Länderkammer Bundesrat gibt grünes Licht für mehr Kindergeld, Wohngeld und Co.

25. November 2022, 14:13 Uhr

Familien können im kommenden Jahr mit mehr Kindergeld und einem höheren Kinderfreibetrag rechnen. Der Bundesrat stimmte zu und machte auch den Weg für den AKW-Streckbetrieb und eine höhere Lkw-Maut frei.

Der Bundesrat hat neben dem Bürgergeld auch anderen Vorhaben zugestimmt, darunter weiteren Entlastungen für Familien, dem Streckbetrieb der drei verbliebenen AKW und dem neuen Wohngeld. Hier ein Überblick:

Mehr Kindergeld und Steuererleichterungen

Der Bundesrat hat den Weg frei gemacht für Steuererleichterungen und Entlastungen für Familien. Die Länderkammer stimmte dem Inflationsausgleichsgesetz zu, das insbesondere einen Ausgleich für die sogenannte kalte Progression sowie Anhebungen von Kindergeld und Kinderfreibetrag vorsieht.

Der Begriff kalte Progression bezeichnet den Effekt, dass jemand durch eine Lohnerhöhung, die höchstens die Inflation ausgleicht, in einen höheren Steuertarif rutscht. Um dies zu vermeiden, wird der Steuertarif so geändert, dass höhere Steuersätze auch erst ab einem höheren zu versteuernden Einkommen greifen. Zudem steigt der steuerfreie Grundfreibetrag von aktuell 10.347 Euro auf 10.908 Euro im kommenden Jahr und 11.604 Euro im Jahr 2024.

Das Kindergeld soll Anfang kommenden Jahres auf einheitlich 250 Euro steigen, was für das erste bis dritte Kind eine deutliche Erhöhung bedeutet. Ebenfalls angehoben werden der Kinderfreibetrag, von dem Bezieherinnen und Bezieher höherer Einkommen profitieren, sowie der steuerlich anrechenbare Unterhaltshöchstbetrag beispielsweise für studierende Kinder. Profitieren sollen insgesamt 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger, das Entlastungsvolumen wurde mit insgesamt 33 Milliarden Euro angegeben.

Wohngeld wird ausgeweitet

Hunderttausende zusätzliche Haushalte in Deutschland werden ab dem kommenden Januar erstmals Wohngeld beziehen können. Der Bundesrat stimmte der Reform zu – trotz deutlicher Kritik am hohen Mehraufwand für die Verwaltung und an der geringen Umstellungszeit. Bisher erhalten 600.000 Haushalte den staatlichen Zuschuss zur Miete. Mit der Wohngeldreform werden bis zu 1,4 Millionen weitere dazu berechtigt sein.

Das Wohngeld soll zudem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt werden. Damit erhalten die Bezieher künftig im Schnitt rund 370 Euro monatlich. Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Künftig sollen auch Menschen in den Genuss von Wohngeld kommen, die den Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben.

Triage-Gesetz

Das Gesetz regelt, wer im Falle knapper Krankenhausbetten zuerst behandelt wird. Künftig soll allein die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit lebensbedrohlich erkrankter Menschen den Ausschlag geben, wer bei begrenzten Kapazitäten intensivmedizinisch behandelt wird. Alter oder Behinderung sollen demnach kein Kriterium für eine Negativauswahl sein. Bei der sogenannten Triage geht es um die Frage, wer überlebenswichtige Ressourcen wie etwa ein Atemgerät oder ein Intensivbett erhält, wenn nicht genügend für alle Patienten vorhanden sind.

Streckbetrieb für drei Atomkraftwerke

Die drei verbliebenen Atomkraftwerke Isar-2, Neckarwestheim-2 und Emsland in Lingen dürfen bis zum 15. April am Netz bleiben, um die Folgen der Energiekrise abzufedern. Eigentlich sollten die drei letzten Meiler für den Ausstieg aus der Atomenergie in Deutschland am 31. Dezember dieses Jahres vom Netz gehen. Am Atomausstieg soll sich nichts ändern. Im Gesetz ist festgelegt, dass für den Weiterbetrieb nur die noch vorhandenen Brennstäbe zu nutzen sind.

Vermieter müssen künftig CO2-Abgabe mitzahlen

Mieterinnen und Mieter werden bei der Klimaabgabe fürs Heizen finanziell entlastet. Bisher müssen sie die sogenannte CO2-Abgabe allein bezahlen, künftig werden die Vermieter daran beteiligt. Maßstab wird die energetische Qualität des jeweiligen Gebäudes sein. Je schlechter diese ist, umso höher wird der Anteil der Vermieter. Bei besonders emissionsreichen Gebäuden müssen diese bis zu 95 Prozent der CO2-Abgabe tragen. Das Gesetz soll am 1. Januar in Kraft treten.

Lkw-Maut wird angehoben

Die Lkw-Maut auf Deutschlands Fernstraßen wird zum Jahresanfang 2023 angehoben. Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat der Erhöhung zugestimmt. Verkehrsstaatssekretär Oliver Luksic hatte zuvor in der Länderkammer dafür geworben. Er sagte, die Bundesregierung habe Kosten für Lärm und Abgase eingepreist. Man habe einen hohen Verschleiß auf deutschen Bundesfernstraßen und müsse gerade sehr stark in den Bereich der Brücken investieren. Die Maut sei der Beitrag der Logistiker zu einer starken Infrastruktur.

Die Lkw-Maut war zunächst auf den Bundesautobahnen eingeführt und später auf alle Bundesstraßen ausgeweitet worden. Sie gilt für Fahrzeuge ab einem Gewicht von 7,5 Tonnen.

dpa, AFP, KNA, epd (aju)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 25. November 2022 | 13:00 Uhr

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