Schusswaffen Waffenbesitz: Berechtigung von AfD-Mitgliedern in Sachsen-Anhalt und Thüringen geprüft
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09. Januar 2025, 17:57 Uhr
Wer in seiner Freizeit als Sportschütze schießt oder zur Jagd geht, besitzt meistens mehrere Waffen. Zivile Waffenbesitzer müssen sich an strenge rechtliche Vorgaben halten. Wenn es Verstöße gibt – weil die Waffe etwa falsch verwahrt wird oder der Besitzer durch extremistische Äußerungen auffällt – kann die Waffenbesitzberechtigung aberkannt werden. In Thüringen und Sachsen-Anhalt werden aktuell mehrere Berechtigungsscheine von AfD-Mitgliedern überprüft.
Wie viele AfD-Mitglieder besitzen Waffen? Das wollten die Fraktionen der Linken in Thüringen und Sachsen-Anhalt wissen und stellten kleine Anfragen an die jeweiligen Innenministerien. Das Innenministerium in Sachsen-Anhalt meldete daraufhin 330 Pistolen und Gewehre in Besitz von 74 AfD-Mitgliedern. Fünf Personen wurde ihre Waffenbesitzberechtigung nach einer behördlichen Prüfung aberkannt, in 50 weiteren Fällen läuft das Prüfverfahren noch. Genaue Zahlen aus Thüringen gibt das Innenministerium Ende Januar bekannt. Die Pressesprecherin des Saale-Orla-Kreises, Julia Weiß, schreibt in einer E-Mail von vier Fällen, in denen 2023 eine Prüfung angeordnet wurde.
Von den vier Verfahren sind nur noch zwei laufend, die anderen beiden sind abgeschlossen – teils durch Wegzug, teils durch gerichtliche Klärung.
Extremistische Waffenbesitzer können genauer beobachtet werden
Matthias Klotz, Vorsitzender des Bundesverbandes ziviler Legalwaffen (BZL) erklärt, dass Äußerungen in sozialen Medien schon ein Hinweis sein können, dass Waffenbesitzer von den zuständigen Waffenbehörden genauer unter die Lupe genommen werden müssen – besonders, wenn es gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung geht oder es in welcher Form oder Richtung auch immer radikal wird: "Dann kann man ganz klar sagen: Dieser Mensch – das können wir ja genau zuordnen – da stimmt etwas nicht, das muss jetzt überprüft werden. "
Waffenbesitzrecht: AfD-Mitgliedschaft ist kein Ausschlusskriterium
Ungefähr alle drei Jahre überprüfen die Waffenbehörden der Landkreise die Zuverlässigkeit von zivilen Waffenbesitzern. Das kann auch unangekündigt passieren. Die Mitgliedschaft in einer politischen Partei spielt für die Besitzberechtigung keine Rolle – es sei denn, die Partei wird von der zuständigen Verfassungsschutzbehörde beobachtet. Erste Fälle sorgten bereits für Streit. Das Innenministerium in Thüringen antwortet auf eine Anfrage von MDR Aktuell:
Mit Beschluss vom 19. Februar 2024 hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gera im Ergebnis bestätigt und einem Eilantrag gegen den Sofortvollzug des Widerrufs von waffenrechtlichen Erlaubnissen allein wegen der Mitgliedschaft im Landesverband Thüringen der Partei "Alternative für Deutschland" stattgegeben.
Hier geht es um einen Fall in Gera, in dem der Waffenbesitzschein nach einem Entzug wieder zurückgegeben werden musste. Allein die Mitgliedschaft in der Thüringer AfD sei kein Grund dafür, die Besitzberechtigung zu entziehen.
Matthias Klotz vom Verband für zivile Legalwaffen möchte sich und seinen Sportbereich von antidemokratischen Bewegungen distanzieren: "Der Schießsport steht für Fairness, für Sportsgeist, aber eben auch für friedliches Zusammenleben. Wer da eine andere Weltanschauung verfolgt, die unseren Frieden hier in unserem Land gefährdet oder die Gesellschaft spaltet – da ist der BZL ganz weit weg von."
Seit die Waffenbesitzberechtigungen mehrerer AfD-Mitglieder überprüft oder widerrufen wurden, hätten sich viele ratsuchend beim Verband gemeldet.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 10. Januar 2025 | 05:00 Uhr