Wegen antidemokratischer Bestrebungen Verfassungsschutz stuft gesamte AfD als gesichert rechtextremistisch ein
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02. Mai 2025, 13:44 Uhr
Mehrere Landesverbände der AfD galten bereits als rechtsextremistisch. Die Gesamtpartei war bislang lediglich ein Verdachtsfall. Nun stufte der Verfassungsschutz die AfD auch auf Bundesebene als gesichert rechtsextremistisch ein.
- Der Verfassungsschutz nennt als Gründe unter anderem das Volksverständnis der Partei.
- Die AfD kündigt juristische Mittel gegen die Einstufung an
- Die Bundesinnenministerin verneint eine Einflussnahme der Politik.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Der Inlandsgeheimdienst teilte mit, Grund sei die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der AfD. Der Verdacht, dass die Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet.
Verfassungsschutz verweist auf Volksverständnis der AfD
Das Bundesamt erklärte, das in der AfD vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis sei nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen. Die Vizepräsidenten der Behörde, Sinan Selen und Silke Willems, ergänzten, Äußerungen und Positionen der Partei und führender AfD-Vertreter verstießen zudem gegen das Prinzip der Menschenwürde. Das sei maßgeblich für die getroffene Entscheidung gewesen.
Grundlage für die Einschätzung ist eine umfangreiche Materialsammlung, die nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt ist und nicht veröffentlicht werden soll. Nach Informationen von ARD-Hauptstadtstudio und SWR umfasst das Gutachten mehr als 1.000 Seiten.
AfD kündigt juristische Mittel an
Die AfD hat die Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch" scharf kritisiert und juristische Konsequenzen angekündigt. Parteivize Stephan Brandner sagte der "Rheinischen Post", die Entscheidung sei "inhaltlich völliger Blödsinn, hat mit Recht und Gesetz überhaupt nichts zu tun und ist eine rein politische im Kampf der Kartellparteien gegen die AfD." Brandner nannte die Einschätzung des Verfassungsschutzes eine "weitere unfaire Kampfmaßnahme gegen die einzige Oppositionskraft".
Thüringens Co-Landeschef Stephan Möller sagte MDR THÜRINGEN, die Einstufung diene letztlich dem Ziel, die Voraussetzungen für ein AfD-Verbotsverfahren zu erfüllen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz habe hier "ein Tendenzwerk" abgeliefert.
Faeser: Kein Einfluss durch Bundespolitik
Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärte, der Verfassungsschutz sei zu seiner Einschätzung ohne Einflussnahme aus der Politik gekommen. Das Bundesamt habe einen klaren gesetzlichen Auftrag, gegen Extremismus vorzugehen und die Demokratie zu schützen. Dabei arbeitet es eigenständig: "Die neue Einstufung ist das Ergebnis einer umfassenden und neutralen Prüfung."
Seit 2021 Verdachtsfall
Die Landesämter für Verfassungsschutz in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hatten die jeweiligen AfD-Landesverbände bereits zuvor als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Seit März 2021 zählte der Verfassungsschutz die Gesamtpartei als rechtsextremistischen Verdachtsfall.
Konsequenzen der Einstufung
Für die Partei hat die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch keine unmittelbaren Konsequenzen. Die Beobachtung der Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln war bereits beim Verdachtsfall möglich. Ein Verbotsverfahren ergibt sich nicht zwangsläufig, sondern müsste durch Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beantragt werden.
Allerdings können Parteien, die "zielgerichtet die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland bekämpfen", von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden. Darüber entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Konsquenzen gibt es möglicherweise auch für Mitglieder der Partei, die Beamte, Soldaten oder Richter sind. Sie haben die Pflicht, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen. Ob die Mitgliedschaft in einer als "gesichert extremistisch" eingestuften Organisation damit zu vereinbaren ist, ist zweifelhaft.
(Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung)
DPA, AFP, Reuters (dko)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 02. Mai 2025 | 10:30 Uhr