Neu gebaute Mehrfamilienhäuser 1 min
Audio: In seiner letzten Sitzung vor der Bundestagwahl hat der Bundesrat unter anderem die Mietpreisbremse verlängert. Bildrechte: picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte
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Bundesrat wird sich auch mit steigenen Mieten befassen - worum geht es da?

MDR AKTUELL Fr 14.02.2025 09:35Uhr 00:30 min

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Bundesrat Mietpreisbremse soll verlängert werden, Gewalthilfegesetz für Frauen kommt, SED-Opferrenten steigen

14. Februar 2025, 14:31 Uhr

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Bundestagwahl in gut einer Woche den Weg für mehrere Gesetze freigemacht. Die Mietpreisbremse soll verlängert werden, die SED-Opferrente angehoben. Beschlossen wurde auch ein besserer Schutz von Frauen.

Mietpreisbremse bis 2029 verlängert

Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Sie soll demnach zunächst bis Ende 2029 gelten, um den Anstieg der Mieten zu verlangsamen. Die Neuregelung würde es den Landesregierungen ermöglichen, weiterhin Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt, für welche die Mietpreisbremse gilt, per Rechtsverordnung zu bestimmen.

Das geltende Gesetz zur Mietpreisbremse läuft Ende 2025 aus. Eine Verlängerung war wegen des Bruchs der Ampel-Koalition nicht zustande gekommen. Union und FDP hatten es danach abgelehnt, die von der verbliebenen Regierung von SPD und Grünen dazu beschlossene Vorlage mitzutragen.

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Erleichterungen für Hausärzte

Hausarztpraxen bekommen bessere Bedingungen, die die Vor-Ort-Versorgung für Patientinnen und Patienten stärker absichern sollen. Der Bundesrat ließ ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das dafür finanzielle Anreize und Vereinfachungen festlegt. Unter anderem fallen für Hausärztinnen und Hausärzte Obergrenzen bei der Vergütung weg. Nach Angaben von Gesundheitsminister Karl Lauterbach sollen die Regelungen auch dazu beitragen, dass gesetzlich Versicherte einfacher Termine erhalten. 

Großes Ziel ist, angesichts von bundesweit 5.000 unbesetzten Hausarztsitzen den Beruf attraktiver zu machen und das Praxisnetz zu erhalten, vor allem auf dem Land und in ärmeren Vierteln von Großstädten.

Jonas Niemann, Hausarzt, misst den Blutdruck bei einer Patientin. 1 min
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Hausärzte loben es, Krankenkassen befürchten zu hohe Kosten

MDR AKTUELL Fr 14.02.2025 12:08Uhr 01:27 min

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Besserer Schutz von Frauen – nach Gewalterfahrung und Fehlgeburt

Von Gewalt betroffene Frauen bekommen ein Recht auf Schutz und Beratung. Der Bundesrat stimmte dem sogenannten Gewalthilfegesetz zu, das den Rechtsanspruch ab 2032 festschreibt. Bis dahin soll sichergestellt werden, dass es ein "bedarfsgerechtes Hilfesystem" gibt, mit genügend Beratungsstellen und Plätzen in Frauenhäusern. Auch die Gewaltprävention soll ausgebaut werden.

Familienministerin Lisa Paus zeigte sich erfreut über die Zustimmung der Länderkammer. Das Gesetz sei ein "so wichtiger Schritt angesichts der fürchterlichen Normalität von Gewalt gegen Frauen", sagte die Grünen-Politikerin.

Im Falle einer Vergewaltigung müssen Frauen künftig nicht mehr selbst für die "Pille danach" aufkommen. Der Bundesrat billigte die Streichung der bisher geltenden Altersgrenze von 22 Jahren. Damit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen künftig die Kosten für die Notfallverhütung auch für ältere Frauen, wenn es Hinweise auf sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung gibt.

Auch der Mutterschutz soll ausgeweitet werden. Dabei geht es um einen ursprünglich von der CDU/CSU vorgelegten Gesetzentwurf, mit dem gestaffelte Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche eingeführt werden. Auch hier hat der Bundesrat zugestimmt. Die Neuregelung soll "einen Schutzraum" für betroffene Frauen schaffen. Bislang mussten sich Frauen, die eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erlitten, aktiv um eine Krankschreibung bemühen. Dabei war mitunter unklar, ob sie die auch erhalten. Geplant ist nun eine Staffelung des Mutterschutzes bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche.

SED-Opfer bekommen ab Juli höhere Rente

Verfolgte des früheren SED-Regimes in der DDR bekommen künftig höhere Entschädigungszahlungen. Der Bundesrat ließ ein Gesetz passieren, das finanzielle Verbesserungen für Opfer von Repression und eine leichtere Bewilligung der Leistungen vorsieht. Zudem sollen Opfer von Zwangsumsiedlungen in der DDR eine Einmalzahlung von 7.500 Euro erhalten.

Die SED-Opferrente wird zum 1. Juli dieses Jahres von 330 auf 400 Euro monatlich angehoben. Ab 2026 soll die Opferrente an die allgemeine Rentenentwicklung gekoppelt werden, also automatisch angepasst werden. Zudem entfällt künftig die Bedürftigkeitsprüfung.

Energie-Gesetzespaket

Der Bundesrat hat außerdem ein umfassendes Gesetzespaket zum Thema Energie und Emissionshandel abschließend gebilligt. Erleichtert werden soll damit etwa der Ausbau von E-Auto-Ladesäulen. Bei Solaranlagen wird die sogenannte Direktvermarktung gestärkt und die Einspeisevergütung für Zeiten negativer Börsen-Strompreise gestrichen. Viele Solaranlagen-Betreiber müssen sich dadurch künftig nach den Preisen an der Strombörse richten. Bei negativen Strompreisen wird die Einspeisevergütung ausgesetzt. Das soll ein Anreiz sein, überschüssigen Strom vermehrt in Speicher zu leiten und damit die Stromnetze zu entlasten.

Änderungen gibt es unter anderem auch im Bereich der Windenergie. Die Zulassung von Windkraftanlagen in Gebieten, die dafür noch nicht ausgewiesen wurden, wird erschwert. Das soll die Akzeptanz des Windenergieausbaus fördern.

Beim Emissionshandel werden neue EU-Regeln umgesetzt. Dabei geht es um die geplante Einführung eines neuen Handelssystems "ETS-2" für die Sektoren Wärme und Verkehr. Zudem wird der Seeverkehr in den bestehenden Emissionshandel einbezogen und die Regeln für den Luftverkehr werden verschärft.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 14. Februar 2025 | 12:00 Uhr

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