Sonderzahlungen ohne Abzüge Gewerkschaften und Arbeitgeber hadern mit Inflationsausgleichsprämie

03. Dezember 2023, 11:20 Uhr

Millionen Beschäftigte haben dieses Jahr die Inflationsausgleichsprämie erhalten oder bekommen sie noch. Bis zu 3.000 Euro ohne Steuern und Sozialabgaben – für viele Menschen sicherlich ein willkommener Eingang auf dem Konto. Aus Sicht der Gewerkschaften ist die Sonderzahlung jedoch ein "vergiftetes Geschenk", weil sie langfristig die Löhne drückt. Und auch die Arbeitgeber stören sich an dem Bonus. Eine Zukunft hat die staatlich geförderte Prämie deshalb wohl nicht.

MDR AKTUELL Mitarbeiter Alexander Laboda
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Die rund 71.000 Beschäftigten der Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitenden Industrie haben Grund, sich auf den Frühling zu freuen. Denn zum 1. März 2024 erhalten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro. Es ist die zweite Zahlung dieser Art. Im Mai dieses Jahres flossen den Beschäftigten schon einmal 1.000 Euro Prämie zu – ein in Zeiten hoher Preissteigerungen sicherlich willkommener Eingang auf dem Konto.

Die Mediengestalter, Packmitteltechnologen und Anlagenführer der Branche stehen als Empfänger der Inflationsausgleichsprämie stellvertretend für Millionen Beschäftigte. Im vergangenen Jahr kam nach Angaben von Gewerkschaften und Arbeitgebern kaum ein größerer Tarifabschluss zustande, der nicht die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie vorsah. Unter anderem die Vereinbarungen im Öffentlichen Dienst, bei der Post und der Pilotabschluss in der Metall- und Elektroindustrie enthielten solche Klauseln. Allein beim Öffentlichen Dienst gilt der Vertrag für rund 2,4 Millionen Beschäftigte von Bund und Kommunen, in der Metallindustrie für potenziell mehr als 3,6 Millionen Menschen.

Hilfe in schwierigen Zeiten

Kerstin Chagoubi ist bei Verdi die zuständige Fachbereichsleiterin für die Papier und Kunststoff verarbeitende Industrie in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Branche beschäftigt in der Region nach Schätzung von Verdi circa 6.500 Beschäftigte. Chagoubi sagt zum im April abgeschlossenen Tarifvertrag: "Angesichts der Inflationsraten und der Energiekrise war der Abschluss für die Beschäftigten noch zu gering. Aber letztlich war nicht mehr machbar beziehungsweise durchsetzbar." Man müsse die wirtschaftliche Gesamtsituation und die Lage der Branche sehen, in der zum Beispiel immer wieder große Druckereien schließen.

Vielen stand und steht das Wasser bis zum Hals. Da hilft eine solche Zahlung unmittelbar.

Kerstin Chagoubi Fachbereichsleiterin bei Verdi

Hier sieht die Gewerkschafterin auch den Zweck von Sonderzahlungen wie der Inflationsausgleichsprämie und der Corona-Prämie, die von 2020 bis 2022 ausgezahlt werden konnte. Während der Pandemie und nun in der Energiekrise steckten viele Unternehmen in einer extrem schwierigen wirtschaftlichen Lage. "Hier hätten wir hohe lineare Tariferhöhungen oft überhaupt nicht bekommen." Und aus Sicht der Beschäftigten sei es ebenfalls nachvollziehbar, dass sie diese Einmalzahlungen haben wollen, sagt Kerstin Chagoubi. "Vielen stand und steht das Wasser bis zum Hals. Da hilft eine solche Zahlung unmittelbar."

Inflationsausgleichsprämie und andere Boni vom Arbeitgeber Sonderzahlungen, Boni oder Prämien vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig. Von dieser Regel gibt es nur wenige Ausnahmen mit niedrigen Freibeträgen. So können Firmen ihren Beschäftigten monatlich lediglich Sach- oder Dienstleistungen in Höhe von 50 Euro spendieren, zum Beispiel Restaurantgutscheine oder Veranstaltungstickets. Außerdem gibt es Möglichkeiten beim Personalrabatt, der Gesundheitsförderung oder bei besonderen Anlässen, wie zum Beispiel der Hochzeit eines Mitarbeiters.

