Der ehemalige Zellentrakt in der Gedenkstätte für die Opfer des SED-Unrechts in Erfurt 4 min
Audio: Für Opfer des SED-Regimes hat der Bundestag einer höheren finanziellen Entschädigung zugestimmt. Unter anderem erhalten in der DDR-Inhaftierte nun eine Opferrente in Höhe von 400 Euro pro Monat. Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild/Bodo Schackow

Bundestagsbeschluss SED-Opfer erhalten höhere Entschädigungszahlungen

30. Januar 2025, 22:43 Uhr

Der Bundestag hat eine bessere soziale Absicherung für Opfer des SED-Regimes beschlossen. Ab dem 1. Juli erhalten u.a. ehemalige Inhaftierte eine höhere monatliche Opferrente. Wer aus dem Grenzgebiet der DDR ins Landesinnere der DDR zwangsumgesiedelt wurde, bekommt eine Einmalzahlung. Der Bundesrat muss dem noch zustimmen.

Der Bundestag hat am Donnerstagabend eine bessere finanzielle Unterstützung für Opfer des SED-Regimes in der DDR beschlossen. Mit der einstimmigen Gesetzesänderung steigt die monatliche Rente für frühere DDR-Häftlinge von 330 auf 400 Euro. Außerdem wird diese Opferrente in Zukunft einmal pro Jahr automatisch angehoben und ist auch nicht mehr an die Bedürftigkeit der Empfänger gekoppelt. Laut Gesetzentwurf beziehen derzeit rund 38.000 Menschen diese Opferrente.

Die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke würdigte die Reform als "Zeichen für all die Menschen, die in der Diktatur Widerspruch übten". Der Bundesrat muss den Änderungen noch zustimmen.

Millionenschwerer Fonds für Härtefälle

Neben der höheren Opferrente wird für die Betroffenen ein Härtefallfonds mit einem Volumen von einer Million Euro eingerichtet. Dazu kommen weitere sechs Millionen Euro von Ikea, weil einige Produkte des Möbelkonzerns einst von politischen Häftlingen in der DDR hergestellt wurden. Zudem wird die Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden vereinfacht.

Menschen, die nach Abriegelung der innerdeutschen Grenze zwangsweise aus dem Grenzgebiet ins Landesinnere der DDR umgesiedelt wurden, erhalten außerdem eine einmalige Entschädigung von 7.500 Euro – deutlich mehr als im Gesetzentwurf vorgesehen war. Dort waren für die Zwangsumgesiedelten lediglich 1.500 Euro eingeplant. Die Verfünffachung dieser Summe gehört ebenso zu den im Bundestag vorgenommenen Nachbesserungen wie die Anhebung der SED-Opferrenten zum 1. Juli. Die Regierung geht von etwa 400 bis 800 Berechtigten aus, die für die Zwangsumsiedlung entschädigt werden. 

Zupke: Viele Opfer leben an Armutsgrenze

Bereits bei der ersten Lesung im September war die Kabinettsvorlage im Parlament als unzureichend bewertet worden – auch aus den Reihen der damals noch existierenden Ampel-Koalition. "Viele Opfer von politischer Verfolgung in der DDR leben heute an der Grenze zur Armutsgefährdung", erläuterte die Opferbeauftragte Zupke. Die jetzt beschlossenen Gesetzesänderungen seien ein wesentlicher Beitrag, um deren soziale Lage zu "stabilisieren".

dpa/AFP (kar)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | MDR AKTUELL RADIO | 31. Januar 2025 | 06:00 Uhr

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