Lärmbelästigung und Versicherungsschutz Was Gastgeber bei ihrer Silvesterparty beachten sollten
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31. Dezember 2022, 05:00 Uhr
Böller in den Straßen, lautstarke Partys in den Wohnungen: Zu Silvester gelten andere Regeln - vor allem was Lärmbelästigung und Nachtruhe angeht. Eine gute Nacht also für eine Party in den eigenen vier Wänden? Viele Menschen feiern in ihrer Wohnung gemeinsam mit Freunden in das neue Jahr. Wie viel Lärm dabei erlaubt ist und warum Gastgeber von Silvesterfeiern ein Auge auf ihre Gäste haben sollten:
- Silvester gibt es laut Mieterbund mehr Toleranz für Lärm.
- Dennoch gilt zwischen Nachbarn das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme.
- Gastgeber haften für ihre Partygäste.
Wenn es um Lärm geht, gilt zwischen Nachbarn das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, besonders in Mehrfamilienhäusern. Richtwerte für die Lautstärke in Wohngebieten sind der Verbraucherzentrale zufolge tagsüber 50–55 Dezibel und nachts 35–40 Dezibel. Die gesetzliche Nachtruhe beginnt 22:00 Uhr.
Wer also in seiner Wohnung Party machen will, muss das laut Deutschem Mieterbund (DMB) ab 22:00 Uhr eigentlich "mit angezogener Handbremse" tun. Zu Silvester sieht das Ganze jedoch etwas anders aus, denn die zahlreichen Partys und das Zünden von Böllern und Raketen in den Straßen machen die Einhaltung der Nachtruhe in der Silvesternacht unrealistisch.
Schließlich kann allein der Knall eines einzelnen Böllers mehr als 120 Dezibel laut sein. Deswegen gibt es dem Mieterbund zufolge zu Silvester eine "erweiterte Toleranzgrenze".
Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme gilt weiter
Dennoch bleibe das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme in Mehrfamilienhäusern bestehen, so der Mieterbund. Die erweiterte Toleranzgrenze für Lärm bei der Silvesterfeier dürfe nicht als Freibrief für ungebremstes Krachmachen verstanden werden. Der Deutsche Mieterbund empfiehlt daher, den Nachbarn Bescheid zu geben, wenn man eine lautstarke Silvesterparty plant - nicht nur für Silvester ein guter Tipp.
Wer Silvesterfeuerwerk zünden will, muss laut Mieterbund außerdem darauf achten, Nachbarn und Passanten nicht zu gefährden. Deshalb dürften Raketen niemals auf Personengruppen oder Wohnungen und Balkone gerichtet werden.
Tatsächlich erlitten jedes Jahr viele Menschen Knalltraumata durch explodierende Feuerwerkskörper, erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. Nach Zahlen der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie waren es vor der Pandemie etwa 8.000 jährlich, rund ein Drittel behalte bleibende Schäden.
Wer haftet für welchen Schaden
Nicht nur zahlreiche Verletzte gibt es zu Silvester, es werden auch mehr Sachschäden registriert. So wurden nach Zahlen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherer (GDV) zum Jahreswechsel für gewöhnlich etwa 1.000 Brände kaskoversicherter Pkw gemeldet. Nur im letzten Jahr war die Zahl mit 210 Bränden deutlich niedriger. "Das Böllerverbot und die Kontaktbeschränkungen zu Silvester haben also nicht nur die Feuerwehren um fast 800 Einsätze entlastet, sondern auch wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe verhindert", sagte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen dazu.
Wird ein Auto durch Brand oder Explosion einer Rakete beschädigt, übernimmt der Verbraucherzentrale zufolge die Teilkaskoversicherung des Halters den Schaden. Für Schäden an Gebäuden muss nach Angaben des Mieterbundes grundsätzlich die Gebäudeversicherung des Vermieters oder der Vermieterin einstehen. Für Schäden am Eigentum der Mieter komme dagegen die Haftpflicht des Verursachers oder die Hausratversicherung des Geschädigten auf - falls der Verursacher nicht zu ermitteln ist.
Wer eine Silvesterparty veranstaltet, sollte sich zudem bewusst sein, dass Gastgeber für ihre Gäste haften. Der Mieterbund schreibt dazu: "Wirft ein Partygast etwa einen Böller auf den Balkon eines Nachbarn oder einer Nachbarin und beschädigt das Balkongeländer, muss der Mieter bzw. die Mieterin den Schaden ersetzen."
Außerdem zahle die Haftpflichtversicherung nicht oder nicht vollständig, wenn der Schaden mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | MDR AKTUELL RADIO | 30. Dezember 2022 | 10:00 Uhr