Bei der Inflationsausgleichsprämie dürfen Arbeitgeber hingegen bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei an Beschäftigte auszahlen. Die Prämie ist eine freiwillige Zahlung. Sie darf auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden.

Während der Pandemie ermöglichte der Bund erstmals eine solche steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung. Bei der Corona-Prämie lag der Höchstbetrag noch bei 1.500 Euro.

Geringere Tarifsteigerungen

Auf längere Sicht wirken sich die Prämien aus Sicht der Gewerkschaften hingegen zum Nachteil der Beschäftigten aus. Norbert Reuter, Leiter der Tarifpolitischen Grundsatzabteilung bei Verdi in Berlin, spricht von einem "vergifteten Geschenk" des Staates, der ja freiwillig auf Steuern und Sozialabgaben verzichtet. Die Zahlungen würden den Beschäftigten zunächst attraktiv erscheinen. "Letztlich werden diese Zahlungen aber immer mit Entgeltsteigerungen verrechnet. Im Ergebnis fallen die dauerhaften Lohnsteigerungen in aller Regel niedriger aus." Zudem würden die Prämien auch nicht bei der Rente angerechnet und belasteten auch die weiteren Sozialkassen durch fehlende Einnahmen. Kurzum: Die Prämie führt dazu, dass die Beschäftigten langfristig weniger Geld und geringere Renten bekommen, wie auch Beispielrechnungen zeigen.

Um wie viel niedriger die Tarifsteigerungen wegen der Prämien ausfallen, lasse sich nicht genau sagen, erklärt Thorsten Schulten, Leiter des Tarifarchivs beim Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. "Die Sonderzahlungen sind Teil der Verhandlungsmasse in den Gesprächen von Arbeitgebern und Gewerkschaften." Es lasse sich deshalb nicht sagen, was genau gewesen wäre, wenn es diesen Faktor nicht gegeben hätte. "Aber es ist der Sinn dieser politischen Maßnahme, zu erreichen, dass die linearen Erhöhungen niedriger ausfallen", sagt der Professor für Politikwissenschaft. Die Bundesregierung habe angesichts des Preisschocks nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine mit dem Instrument eine Lohn-Preis-Spirale verhindern wollen.

Stichwort: Lohn-Preis-Spirale Ausdruck für die wechselseitigen Zusammenhänge zwischen dem Anstieg der Löhne als Folge von Preiserhöhungen und der Preise als Folge von Lohnsteigerungen. Die Unternehmen rechtfertigen mit gestiegenen Löhnen Preiserhöhungen, die Gewerkschaften begründen wiederum ihre Lohnforderungen mit erhöhten Preisen. Bundeszentrale für politissche Bildung, bearbeitet und gekürzt

Die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie war für die Gewerkschaften in vielen Verhandlungen quasi selbstverständlich.

BDA

In diesem Punkt stimmt die Arbeitgeberseite grundsätzlich überein. Allerdings sei ein Teil des Ziels, die allgemeine Lohnentwicklung zu dämpfen, gar nicht erreicht worden, sagt Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), und erklärt: "Die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie war für die Gewerkschaften in vielen Verhandlungen quasi selbstverständlich. Trotzdem haben sie so hohe tabellenwirksame Entgelterhöhungen gefordert wie lange nicht mehr." So seien die Nominallöhne im ersten und im zweiten Quartal etwa um 5,6 und 6,6 Prozent gestiegen – so stark wie seit mindestens 20 Jahren nicht mehr.

Reallöhne sinken seit Jahren

Der BDA verweist damit auf den Reallohnindex des Statistischen Bundesamts. Zum ganzen Bild gehört aber, dass diese hohen Steigerungen die allgemeine Inflation gerade so knapp ausgleichen. Im zweiten Quartal 2023 stiegen die Reallöhne laut Bundesamt um 0,1 Prozent. In den zwei Jahren davor sanken die Reallöhne allerdings teils drastisch. So lag der Realohnverlust im kompletten Jahr 2022 etwa bei vier Prozent.

