Zwei Frauen umarmen sich
Frauenhausmitarbeiterinnen zufolge ist beim Gewaltschutz noch viel zu tun, aber zumindest in Thüringen haben sich die Bedingungen deutlich verbessert. Bildrechte: picture alliance / imageBROKER | Mariano Gaspar

Tag gegen Gewalt an Frauen Schutz für Frauen: Lichtblick trotz steigender Gewalt

26. November 2024, 08:53 Uhr

Die Fakten sind erschreckend: Die Gewalt gegen Frauen und Mädchen nimmt zu, die Hilfsangebote in Mitteldeutschland sind ausgelastet, das Personal überlastet. Trotzdem gibt es einen Lichtblick: ein neues Gesetz in Thüringen. Und nach wie vor regt sich die Hoffnung auf ein bundesweites Gewalthilfegesetz.

Erst vorige Woche hat der Bundeslagebericht das Ausmaß der strukturellen Gewalt gegen Frauen in Deutschland gezeigt. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes stieg im Jahr 2023 die Zahl der weiblichen Opfer von häuslicher Gewalt um 5,6 Prozent auf 180.715 Betroffene. Im Jahr zuvor waren es demnach noch knapp 10.000 weniger – die Dunkelziffer nicht einberechnet.

Dem Bericht zufolge wurden 938 Mädchen und Frauen Opfer von Tötungsversuchen, 360 von ihnen starben. Damit habe es statistisch gesehen fast jeden Tag einen Femizid gegeben, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bei der Vorstellung der Zahlen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sagte, das Lagebild zeige, wie alltäglich Gewalt gegen Frauen sei.

Eine Frau trägt bei einer Mahnwache eine Mütze mit der Aufschrift "Keine Gewalt gegen Frauen und Mädchen". 1 min
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Bundeskriminalamt: Fast jeden Tag wurde 2023 eine Frau oder ein Mädchen getötet.

MDR AKTUELL Di 19.11.2024 12:04Uhr 01:12 min

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Thüringen-Gesetz einzigartig in Deutschland

Umso erfreulicher ist, dass sich die Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen zumindest in einem mitteldeutschen Bundesland im Vergleich zum vergangenen Jahr verbessert hat: in Thüringen. Dort hat die derzeit nur noch geschäftsführende rot-rot-grüne Landesregierung im Sommer eine Änderung des sogenannten Chancengleichheitsfördergesetzes verabschiedet. Ab 1. Januar 2025 soll, kurz zusammengefasst, jede kreisfreie Stadt und jeder Landkreis eine personell angemessene Schutzeinrichtung vorhalten. Die Kosten dafür trägt das Land.

Im Interview mit MDR AKTUELL erzählt eine Mitarbeiterin eines Thüringer Frauenhauses, die anonym bleiben möchte, sie sei sehr erleichtert. Sonst rangiere Thüringen im Bundesvergleich oft weiter hinten, doch mit diesem Gesetz sei der Freistaat einzigartig in Deutschland, kein anderes Bundesland habe so etwas.

Mit dem neuen Gesetz wird die Finanzierung der Schutzeinrichtungen in Thüringen komplett neu geregelt und auf solide Füße gestellt. Denn nun müssen die Träger der Frauenhäuser – oft kleine Vereine – nicht mehr mühsam jedes Jahr erneut um ihre Finanzierung durch Land und Kommunen kämpfen und Spenden sammeln. Nun übernimmt das Land 100 Prozent der Kosten. Der Flickenteppich der Versorgung im Land soll beseitigt werden, Frauen sollen nicht mehr kilometerweit fahren müssen, um einen freien Platz zu finden. In konkreten Zahlen: In Thüringen soll die Zahl der Betten in Frauenhäusern von derzeit 176 auf rund 275 steigen.

Das Wichtigste für die Frauenhaus-Mitarbeiterin: Die Nutzungsgebühr für die vor Gewalt geflüchteten Frauen fällt ersatzlos weg. Bisher mussten Frauen, die keine Sozialleistungen erhalten, ihren Aufenthalt selbst bezahlen. Viele können sich das nicht leisten und gehen entweder gar nicht erst ins Frauenhaus oder müssen es nach kurzer Zeit wieder verlassen.

Auch sehr wichtig: Es gibt nun mehr Personal pro Einrichtung. Von den derzeit durchschnittlich etwa 2 bis 2,5 Stellen pro Frauenhaus in Thüringen darf dann auf 4,5 Stellen aufgestockt werden – abhängig vom Bedarf vor Ort. Außerdem ist im neuen Gesetz die Einrichtung von vier zentralen Aufnahmestellen geregelt, die die Frauen dann im Land verteilen. Weiterhin soll es eine barrierefreie Schutzwohnung für nicht-weibliche Personen geben.

