Rechtsextremismus Zschäpe soll vor Untersuchungsausschuss im bayerischen Landtag aussagen
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15. März 2023, 05:00 Uhr
Die Rechtsterroristin Beate Zschäpe wurde 2018 als Mittäterin des "Nationalsozialistischen Untergrunds" wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Nun soll sie vor dem NSU-Untersuchungsausschuss im bayerischen Landtag aussagen.
- Im Juni soll Beate Zschäpe im bayerischen Landtag vor dem NSU-Untersuchungsausschuss aussagen.
- Es ist noch unklar, ob die Rechtsterroristin in eine JVA nach Bayern gebracht wird oder ob die Anhörung in Chemnitz stattfindet.
- Bisher liegt dem sächsischen Justizministerium keine Ladung vor.
Im Juni soll die verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags aussagen. Das sagte der Ausschussvorsitzende Toni Schuberl von den Grünen MDR AKTUELL. Unklar sei aber noch, wie.
Fest steht, dass die Rechtsextremistin Beate Zschäpe in jedem Fall in persona vor dem Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags aussagen soll. Eine Videoschalte komme nicht in Betracht, sagte Schuberl MDR AKTUELL. Möglich ist nun also, dass Zschäpe für die öffentliche Anhörung in eine JVA nach Bayern gebracht wird oder dass der gesamte Ausschuss für die Anhörung nach Chemnitz fährt, wo Zschäpe inhaftiert ist.
Bisher keine Ladung aus Bayern vorliegend
Zschäpes Aussage vor dem bayerischen Gremium müsste in jedem Fall mit Sachsen abgestimmt werden. Eine Anfrage oder Ladung liege jedoch noch nicht vor, teilte das sächsische Justizministerium mit. Unklar sei außerdem, welche Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssten und welche Kosten anfallen könnten, sollte die 48-Jährige nach Bayern gebracht werden.
Der NSU-Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags beleuchtet unter anderem die Nähe des NSU zur bayerischen Neonazi-Szene. Zschäpe ist die einzige Überlebende der Terrorzelle, die von 2001 an jahrelang mordend durch Deutschland zog. Zschäpe war 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist so gut wie ausgeschlossen.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 15. März 2023 | 06:00 Uhr