Darüber hinaus zeigt eine Beispielrechnung, wie schnell sich die Prämienzahlungen abseits der allgemeinen Preissteigerungen allein aufgrund des Zinses-Zins-Effekts zum Nachteil der Beschäftigten auswirken können. Die folgende Tabelle zeigt die Berechnung ausgehend von einem Bruttojahresverdienst von 36.000 Euro. In der ersten Variante erhält der Beschäftigte im ersten Jahr 3.000 Euro Inflationsprämie. In der zweiten Variante bekommt er eine Tarifsteigerung von vier Prozent. Bei beiden Varianten bekommt er in den Folgejahren ebenfalls eine Tariferhöhung um vier Prozent.

Prämie statt Erhöhung - Berechnung des Bruttoarbeitslohns
Jahr Variante mit Prämie, ohne Tarifsteigerung im ersten Jahr Variante ohne Prämie, mit Tarifsteigerung im ersten Jahr Differenz
2023 39.000 37.440 1.560
2024 37.440 38.938 -1.498
2025 38.938 40.495 -1.558
2026 40.495 42.115 -1.620

Quelle der Beispielrechnung: "Inflationsausgleichsprämie oder Tariferhöhung?", Dr. Reinhard Bispinck, WSI

Im Ergebnis liegt sein Bruttoverdienst mit der Prämie lediglich im ersten Jahr der Prämienzahlung höher. Bereits ab dem zweiten Jahr macht sich der Zinseffekt bemerkbar. Der Arbeitnehmer ohne Prämie, aber mit Tarifsteigerung, holt den "Verlust" nahezu wieder ein und profitiert auch in den Folgejahren von einem höheren Lohn. Beim Nettoverdienst ist die Differenz am Anfang größer – weil die Prämienzahlung steuerfrei ist – aber auch hier liegt Variante 2 auf längere Sicht vorne. Und, um es noch einmal zu betonen: Der langfristig geringere Lohn führt auch zu geringeren Rentenansprüchen.

Gewerkschaften und Arbeitgeber gegen Fortsetzung

Weder Arbeitgeber noch Gewerkschaften sehen in den steuer- und abgabenfreien Sonderprämien ein Zukunftsmodell. Von einem "Sonderinstrument für Krisenzeiten" spricht Arbeitgebervertreterin Veronika Stolz: "Herkömmliche Bonus- oder Einmalzahlungen, etwa mit Blick auf ein gutes Jahresergebnis, bleiben natürlich Bestandteil von Tarifverhandlungen. Aber Zahlungen wie die Inflationsausgleichsprämie, die zusätzlich auf die Tarifverhandlungen oben drauf gesetzt werden, sollte es nicht mehr geben."

Die Gewerkschaftsseite ist ebenfalls gegen eine Fortsetzung der Prämienzahlungen. Verdi-Landesfachbereichsleiterin Kerstin Chagoubi sagt: "Wir wollen zurück zu Erhöhungen in den Entgelttabellen, die dann auch bei nachfolgenden Verhandlungen einen höheren Sockelbetrag bedeuten." Verdi-Tarifpolitikexperte Norbert Reuter schlussfolgert: "Das ist keine sinnvolle Geschichte. Wir wollen zurück zu unserem normalen Tarifgeschäft. "

Politikwissenschaftler Schulten vom gewerkschaftsnahen WSI bezeichnet die Prämien ebenfalls als Kriseninstrument: "Wir brauchen eine nachhaltige Einkommensentwicklung. Und ich denke, sobald wir wieder in eine stabilere wirtschaftliche Lage kommen, wird die Akzeptanz bei Arbeitnehmern und Gewerkschaften auch nicht mehr da sein."

Die Inflationsausgleichsprämie darf noch bis zum 31. Dezember 2024 vereinbart und ausbezahlt werden.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL - Das Nachrichtenradio | 02. Dezember 2023 | 06:05 Uhr

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