Konferenz Ministerpräsidenten: Rundfunkbeitrag wird vorerst nicht erhöht
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12. Dezember 2024, 20:59 Uhr
Der Rundfunkbeitrag soll in den nächsten zwei Jahren nicht steigen. Darauf haben sich die Bundesländer bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin geeinigt. Ab 2027 soll die Finanzierung dann neu geregelt werden.
- Der Rundfunkbeitrag soll in den kommenden zwei Jahren stabil bleiben.
- Ab 2027 tritt ein neues Rundfunkbeitragsverfahren in Kraft.
- Die Ministerpräsidenten einigten sich auch auf den bereits ausgehandelten Reformstaatsvertrag.
Die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags bleibt vorerst bei 18,36 Euro. Aus Sicht der Länder soll der Rundfunkbeitrag in den Jahren 2025 und 2026 nicht steigen. Das sagte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) nach der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin. Auch Brandenburg bestätigte die Angaben. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) teilte mit: "Nach umfangreichen Diskussionen unter den Ländern bleiben die Beiträge für Bürgerinnen und Bürger und Betriebe stabil. Das ist gut."
Ministerpräsidenten: ARD und ZDF sollen Rücklagen aufbrauchen
Nach dem Vorschlag der Ministerpräsidenten sollen ARD und ZDF in den kommenden beiden Jahren bei Bedarf ihre Rücklagen aufbrauchen, die bei etwas über einer Milliarde Euro liegen. Ob die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zum Januar vorgeschlagene Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro mit der Entscheidung der MPK vom Tisch ist, ist allerdings offen.
ARD und ZDF reichten bereits im November Klage beim Bundesverfassungsgericht ein, nachdem die Bundesländer die von der KEF vorgeschlagene Erhöhung nicht beschlossen hatten. Die letzte Beitragserhöhung hatten die öffentlich-rechtlichen Sender in Karlsruhe durchsetzen können. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) forderte die Sender auf, die Klage zurückzunehmen. Es habe sich dabei nach Auffassung der MPK um einen "unerfreulichen Akt" gehandelt.
Bayern und Sachsen-Anhalt: Kompromiss nur unter Vorbehalt
Bayern und Sachsen-Anhalt tragen den erzielten Kompromiss deshalb nur unter Vorbehalten mit. In Protokollerklärungen zu dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz bringen beide Länder zum Ausdruck, dass sie erwarten, dass ARD und ZDF ihre Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe zurückziehen. Spätestens mit der Beschlussfassung vom Donnerstag gebe es für das Bundesverfassungsgericht keinen Grund, diese Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung anzunehmen, sagte Sachsen-Anhalts Staatskanzleichef Rainer Robra (CDU).
ARD und ZDF halten an Klage zum Rundfunkbeitrag fest
ARD-Chef Kai Gniffke verteidigte nach der Entscheidung der Ministerpräsidenten den Gang nach Karlsruhe und bedauerte, dass die Anpassung des Rundfunkbeitrags nicht auf den Weg gebracht worden sei. "Damit wird einmal mehr klar, dass sich die Länder nicht an das verfassungsgemäße Verfahren zur Umsetzung des KEF-Vorschlags halten", sagte er. Daher sei es richtig, diese Frage vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen "und nicht noch eine weitere Ministerpräsidentenkonferenz abzuwarten".
Auch das ZDF verteidigte die Verfassungsbeschwerde. "Sie ist darauf gerichtet, dass die Länder das von ihnen selbst festgelegte, derzeit gültige verfassungskonforme Verfahren einer staatsfernen Festlegung des Rundfunkbeitrags einhalten", teilte der Sender mit.
Neues Beitragsverfahren ab 2027
Die Ministerpräsidenten beschlossen in Berlin zudem ein neues Verfahren für die Ermittlung des Rundfunkbeitrags. Dabei soll bei einer Erhöhung von unter 5 Prozent künftig nicht mehr wie bisher die Zustimmung aller 16 Landtage nötig sein. Stattdessen wird das sogenannte Widerspruchsmodell in Kraft gesetzt, teilte der Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Nathanael Liminski (CDU) mit. Danach müsste bei geringen Erhöhungen eine bestimmte Zahl von Ländern die geplante Beitragsanpassung ablehnen, damit sie nicht automatisch in Kraft tritt.
Einigung auf Reformstaatsvertrag
Wie erwartet einigten sich die Ministerpräsidenten auch abschließend auf den bereits bei der letzten MPK im Oktober ausverhandelten Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) kritisierte dabei die Aufsichtsgremien der Sender. Fragen zu mehr Kooperationen oder zur Streichung und Zusammenlegung von Spartenkanäle seien "eigentlich die Aufgabe der Gremien gewesen, jetzt haben die Länder entschieden", so Kretschmer.
dpa, KNA, AFP, epd (smk)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 12. Dezember 2024 | 15:00 Uhr