Sparbuch mit Geldscheinen
Vielen Sparkassen-Kunden wurden Zinsen auf ihr Erspartes nicht ausgezahlt. Bildrechte: IMAGO / Lobeca

Zinssatz festgelegt Was das Urteil zu Prämiensparverträgen für Verbraucher und Banken bedeutet

11. Juli 2024, 05:00 Uhr

Im Streit um Nachzahlungen bei sogenannten Prämiensparverträgen hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt. Im Zentrum des Konflikts stehen sogenannte Prämiensparverträge, bei denen bestimmte Klauseln der Sparkassen es ihnen ermöglichten, die zugesicherte Verzinsung zu ändern. Verbraucherschützern zufolge sind den Sparern dadurch teilweise mehrere Tausend Euro entgangen. Das Urteil hat nun einen Zinssatz bestätigt. Was bedeutet das für Verbraucher?

MDR AKTUELL Autorin Kristin Kielon
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Nach zwei Jahrzehnten gibt es Rechtsfrieden im Streit um die Verzinsung der Prämiensparverträge. Der Syndikus des Ostdeutschen Sparkassenverbandes, Wolfgang Hemmen, zeigt sich zufrieden mit dem BGH-Urteil. Der Bundesgerichtshof habe bestätigt, dass der Vergleichszins, den die Sparkassen seit einigen Jahren anwenden, der richtige sei. "Das heißt, ein großer Erfolg für die Sparkassen und eine Niederlage für die Verbraucherzentrale, die wesentlich mehr haben wollte und den Verbrauchern goldene Berge versprochen hat", sagt Hemmen.

Der Teamleiter Recht bei der Verbraucherzentrale Sachsen, Michael Hummel, erklärt, man habe zwar nicht das angestrebte Ziel erreicht. Dennoch könne auch er mit dem Urteil gut leben: "Wir haben erreicht, dass die Verbraucher, beispielsweise für die Sparkasse Dresden, im Schnitt nach unseren Berechnungen 1.200 bis 1.300 Euro Rückzahlung bekommen."

Sparkassen wollen zahlen

Sehr viele Kundinnen und Kunden betreffe das allerdings nicht mehr, teilte die Ostsächsische Sparkasse Dresden mit. Nur ein kleiner Teil der Prämiensparer hätten sich der Klage der Verbraucherschützer angeschlossen: "Auch wenn das BGH-Urteil in der bankrechtlichen Fachwelt mit Spannung erwartet wurde, hat es für die Ostsächsische Sparkasse Dresden und ihre Kunden keine großen Auswirkungen. So hat Sachsens größte Bank bereits vor Längerem mit beinahe allen bestehenden Prämiensparkunden einvernehmliche, außergerichtliche Lösungen gefunden."

Aber was bedeutet das Urteil für diejenigen, die sich noch nicht mit ihrer Bank geeinigt haben? Laut Verbraucherschützer Hummel sollten Betroffene das Geld möglichst bald einfordern. Zunächst solle man die Sparkasse unter Fristsetzung auffordern, die Zinsen endabzurechnen und auszuzahlen. "Wenn das nicht funktioniert, dann kann man sich rechtliche Hilfe besorgen bei der Verbraucherzentrale oder bei Anwälten. Notfalls kann man das gerichtlich durchsetzen, und da gibt es hohe Erfolgsaussichten."

Sowohl die Ostsächsische Sparkasse Dresden als auch die Saaelesparkasse hätten bereits erklärt, zahlen zu wollen, sagt Hummel. Aber auch bei den anderen Banken rechnet er nicht mehr mit einer Blockadehaltung. Problematisch seien vor allem bereits von der Bank gekündigte Verträge, da der Anspruch nach drei Jahren verjähre.

Weitere Verfahren laufen noch

Die Rechtssicherheit, die man jetzt habe, werde aber auch Folgen für die weiteren acht noch laufenden Verfahren gegen sächsische Sparkassen haben, erklärt Hummel: "Wir müssen erstmal das Urteil prüfen, was von Karlsruhe kommt, aber wahrscheinlich werden wir dann die Rechtsstreite zu einem Ende bringen, denn das Oberlandesgericht Dresden hat in vielen Fällen bereits das entschieden, was der Bundesgerichtshof jetzt bestätigt hat, und für uns gibt es bei diesen Grundsatzfragen keinen Klärungsbedarf mehr."

Jetzt, da klar sei, was Verbraucher genau bekämen, kümmere man sich nun darum, dass das Geld auch tatsächlich bei den Betroffenen ankomme.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 11. Juli 2024 | 06:11 Uhr

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