Bundesverfassungsgericht Corona-Mittel dürfen nicht für Klimaschutz eingesetzt werden

15. November 2023, 20:28 Uhr

Die Bundesregierung verstößt gegen das Grundgesetz, wenn sie nicht verbrauchte Corona-Hilfen für den Klimaschutz ausgibt. Das haben die Verfassungsrichter in Karlsruhe entschieden und gaben einer Klage von CDU/CSU statt. Die Regierung reagiert mit einer Ausgabensperre für den Klimafonds.

Das Bundesverfassungsgericht hat den umstrittenen Nachtragshaushalt der Ampel-Regierung von Ende 2021 für nichtig erklärt. Die Richter in Karlsruhe entschieden, nicht ausgegebene Corona-Hilfsmittel dürfen nicht in den Klimafonds verschoben werden. Das sei mit dem Grundgesetz unvereinbar. Damit hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit ihrer Klage gegen Nachtragshaushalt Erfolg.

Union: Ampel umgeht Schuldenbremse

Die Union wirft der Bundesregierung vor, sie lade sich auf Vorrat die Taschen voller Geld und umgehe so bewusst die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse im Grundgesetz. Das sei nicht ehrlich, denn ohne das Geld aus dem Sonderfonds müssten für die Klimaprojekte an anderer Stelle viele Milliarden eingespart werden. Außerdem sei das Gesetz für den Nachtragshaushalt erst im Februar 2022 verabschiedet worden und damit zu spät.

Für die Corona-Hilfen hatte die Bundesregierung damals neue Schulden gemacht. Die Corona-Krise habe sie dazu berechtigt, die Schuldenbremse ausnahmsweise auszusetzen. Allerdings wurden die mit Darlehen finanzierten Corona-Hilfsprogramme nicht ausgeschöpft.

Riesiges Finanzierungsloch bei Klimapolitik

Für die Bundesregierung ist die Entscheidung der Verfassungsrichter eine herbe Niederlage. Das nicht benötigte Corona-Geld war nachträglich in den Energie- und Klimafonds gebucht. Das ist ein Sondervermögen, das inzwischen Klima- und Transformationsfonds KTF heißt und getrennt vom sonstigen Haushalt verwaltet wird.

Die 60 Milliarden Euro hat das Bündnis von SPD, Grünen und FDP fest für den Klimaschutz eingeplant. Das Geld sollte in Förderprogramme für Heizungstausch, Sanierung und Halbleiterindustrie fließen Nun wird ein riesiges Finanzierungsloch aufgerissen.

Scholz: Werden Entscheidung sorgfältig prüfen

Bundeskanzler Olaf Scholz kündigte an, die Regierung werde die Entscheidung des Gerichts sorgfältig auswerten und genau beachten. Sie habe möglicherweise Auswirkungen auf die Haushaltspraxis nicht nur im Bund, sondern auch in den Ländern. Das parlamentarische Verfahren zum Haushalt 2024 werde aber wie geplant fortgesetzt.

Klimafonds: Lindner verhängt Ausgabensperre

Die Bundesregierung legt ihre Vorhaben, die aus dem KFT finanziert werden sollten, vorerst auf Eis. Finanzminister Christian Lindner sagte, die Ausgabensperre gelte für 2024 und 2025. Davon ausgenommen seien Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizient und der erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. Für den Klimafonds werde umgehend ein neuer Wirtschaftsplan erstellt.

Wirtschaftsminister Robert Habeck versicherte, alle zugesagten Verpflichtungen würden eingehalten. Neue seien aber erst möglich, wenn der neue Finanzplan aufgestellt sei.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 15. November 2023 | 10:30 Uhr

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