Verbraucherzentrale Heizkostenabrechnung 2023 noch komplizierter
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27. Januar 2024, 14:56 Uhr
Die Heizkostenabrechnung gehört sicher nicht zu den Briefen, die man freudestrahlend aus dem Briefkasten fischt. Viele, viele Werte, Zahlen, Einheiten und – wenn's dumm läuft – am Ende auch noch eine unerwartete Nachzahlung. Das mit dem Zahlenwirrwarr wird besonders auf die kommende Abrechnung zutreffen. Also die, die in nächster Zeit für das Jahr 2023 kommt.
- Die Verbraucherzentrale in Sachsen rechnet wegen der komplizierteren Heizkostenabrechnung mit vielen Fragen von Vebrauchern
- Grund dafür sind einem Experte zufolge die in der Abrechnung aufgeführte CO2-Umlage sowie die Energiepreis-Bremse
- Trotzdem rät die Verbraucherzentrale dazu, die Abrechnung zu prüfen wegen unseriöser Preiserhöhungen
Lorenz Bücklein erwartet einen Berg Arbeit. Er leitet den Bereich Digitales, Energie & Mobilität bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Bald werden die ersten Verbraucherinnen und Verbraucher mit frischen Heizkostenabrechnungen in die Beratung kommen. Bücklein rechnet mit vielen – berechtigten – Fragen. Grund dafür: die Gaspreisbremse. Im Falle von Anbieterwechseln hatte die Verbraucherzentrale bereits im vergangenen Jahr Abrechnungen auf dem Tisch, in denen die Gaspreisbremse eine Rolle gespielt hat.
Dabei, sagt Bücklein, sei festzustellen: "Dass die Ausweisung der Preisbremsen und die Berechnung, beziehungsweise auch das transparente Darstellen in den Abrechnungen, nicht unbedingt immer gegeben ist. Es ist für Verbraucherinnen und Verbraucher oft nicht nachvollziehbar gewesen, ob denn jetzt die Summe, die da ausgewiesen ist, auch wirklich stimmt in der Schlussabrechnung."
Die Abrechnung soll transparenter sein, ist aber komplizierter
Auch Falko Bauer rechnet mit einem beachtlichen und vor allem unübersichtlichen Zahlenwerk, das mit der Heizkostenabrechnung 2023 ins Haus flattern wird. Bauer ist Geschäftsführer von EAD Leipzig, ein Dienstleister für Heizkostenabrechnungen: "Die Abrechnungen werden dahingehend immer komplizierter, weil der Gesetzgeber immer mehr Vorschriften erlässt, was den Ausweis von Kosten, Gebühren – Stichwort CO2-Umlage, Stichwort Preisbremse - angeht, und wir insofern mehr ausweisen müssen."
Dass mehr ausgewiesen werden muss, findet Verbraucherschützer Bücklein nicht per se schlecht – im besten Fall könnten mehr Angaben zu mehr Transparenz führen. Allerdings zeige die Erfahrung, dass die Heizkostenabrechnung dadurch eher noch verwirrender werde.
Wer Durchblick benötige, könne sich an die Beratung der Verbraucherzentrale wenden, sagt Bücklein: "Und dadurch gibt es natürlich die Möglichkeit, sich nochmal rückzuversichern: Hat mein Anbieter hier alles korrekt gemacht und wenn das nicht der Fall ist, dann helfen wir da natürlich auch gegebenenfalls weiter, damit man sich an den Anbieter wenden kann."
Es gilt Vorsicht wegen unseriöser Unternehmen
Vorsicht sei auf jeden Fall geboten, meint der Verbraucherschützer. Seit der Energiekrise seien immer wieder unseriöse Unternehmen aufgefallen: "Die ploppen natürlich in so einer Marktsituation noch mal etwas deutlicher auf. Also das heißt, es erfolgen zum Beispiel Preiserhöhungen, die vorher nie richtig angekündigt worden sind. Dort wird also einfach tatsächlich auch auf dem formellen Weg nicht unbedingt sauber gearbeitet."
Die gute Nachricht: Die übernächste Abrechnung - also die, die dann nächstes Jahr kommt - wird dann wieder etwa simpler ausfallen. Schließlich sind die Energiepreisbremsen Ende 2023 ausgelaufen und spielen demnach dann keine Rolle mehr.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 26. Januar 2024 | 06:48 Uhr
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