Finanzierung von Schutzeinrichtungen wegen fehlenden Haushaltsbeschlusses unsicher

Was auf dem Papier gut klingt, ist in der Realität natürlich noch nicht angekommen. Die Hauptursache: Der Streit um den Thüringer Haushalt für 2025 dauert an. Zuletzt am 15. November hatte der Haushaltsentwurf der geschäftsführenden Landesregierung für 2025 eine heftige Debatte im Landtag ausgelöst.

Ein Mann geht die Treppe in einem dunklen Treppenhaus hoch. 4 min
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Gespräch mit der Kriminologin Maria Dabrunz

MDR AKTUELL Di 12.11.2024 09:17Uhr 03:51 min

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Was bedeutet das für die Schutzeinrichtungen, wenn der Haushalt noch nicht beschlossen wurde? Die Frauenhaus-Mitarbeiterin erzählt MDR AKTUELL, vieles sei jetzt noch in der Schwebe. Aber für die Frauenhäuser gebe es für den Zeitraum Januar bis April 2025 eine Abschlagszahlung in Höhe von 80 Prozent der Kosten, die für die Einrichtung im Jahr 2024 angefallen sind. Das betreffe zwar nur die unbedingt nötigen Posten wie zum Beispiel Personal, Miete, Versicherung und Energie. Es sei aber ein Novum, bisher habe es im Januar noch nie Geld gegeben.

Mit dem Aufstocken des Personals müsse man zwar noch warten, bis der Haushalt beschlossen sei. Trotzdem berichtet die Mitarbeiterin freudig, dass sie in ihrem Haus bereits eine weitere Kollegin ab dem 1. Januar 2025 einstellen konnte.

Rechtliche Grundlagen für Trägerschaften noch unklar

Neben dem Geld sind auch noch einige rechtliche Hürden zu nehmen. So gibt es in einigen Landkreisen in Thüringen derzeit keine Schutzeinrichtung. Dafür müssen Träger gefunden werden. Aber dafür fehlt der Mitarbeiterin zufolge noch ein "sicherer Rahmen für die Trägeranerkennung". Weiterhin brauche es auch für die Absicherung der 24/7-Rufbereitschaft eine sogenannte Rechtsverordnung, also eine verbindliche Vorschrift zur Durchführung.

Papier ist manchmal geduldig.

Frauenhaus-Mitarbeiterin in Thüringen

Das könne alles aber insgesamt noch dauern, meint die Mitarbeiterin. Sie rechne mit den ersten Trägeranerkennungsverordnungen erst im Mai oder Juni 2025. "Papier ist manchmal geduldig, ähnlich wie bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention", erklärt sie. Trotzdem findet sie: Dass das Land Thüringen nun die Frauenhäuser finanziert, sei eine wirklich gute Nachricht. Es sei schön, dass man bei dem Thema auch mal etwas Positives berichten könne.

Sachsen: Schutzbedarf riesig, aber zu wenige Einrichtungen

Im Nachbarland Sachsen dagegen sind die Schutzeinrichtungen weit davon entfernt, dem Bedarf gerecht zu werden. Das zuständige Justizministerium in Dresden teilte MDR AKTUELL auf Anfrage mit, derzeit gebe es 172 Familienplätze. Ein Familienplatz entspricht dabei einer Unterkunft für eine Frau und rechnerisch 1,5 Kinder. Um die Vorgaben der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt zu erfüllen, sind nach Ministeriumsangaben aber 409 Familienplätze in Sachsen notwendig.

Wie eine Mitarbeiterin einer Schutzeinrichtung, die ebenfalls anonym bleiben möchte, MDR AKTUELL bestätigte, ist der Bedarf an Schutz und Beratung riesig. Die Zahl der Hochrisikofälle sei in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. In diesen Fällen muss die Frau sofort aus der Wohnung beziehungsweise Situation geholt werden, da unmittelbar Gefahr drohe.

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Gewalt gegen Frauen bleibt ein großes Problem in Deutschland. Dabei ist Gewalt oft nicht nur körperlich, sondern auch wirtschaftlich. Lücken im Rechtssystem setzen Frauen zusätzlich unter Druck.

