Bundesrat bestätigt Gesetz Cannabis-Konsum ab 1. April legal
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22. März 2024, 17:26 Uhr
Der Bundesrat hat das Cannabis-Gesetz der Bundesregierung passieren lassen. Die Entkriminalisierung der Droge kann wie geplant zum 1. April in Kraft treten. Sachsen stimmte im Bundesrat uneinheitlich ab, weswegen die Stimme für ungültig erklärt wurde.
- Der Weg für die Teillegalisierung von Cannabis ist frei. Der Bundesrat hielt das Gesetz nicht auf.
- Die Regierung stellte den Ländern Nachbesserungen am Gesetz in Aussicht.
- Streit in Sachsen und Kritik aus Sachsen-Anhalt.
- Die Union formuliert weiter massive Kritik.
Das Gesetz zur Cannabis-Entkriminalisierung kann zum 1. April in Kraft treten. Das entschied der Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag. Im Vorfeld waren CDU und CSU Sturm gegen die im Bundestag beschlossene Regelung gelaufen. Auch Landespolitiker und Gesundheitsministerinnen der SPD waren kritisch. Eine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses kam in der Abstimmung aber nicht zustande. Ein Vermittlungsverfahren zwischen Bund und Ländern hätte das Inkrafttreten des Gesetzes verzögert.
Mit dem Gesetz der Ampel-Koalition werden der Konsum sowie in begrenzter Menge Besitz und Anbau der Droge für Erwachsene erlaubt. Mit der teilweisen Legalisierung will die Bundesregierung eine Wende in der Drogenpolitik einleiten. Erwachsene ab 18 Jahren dürfen künftig bis zu 25 Gramm Cannabis zum eigenen Verbrauch bei sich haben und zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren. Im Eigenanbau werden drei Pflanzen erlaubt. Von Juli an sollen Cannabis-Clubs zum Anbau und begrenzten Erwerb der Droge erlaubt werden. Der öffentliche Konsum wird beschränkt erlaubt. In Sichtweite von Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Sportstätten ist er nicht erlaubt. In Fußgängerzonen darf ab 20 Uhr gekifft werden. Für Minderjährige bleibt Cannabis verboten.
Regierung kündigt Nachbesserungen an
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warb vor der Abstimmung für das Gesetz, das eine Chance sei, durch Entkriminalisierung und bessere Aufklärung besonders die junge Generation vor Konsum und dem Schwarzmarkt zu schützen. Vorab nahm die Bundesregierung auch einige Kritikpunkte auf, um ein Vermittlungsverfahren abzuwenden. In einer Erklärung, die im Bundesrat zu Protokoll gegeben wurde, sicherte sie mehr Unterstützung bei Aufklärung und Vorbeugung vor allem für Kinder und Jugendliche sowie flexiblere Umsetzungsregeln zu. Dafür sollen nun noch vor dem 1. Juli einige nachträgliche Änderungen am Gesetz umgesetzt werden.
Streit in Sachsen und Kritik aus Sachsen-Anhalt
Rednerinnen und Redner mehrerer Länder warnten dennoch vor einer Legalisierung. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sagte nach der Abstimmung im Bundesrat, die Folgen würden das Land noch jahrzehntelang beschäftigen. Bei dem Gesetz könne es nicht um Parteipolitik gehen. Diese Frage sei so zentral und so persönlich, "dass für mich klar war, ich werde einer Legalisierung von Drogen unter keinen Umständen zustimmen, auch wenn das Ärger in meiner sächsischen Koalition gibt."
Während Kretschmer dafür war, den Vermittlungsausschuss anzurufen, sprachen sich die Koalitionspartner SPD und Grüne dagegen aus. Auch Vize-Ministerpräsident Martin Dulig (SPD) äußerte sich gegen eine Anrufung des Vermittlungsausschusses. Bei der Abstimmung votierte Sachsen dann uneinheitlich, die Stimme wurde daher für ungültig erklärt. Die Grünen werfen Kretschmer vor, den Koalitionsvertrag verletzt zu haben. Sie wollen nun den Koalitionsausschuss anrufen.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff äußerte sich im Plenum ebenfalls kritisch. Er sagte: "Ich halte mich für verpflichtet, meine Sorge und die vieler anderer Menschen zu artikulieren, dass sich mit diesem Gesetz die Tür zu einer grundlegend neuen Drogenpolitik öffnet." Sachsen-Anhalt kündigte im Vorfeld an, sich bei der Abstimmung zu enthalten, weil die mitregierenden Sozialdemokraten und Liberalen für das Gesetz votieren wollten.
Aus Thüringen hatte es geheißen, man werde voraussichtlich nicht für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses stimmen.
Weiterer möglicher Widerstand
Der bayrische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte vor der Abstimmung auch eine mögliche Klage gegen das Gesetz ins Spiel gebracht. Unklar blieb, welches Gericht angerufen werden soll. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (ebenfalls CSU) sagte, da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig vor dem Bundesrat sei, könne es auch nicht vor das Bundesverfassungsgericht kommen. Man gehe zwar von EU-Rechtswidrigkeit aus. Da seien die Länder aber auch nicht direkt "vorlageberechtigt".
Die Unions-Innenminister erwarten, dass die Kriminalität durch die teilweise Entkriminalisierung der Droge zunehme. "Es ist mit einer Ausweitung des Schwarzmarkts zu rechnen, da aufgrund der Legalisierung von Cannabis die Anzahl der Konsumenten steigen wird", sagte Sachsens Innenminister Armin Schuster. Zudem sagte der CDU-Politiker, sogar der UN-Drogenkontrollrat habe vor einem Verstoß gegen internationale Abkommen gewarnt.
Die Union hält vor allem die vorgesehenen Besitz- und Abgabemengen für "überdimensioniert". Zudem kritisieren sie, dass der Aspekt der Verkehrssicherheit zu wenig berücksichtigt worden und zu befürchten sei, dass Fahrten unter Drogeneinfluss zunähmen.
Dem Rechtsausschuss des Bundesrats zufolge ist es der Justiz in den Ländern außerdem unmöglich, den rückwirkenden Straferlass kurzfristig umzusetzen. Es müssten zehntausende Urteile einzeln überprüft werden. Und bezweifelt werde auch, dass der nachträgliche Straferlass überhaupt rechtens sei.
MDR/dpa/AFP/epd (ksc,pei,ala)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 22. März 2024 | 12:00 Uhr