FAQ zum Gebäudeenergiegesetz Was das neue Heizungsgesetz Hausbesitzer kosten würde
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28. April 2023, 10:29 Uhr
Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein neues Heizungsgesetz beschlossen. Das Gesetz zielt zunächst auf neue Heizungen ab, alte können erst einmal weiterbetrieben werden. Außerdem gibt es einige Ausnahmen und Förderungspläne. Der Bundestag muss dem Vorhaben noch zustimmen – und noch sehen auch Fraktionen zweier Regierungsparteien Anpassungsbedarf. Fragen und Antworten rund um das Thema Heizungstausch lesen Sie hier.
Was ist das Gebäudeenergiegesetz?
Das "Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden" gibt es eigentlich schon. Es verhandelt auf 77 Seiten, welches Gebäude am besten wie geheizt werden soll, um Energie zu sparen.
Jetzt soll das Gesetz geändert werden. Das hat das Bundeskabinett am 19. April beschlossen. Jede neu eingebaute Heizung soll ab 2024 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das ist der Kern der angedachten Regelung. Im Entwurf finden sich aber auch zahlreiche Ausnahmen, Übergangsfristen, Obergrenzen und Ideen für einen sozialen Ausgleich. Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen, die Fraktionen der Regierungsparteien SPD und FDP haben jedoch noch Änderungswünsche.
Deutschland will ab dem Jahr 2045 treibhausgasneutral sein. Das heißt, es sollen nicht mehr klimaschädliche Gase ausgestoßen werden, als wieder gebunden werden können. Dafür müssen die Deutschen ihre Gewohnheiten ändern. Die Nachfrage nach Wärme werde derzeit noch zu mehr als 80 Prozent durch die Verbrennung fossiler Energieträger gedeckt. Erdgas, Heizöl und Fernwärme seien die meistgenutzten Heizformen.
Neues Heizungsgesetz: Was muss ich konkret tun?
Der Gesetzentwurf sieht vor: Wer ab 1. Januar 2024 eine neue Heizung einbaut, muss nachweisen, dass sie zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Hier hat die Bundesregierung Ausnahmen eingebaut.
Die Regelung gilt zunächst nur für den Einbau neuer Heizungen. Bestehende Heizungen können erst einmal weiterlaufen.
Zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien? Welche Heizung muss ich jetzt einbauen?
Das Gesetz macht bewusst keine Vorgaben, um möglichst flexibel zu sein. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck setzt vor allem auf den Einbau von Wärmepumpen. Im Gesetzentwurf werden aber auch andere Möglichkeiten genannt, darunter ein Anschluss an ein Wärmenetz oder eine Stromdirektheizung. Auch Biomasseheizungen, Wasserstoffheizungen und sogar Gasheizungen – wenn diese nachweislich erneuerbare Gase nutzen – sind möglich.
Muss ich meine funktionierende Gasheizung jetzt herausreißen und eine teure Wärmepumpe kaufen?
Nein, alte Heizungen müssen nicht am 1. Januar 2024 ausgetauscht werden. Sollten sie kaputtgehen, können sie auch weiterhin repariert werden. Schon jetzt gilt aber: 30 Jahre nach Inbetriebnahme muss eine Heizung ausgetauscht werden. Die Ausnahmen bei Niedertemperatur-Heizkesseln und Brennwertkesseln bleiben bestehen. Diese müssen nach 30 Jahren nicht ausgetauscht werden.
Das Bundeswirtschaftsministerium empfiehlt, schon jetzt auf klimafreundliche Heizungen umzusteigen, sollte ein Heizungstausch notwendig sein. Heizungen würden für sehr lange Zeiträume geschaffen und fossile Energieträger verteuerten sich zunehmend.
Spätestens 2045 soll die Nutzung fossiler Energieträger beendet sein. Danach müssen alle Heizungen mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Gibt es Sonderregelungen und Ausnahmen beim Heizungstausch?
Ja, Sonderregelungen gibt es, etwa wenn die Heizung kaputt geht. Die Regelungen sind dabei sehr detailliert. Eigentümer von Häusern mit weniger als sieben Wohnungen müssen – wenn sie selbst in diesem Haus wohnen und älter als 80 Jahre sind – die 65-Prozent-Regel nicht einhalten. Wenn bei der Oma also die Heizung kaputt geht, muss sie unter Umständen nicht unbedingt eine Wärmepumpe einbauen.
Auch bei einer sogenannten Havarie soll es Übergangsfristen geben. Geht eine Heizung kaputt und muss schnell ausgetauscht werden, kann vorübergehend eine Gas- oder Ölheizung eingebaut werden. Nach drei Jahren muss in der Regel aber eine umweltfreundliche Heizung laufen.
Heizungswechsel und Mieterrechte: Was ändert sich?
Das Gesetz plant, Mieterinnen und Mieter zu schützen. In Wohnungen mit Gasheizung dürfen Vermieter bei der Betriebskostenabrechnung nur den Betrag weitergeben, der mit einer hinreichend effizienten Wärmepumpe anfiele. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass Vermieter eine günstige Gasheizung einbauen und die Mieter mit hohen Betriebskosten belastet werden, sagt die Bundesregierung.
Ist eine Förderung für den Einbau einer neuen Heizung vorgesehen?
Eine Förderung gibt es schon jetzt, diese soll aber vereinheitlicht werden. Künftig sollen alle Bürgerinnen und Bürger eine Förderung von 30 Prozent erhalten, wenn sie im eigenen Wohneigentum eine alte fossile Heizung gegen eine klimafreundliche tauschen.
Darüber hinaus gibt es unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte Klimaboni. Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen (also Wohngeld, Grundsicherung im Alter oder Kinderzuschlag) erhalten einen Klimabonus in Höhe von 20 Prozent. Wenn Eigentümer eine besonders alte Heizung schon vor der Frist tauschen, gibt es zehn Prozent oben drauf.
Warum wettern alle gegen das neue Heizungsgesetz?
Die Union warf der Ampel-Koalition eine Wärmewende mit "Brechstange" vor, der viele Menschen finanziell zu überfordern drohe. Außerdem könne niemand sagen, woher die Handwerker für den Einbau klimafreundlicher Heizungen kommen sollten.
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer kritisierte das Gesetz heftig. "Die Pläne dieser Regierung führen zu Deindustrialisierung und zu Aufruhr in der Bevölkerung", sagte der CDU-Politiker der "Bild am Sonntag".
Offen ist die Frage, wie steigende Gasnetzgebühren verhindert werden sollen – wenn viele Menschen bald auf eine Wärmepumpe umsteigen, drohen die Gebühren für die anderen zu steigen.
Finanzminister und FDP-Chef Christian Lindner forderte eine "praxistaugliche und finanzierbare" Umsetzung der Technologieoffenheit. Gerade beim Ausbau von Wärmenetzen und bei der Zukunftstechnologie Wasserstoff müsse auf angemessene Übergangsfristen geachtet werden.
Die Bundesregierung hat zwar die Reform des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen, die muss der Bundestag nun aber noch beschließen. SPD und FDP haben aber bereits Korrekturbedarf angemeldet.
Hinweis: In einer früheren Version des Artikels hatten wir geschrieben, dass Heizungen nach 30 Jahren Betrieb ausgetauscht werden müssen. Die Ausnahmen bei Niedertemperatur-Heizkesseln und Brennwertkesseln hatten wir nicht aufgeführt. Wir haben den Artikel entsprechend ergänzt.
mit Material von der dpa
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 23. April 2023 | 08:00 Uhr