Exakt Mo 18.11.2024 11:00Uhr 38:15 min

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Wenn sie dann einen Platz bekommt, aber kein Geld hat, diesen zu zahlen, dann sei das ein Problem, erklärt die Mitarbeiterin. Ämter zahlten teilweise erst Monate später, Gelder müssten vorgestreckt werden.

Sehr schwierig sei auch das Thema Personal. Wegen mangelnder Finanzierung gebe es zu wenige Stellen. Das bestehende Personal leiste ständig Überstunden. Das führe wiederum zu Überlastung und auch wieder Mangel an Mitarbeiterinnen.

Starker Zulauf kann kaum noch dokumentiert werden

Dazu kommt der Mitarbeiterin zufolge eine Problematik, die Fragen hinsichtlich der Einschätzung der Finanzierung durch Land und Kommunen aufwirft. So habe ihrer Kenntnis nach unlängst eine Beratungsstelle damit aufgehört, zu zählen, wie viele Beratungen sie durchführt. Zur Begründung hieß es, die Zahlen könnten nicht repräsentativ sein. Der Hintergrund: Viele Stellen, zum Beispiel zur Beratung von Betroffenen sexualisierter Gewalt, sind überlastet. Wenn sie voll sind, verweisen sie die Betroffenen an andere Beratungsstellen, meist in der Nähe. Sind diese aber auch überlastet, fragt die erste Stelle gar nicht mehr bei den ebenso vollen anderen Beratungsangeboten an. Dadurch könne teilweise der Eindruck entstehen, dass es weniger Bedarf gibt.

Der Mitarbeiterin zufolge bedeutet das aber nur, dass alle ausgelastet sind. Das gelte auch für externe Anfragen an die Beratungsstellen wie zum Beispiel von Psychologen, Krisentelefonen oder Krankenhäusern: "Wenn sie wissen, dass vor Ort voll ist, dann werden sie die Frauen dorthin nicht mehr überweisen." Und sie fügt hinzu: Damit es von offizieller Seite dann nicht heißt, dass es ja nicht so großen Bedarf gebe oder dass die "Arbeit schlecht gemacht werde", würden jetzt einfach keine Zahlen mehr erhoben.

Ministerium plant neue Qualitätstandards für Beratungsstellen

Das zuständige Justizministerium in Dresden hatte MDR AKTUELL zuvor zur Problematik der Beratungsstellen mitgeteilt, dass am 18. Juni der Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen vom Kabinett beschlossen worden sei. Im Zuge dessen seien dieses Jahr bereits drei neue Beratungsstellen für Betroffene sexualisierter Gewalt eröffnet worden. Für das kommende Jahr sollen dem Ministerium zufolge Qualitätsstandards für die Fachberatungsstellen entwickelt werden.

Zudem strebt der Freistaat nach Aussage des Ministeriums einen kontinuierlichen Ausbau der Schutzeinrichtungen an, mit einer Ausbauquote von fünf bis zehn Prozent pro Jahr. Zum Thema der Nutzungsgebühren für die Betroffenen teilte das Ministerium mit, in den meisten Schutzeinrichtungen in Sachsen würden Tagesgebühren für den Aufenthalt erhoben. 2023 hätten fast 30 Prozent der Frauen die Tagessätze vollständig selbst bezahlt. Die Kosten für Selbstzahler seien gedeckelt, auf zehn Euro pro Tag für Erwachsene und fünf Euro pro Tag für Kinder.

Sachsen-Anhalt: Frauen verschulden sich für den Schutz

Auch in Sachsen-Anhalt hat sich bisher wenig an den grundlegenden Problemen bei Frauenhäusern geändert: zu wenig Geld, zu wenig Personal, die Vorgaben der Istanbul-Konvention werden nicht erfüllt. Demnach müsste Sachsen-Anhalt aufgrund seiner Einwohnerzahl 2023 etwa 215 Familienplätze in Frauenhäusern aufweisen. Wie das Gleichstellungsministerium MDR AKTUELL mitteilte, stehen aktuell 113 Plätze zur Verfügung.

Hinzu kommen die Kosten für die Frauen. Katja Kaiser, Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenschutzhäuser in Sachsen-Anhalt, erklärte, es komme immer wieder vor, dass Betroffene durch den Aufenthalt Schulden anhäuften oder das Schutzangebot aus finanziellen Gründen ablehnten. Laut Sozialministerium lag der Eigenanteil im Jahr 2023 je Frau zwischen fünf und rund 48 Euro pro Tag.

