Entscheidungen im Überblick Bundesrat beschließt 49-Euro-Ticket

31. März 2023, 17:18 Uhr

Der Bundesrat hat dem sogenannten 49-Euro-Ticket zugestimmt. Außerdem billigte die Länderkammer unter anderem eine Abgabe auf Einwegplastik und beendete die Diskriminierung homosexueller Männer beim Blutspenden. Für eine saarländische Initiative, von der Bundesregierung mehr Tempo bei der Einführung der Kindergrundsicherung zu verlangen, fand sich allerdings keine Mehrheit.

Weg frei für 49-Euro-Ticket

Das 49-Euro-Ticket hat die letzte gesetzliche Hürde genommen. Der Bundesrat stimmte am Freitag der Einführung zum 1. Mai zu, obwohl die Länder vom Bund weitreichendere Zusagen für die Finanzierung fordern. Die Vorbereitungen für das Ticket laufen bundesweit, es soll bereits ab kommendem Montag verkauft werden.

Die Verkehrsministerinnen und -minister der Länder würdigten parteiübergreifend das 49-Euro-Tickets als enormen Fortschritt in der Verkehrs- und Klimapolitik. Nicht einmal ein Jahr nach dem 9-Euro-Ticket vom vorigen Sommer sei es gelungen, ein bundesweit einheitliches Ticket einzuführen.

Zur Finanzierung ist vorgesehen, dass der Bund den Ländern von 2023 bis 2025 jährlich 1,5 Milliarden Euro zahlt, um die Hälfte der Einnahmeverluste bei den Verkehrsunternehmen auszugleichen. Die andere Hälfte tragen die Länder. Im Einführungsjahr teilen sich Bund und Länder darüber hinaus die möglichen Kosten, die über drei Milliarden Euro hinausgehen. Für die kommenden beiden Jahre gibt es aber noch keine Regelung.

Erst nach einer Auswertung soll 2025 über die weitere Finanzierung entschieden werden. Die Länder fordern demgegenüber, eine Regelung zur dauerhaften hälftigen Mitfinanzierung des Tickets durch den Bund in das Gesetz aufzunehmen.

Blutspende-Verbot für homosexuelle Männer wird beendet

Die Diskriminierung von homosexuellen Männern bei der Blutspende wird beendet. Der Bundesrat billigte am Freitag auch ein Gesetz, das die jahrzehntelange Praxis abstellt, diese Bevölkerungsgruppe von vornherein als Blutspender weitgehend auszuschließen. Die Neuregelung soll "Diskriminierungen bei der Spenderauswahl vermeiden", heißt es in dem Gesetz.

Die Blutspende-Einschränkungen für Homosexuelle stammen noch aus der Zeit der Aids-Krise. Dahinter stand die Sorge, dass bei schwulen Männern das Risiko einer Weitergabe des Virus durch eine Blutspende besonders hoch sei. Die Maßnahme wurde seit langem kritisiert.

Plastikabgabe beschlossen

Plastikproduzenten müssen künftig eine Sonderabgabe für Produkte wie Getränkebecher, Plastiktüten oder auch Tabakfilter und Luftballons zahlen. Der Bundesrat billigte ein entsprechendes, vom Bundestag schon beschlossenes Gesetz. Demnach müssen die Hersteller bestimmter Produkte aus Einwegplastik in einen staatlichen Fonds einzahlen, um Städte und Gemeinden bei der Reinigung von Straßen und Parks finanziell zu entlasten.

Jährlich sollen so 400 Millionen Euro zusammenkommen, die in die Kassen der Kommunen fließen. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie gegen die Verschmutzung durch Einwegplastik aus dem Jahr 2019, die nun in deutsches Recht umgesetzt wird.

Keine Mehrheit für Initiative zur Kindergrundsicherung

Für eine saarländische Initiative, von der Bundesregierung mehr Tempo bei der Einführung der Kindergrundsicherung zu verlangen, fand sich im Bundesrat keine Mehrheit. Mit der Vorlage sollte die Ampel aufgefordert werden, "schnellstmöglich einen Referentenentwurf" vorzulegen und mit dem Gesetzgebungsverfahren "dann umgehend" zu beginnen.

In der Kindergrundsicherung sollen ab 2025 familienpolitische Leistungen wie Kindergeld, Bürgergeld für Kinder und Kinderzuschlag zusammengeführt werden. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) geht davon aus, dass dadurch mehr Menschen ihnen zustehende Leistungen in Anspruch nehmen; sie hält aber auch eine Anhebung für nötig. Paus schätzt den Finanzbedarf deutlich höher ein als Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), weshalb es bei dem Projekt seit Wochen nicht vorangeht. Bovenschulte kritisierte die FDP, die bei der Kindergrundsicherung vor allem die Aspekte der vereinfachten und digitalisierten Abwicklung betont. "Wer den Änderungsbedarf auf diese Aspekte reduziert, der blendet die wirklichen Dimensionen des Problems aus. Das tut leider auch der Bundesfinanzminister", sagte er.

Länder wollen verlängerte Nutzung des Elster-Verfahrens

Die Länder fordern von der Bundesregierung eine längere Nutzung des Elster-Verfahrens zur Identifizierung für digitale Behördengänge. Der Bundesrat sprach sich mehrheitlich für einen entsprechenden Antrag aus Bayern aus, der das Elster-Verfahren mindestens bis Juni 2026 für Bürgerkonten fordert. Bisher plant die Bundesregierung, das Identifikationsverfahren per Elster nach dem 30. Juni 2023 auslaufen zu lassen. Stattdessen soll nur noch der elektronische Personalausweis (nPA) zulässig sein.

Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach (CSU) sagte: "Unser Ziel muss sein, den Bürgerinnen und Bürgern einen niedrigschwelligen Zugang zur digitalen Verwaltung zu ermöglichen. Behördengänge müssen künftig so schnell und einfach wie Online-Shopping sein." Dafür brauche es eine einfache Möglichkeit, sich digital auszuweisen. "Dass die Bundesregierung die bewährte Elster-Technologie ohne Not und sinnvolle Alternative abschalten will, ist für uns nicht hinnehmbar."

epd/AFP/MDR (ala)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 31. März 2023 | 12:30 Uhr

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