnstreik am Sophien-Hufeland-Klinikum in Weimar untersagt. Hintergrund ist ein Streikaufruf der Gewerkschaft Verdi für den 14. Oktober. Klinikum, Diakonie und die Evangelische Kirche Mitteldeutschlands hatten dagegen eine einstweilige Verfügung beantragt.

Den Beschäftigten des Sophien- und Hufelandklinikums in Weimar bleiben Streiks weiterhin verboten. Insbesondere betreffe dies den angekündigten Warnstreik am 14. Oktober, entschied das Arbeitsgericht Erfurt am Mittwoch. Die von der Gewerkschaft Verdi angekündigte Arbeitsniederlegung wäre offensichtlich rechtswidrig.

Verdi legte sofort nach der Urteilsverkündung Berufung ein. Das Thüringer Landesarbeitsgericht will am Freitag darüber entscheiden.

Bisher keine Einigung möglich

Geklagt hatten das Klinikum, die Diakonie und die Evangelische Kirche Mitteldeutschlands. Konflikte in kirchlichen Einrichtungen würden demnach nicht über Arbeitskämpfe, sondern durch ein verbindliches Schlichtungsverfahren gelöst. Diesen sogenannten dritten Weg habe das Bundesarbeitsgericht 2012 in einer Grundsatzentscheidung bestätigt, begründeten die Erfurter Arbeitsrichter ihre Entscheidung gegen den Streik.

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Bei einem Gütetermin Anfang September hatten sich die Streitparteien nicht einigen können. Die Antragsteller beriefen sich darauf, dass die Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH als kirchlicher Arbeitgeber die kirchlichen Arbeitsvertragsregelungen anwende und nicht berechtigt sei, Tarifverträge abzuschließen. Deshalb dürfe das Klinikum auch nicht bestreikt werden.

Verdi argumentierte vor Gericht, der Gesetzgeber sehe für den Verzicht auf das Streikrecht eine angemessene Kompensation vor. Eine Gewerkschaft ohne Streikrecht bleibe "auf kollektives Betteln" angewiesen.

Einstweilige Verfügung stellt keine endgültige Klärung dar

Das Gericht räumte im Verlaufe der mündlichen Erörterung ein, dass das Verfahren grundsätzliche Rechtsfragen berühre, die diskutiert werden sollten. Allerdings sei dies im Rahmen der Entscheidung einer einstweiligen Verfügung nicht zu leisten. Diese Klärung wird für die erste Jahreshälfte 2025 erwartet.

Für Ende Februar ist bereits ein Kammertermin am Erfurter Arbeitsgericht anberaumt, in dem beide Parteien eine grundsätzliche Klärung der Ausgestaltung des sogenannten "Dritten Wegs" im kirchlichen Arbeitsrecht anstreben.

Die Mitarbeitenden am Klinikum verdienen das gleiche Geld wie an anderen Krankenhäusern in Thüringen auch.

Christoph Stolte Diakonie-Vorstand

Diakonie-Vorstand Oberkirchenrat Christoph Stolte sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Rande der Verhandlung, dass er für das Weimarer Krankenhaus wegen des schwebenden Verfahrens keine Kündigungen oder sonstige negativen Folgen befürchte. "Die Mitarbeitenden am Klinikum verdienen das gleiche Geld wie an anderen Krankenhäusern in Thüringen auch."

Der Rechtsstreit sei vielmehr von prinzipieller Bedeutung für das Verhältnis von Gewerkschaften und kirchlichen Arbeitgebern.

Das Sophien- und Hufelandklinikum in Weimar ist ein Krankenhaus der Akutversorgung. Es verfügt über 550 Betten und beschäftigt etwa 1.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in 15 Abteilungen.

MDR (gh)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 09. Oktober 2024 | 16:00 Uhr

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