Einordnung der Nutzungsgebühr in Frauenhäusern in Sachsen-Anhalt

In Halle ist die Stadt der Träger des Frauenhauses. Damit ist die Gegenfinanzierung der Landesförderung gesichert. In Ballenstedt gilt im Gegensatz zu den anderen Einrichtungen eine sogenannte Tagessatzfinanzierung, bei der alle Kosten auf die betroffene Person pro Tag umgelegt werden – im Gegensatz zu einer allgemeinen Nutzungsgebühr.

Die Häuser hätten unterschiedliche Lösungsideen von besonderen Härtefallregelungen bis zur Hilfe durch den Weißen Ring oder Spendenaktionen. "Das sind immer handgestrickte Lösungen", sagte Kaiser. Die von Gewalt betroffenen Schutzsuchenden dürften jedoch nicht noch als Bittstellerinnen dastehen.

Angesichts der Probleme hatten Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser aus ganz Sachsen-Anhalt bei einem Aktionstag am 20. November auf dem Domplatz in Magdeburg für einen besseren Gewaltschutz im Land demonstriert.

Das Gewalthilfegesetz soll es richten

Kaiser sagte weiter, die Frauenschutzhäuser, die den Eigenanteil benötigen, um eine Finanzierungslücke zu schließen, hätten bislang auf das neue Gewalthilfegesetz auf Bundesebene gesetzt. Mit dem Ende der Ampel-Koalition sei nun ungewiss, ob das Gesetz noch auf den Weg gebracht werde.

Am Aktionstag der Frauenhäuser wurde das Thema Gewaltschutz auch im Landtag von Sachsen-Anhalt behandelt. Dort brachte Linken-Fraktionschefin Eva von Angern das Thema ein – sie forderte ebenfalls eine zügige Verabschiedung des Bundes-Gewalthilfegesetzes, trotz Ampel-Aus. Dafür müsse sich die Landesregierung einsetzen, erklärte sie.

Landtag Plenum Sitzung Magdeburg 2 min
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Hoffnung auf neues Gewalthilfegesetz noch vor Neuwahlen im Bund

MDR AKTUELL Mi 20.11.2024 20:07Uhr 01:41 min

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Von Angern sagte MDR AKTUELL, der Entwurf des Gewalthilfegesetzes von Familienministerin Lisa Paus sei leider sehr spät gekommen. Die Wahrscheinlichkeit, dass er dem Ampel-Aus zum Opfer falle, sei sehr hoch. Wenn es aber gewollt sei, dass ein Gewalthilfegesetz noch in dieser Wahlperiode abgeschlossen werde, dann könne das geschehen. Es seien noch ausreichend Sitzungstage im Bundestag vorhanden. Viele Frauenverbände auf Bundes- und Landesebene hoffen von Angern zufolge darauf, dass das klappt.

Bund will Länder stärker in die Pflicht nehmen – Finanzierung noch unklar

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hatte ihren Entwurf des Gewalthilfegesetzes am 6. November im Bundestag vorgestellt – an dem Tag, als am Abend die Ampel-Koalition zerbrach. Mit dem Gesetz soll für Betroffene von häuslicher Gewalt ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung eingeführt werden. Damit sollen die Bundesländer verpflichtet werden, ein ausreichendes Netz an Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen sicherzustellen. Gleichzeitig will sich der Bund über zehn Jahre hinweg an den entstehenden Kosten beteiligen.

Über die Finanzierung hatte Paus keine Einigung mit Ex-Finanzminister Christian Lindner (FDP) erzielen können. Einer Ministeriumssprecherin zufolge hat Lindners Nachfolger Jörg Kukies (SPD) inzwischen Zustimmung signalisiert. Der Gesetzentwurf wurde vergangene Woche in den Ressorts im Bundestag besprochen, diese Woche soll er im Kabinett thematisiert werden.

Die Mitarbeiterin aus einem Thüringer Frauenhaus sagte MDR AKTUELL, sie glaube nicht, dass das Gesetz in dieser Legislaturperiode bis zum 23. Februar 2025 noch kommt. Zwar stehe die Regierung angesichts der Zahlen zu Gewalt gegen Frauen unter Druck, aber damit eine Mehrheit im Bundestag für das Gesetz zustande käme, da müsse schon ein Wunder geschehen.

Sie sind von häuslicher Gewalt betroffen oder kennen eine Person, die betroffen ist? Beratung und Unterstützung bekommen Sie anonym, kostenfrei und in 18 Sprachen beim Hilfetelefon unter 116016. Eine Übersicht über freie Plätze in Schutzeinrichtungen bietet die bundesweite Suche der ZIF (Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser).

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 25. November 2024 | 10:00 Uhr

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