Verkleinerung des Bundestags CSU und Linke drohen mit Verfassungsklage gegen Wahlrechtsreform

13. März 2023, 20:49 Uhr

Die Ampel-Parteien haben ihren Vorschlag für eine Verkleinerung des Bundestags noch einmal nachgebessert. Die Union hält an ihrer Kritik fest. Vor allem die CSU droht mit einer Verfassungsklage. Auch die Linke will Karlsruhe anrufen, denn gestrichen werden soll eine Regelung, die ihr bereits zwei Mal das Umgehen der Fünf-Prozent-Hürde erlaubt hatte.

Der von der Ampel-Koalition vorgelegte neue Vorschlag für eine Wahlrechtsreform stößt vor allem bei CSU und Linkspartei auf heftigen Widerstand. CSU-Chef Markus Söder und Linken-Chefin Janine Wissler drohten am Montag mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Pläne, die bereits am Freitag vom Bundestag beschlossen werden sollen.

Bereits im Januar hatte der Bundestag einen ersten Vorschlag der Ampel diskutiert, wie der Bundestag mit seinen derzeit 736 Abgeordneten verkleinert werden soll. Die Regierungsfraktionen schlugen vor, die bisher gewährten Überhang- und Ausgleichsmandate zu streichen und damit die Abgeordnetenzahl dauerhaft auf 598 zu begrenzen. Dieses Vorhaben war in der Union auf heftige Kritik gestoßen, vor allem, weil nicht jeder gewählte Direktkandidat automatisch einen Platz im Parlament erhalten würde.

Neuer Vorschlag: 630 Mandate und keine Ausnahmen von Sperrklausel

Die neue Gesetzesvorlage hält an der Streichung von Überhangs- und Ausgleichmandaten fest, sieht aber eine geringere Schrumpfung des Bundestags vor. Er soll nach dem Willen der Ampel 630 Abgeordnete haben, 299 direkt gewählte und 331 über die Parteilisten bestimmte. Das soll das Problem der Wahlkreisgewinner ohne Bundestagssitz verringern.

Außerdem beschlossen die Koalitionsfraktionen die Abschaffung der Grundmandatsklausel, die es bisher ermöglicht hatte, mit drei gewonnenen Direktmandaten die Fünf-Prozent-Hürde auszuhebeln.

Söder sieht "Attacke auf Demokratie"

CSU-Chef Söder sprach von einer Attacke auf die Demokratie. Er erklärte, seine Partei halte die Pläne für klar verfassungswidrig. Er glaube nicht, dass die Neuregelung vor dem Bundesverfassungsgericht durchkomme. Die CSU hatte bislang am meisten von Überhangmandaten profitiert. Söder kritisierte aber auch explizit den geplanten Wegfall der Grundmandatsklausel.

CDU-Generalsekretär Mario Czaja kritisierte, dass die Ampel nicht das Gespräch mit der Union gesucht habe. Es sei beim Wahlrecht geübte Praxis, die stärkste Oppositionsfraktion mit einzubeziehen.

Linke beklagt "federstrichartige" Streichung von Grundmandatsklausel

Auch Linken-Chefin Janine Wissler warf der Ampelkoalition vor, die Reform ohne Einbindung der Opposition vorangebracht zu haben. Es sei "verfassungsrechtlich zumindest mehr als fragwürdig", wenn ein Wahlkreisgewinner kein Mandat bekomme. Die Streichung der Grundmandatsklausel sei "federstrichartig" erfolgt. Für sie sei vollkommen klar, dass es Verfassungsklagen geben werde, auch die Linke prüfe das. Aufgrund der Grundmandatsklausel ist die Linke in Fraktionsstärke im Bundestag, obwohl sie bei der Bundestagswahl im September 2021 nur 4,9 Prozent geschafft hatte.

Ampel verteidigt ihren Vorschlag

Die Ampel-Fraktionen verteidigten ihren Vorschlag. SPD-Chefin Saskia Esken sagte, es sei gelungen, eine maßvolle Begrenzung der Bundestagsmandate hinzubekommen. Grünen-Chefin Ricarda Lang verwies darauf, dass die CDU-geführte Koalition in der abgelaufenen Legislaturperiode keine spürbare Verkleinerung des Bundestags auf den Weg gebracht habe. FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai sagte, der Ampel-Kompromiss könne sich sehen lassen. Es sei zwar wichtig, die Union bei der Reform mit im Boot zu haben. Die CDU habe aber davon keinen Gebrauch gemacht.

MDR, DPA, AFP

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 13. März 2023 | 16:16 Uhr

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