Impfung 37 anerkannte Corona-Impfschäden in Mitteldeutschland
Hauptinhalt
01. Februar 2023, 05:00 Uhr
Herzmuskelentzündung, Thrombosen, dauerhafte Schmerzen – es gibt Einzelfälle von Impfschäden, die die Betroffenen ein ganzes Leben begleiten werden. In 37 Fällen wurde bislang in Mitteldeutschland ein Impfschaden anerkannt und damit eine Entschädigung in Form einer monatlichen Rente zugesichert.
- Besteht Verdacht auf einen Impfschaden, dann wird dieser zunächst gemeldet.
- Dabei wird zwischen Impfnebenwirkung und Impfschaden unterschieden.
- In Mitteldeutschland wurden bisher insgesamt 37 Impfschäden durch die Corona-Impfung anerkannt.
Die Angst vor einem Impfschaden hat in den letzten Jahren einige umgetrieben. Jetzt, gut zwei Jahre nach dem Start der großen Impfkampagne, zeichnen Zahlen ein klares Bild: Dauerhafte Schäden durch eine Corona-Impfung sind sehr, sehr selten. Sie kommen aber vor.
Impfungen in Mitteldeutschland Schäden durch Corona-Impfungen sind äußerst selten. Zum Vergleich: In Sachsen-Anhalt sind nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums bislang etwa 4,4 Millionen Impfungen verabreicht worden. Für Thüringen registrierte das Robert Koch-Institut (RKI) rund 4,2 Millionen Impfungen und in Sachsen wurden mehr als 7 Millionen Impfungen gegen das Coronavirus vom RKI erfasst. Quelle: Robert Koch-Institut, Bundesgesundheitsministerium
Wie Impfschäden gemeldet werden
Viele der in Sachsen gemeldeten Verdachtsfälle gehen über Sophie-Susann Merbecks Tisch. Sie arbeitet für die sächsische Landesuntersuchungsanstalt. Merbecks erklärt, dass neben der Meldung noch ein weiterer Antrag gestellt werden müsse: "Dort muss der Betroffene selber einen Antrag beim Kommunalen Sozialverband in Sachsen stellen, damit das Verfahren laufen kann, ob dieser Impfschadenverdachtsfall, als wirklicher Impfschadenfall anerkannt werden kann oder nicht."
In der Regel melden die behandelnden Ärztinnen oder Ärzte die Verdachtsfälle an das Gesundheitsamt. Das leitet sie an die Landesuntersuchungsanstalt und das Paul Ehrlich-Institut weiter, das bundesweite Fälle sammelt. Früher waren es etwa 50 im Jahr, seit Corona sammeln sich bei Merbecks knapp 1.000.
Unterschied zwischen Impfnebenwirkung und Impfschaden
Wichtig sei es, zwischen Impfnebenwirkung und Impfschaden zu unterscheiden. Das Landesverwaltungsamt Thüringen formuliert schriftlich, wo hier juristisch der Unterschied liegt: "Voraussetzung für eine Entschädigungsleistung aufgrund eines sogenannten Impfschadens ist eine Gesundheitsstörung, bei der ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Impfung und Gesundheitsschaden besteht. Diese Gesundheitsstörung muss mindestens sechs Monate lang auftreten. Es werden Unterlagen eingeholt (zum Beispiel bei Hausärzten und Krankenhäusern), die es ermöglichen, über die Kausalität zwischen Impfung und Gesundheitsschaden zu entscheiden."
Den Zusammenhang stellen schließlich Gutachter und Gutachterinnen fest, die individuell zu den Krankheitsfällen mit Spezialwissen beurteilen können, inwiefern ein Schaden durch die Impfung verursacht wurde. Im Zweifel entscheide man hier für den Geschädigten, betont Fachärztin Sophie-Susann Merbecks.
37 anerkannte Impfschäden in Mitteldeutschland
Auch in Thüringen und Sachsen-Anhalt gingen Hunderte Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens ein. In Mitteldeutschland wurden bisher insgesamt 37 Impfschäden anerkannt. Darunter drei Todesfälle. Das ergab eine Abfrage von MDR AKTUELL bei den zuständigen Ministerien der Länder.
Merbecks von der sächsischen Landesuntersuchungsanstalt würde sich wünschen, dass bedachter mit den Meldungen umgegangen würde. "Es wäre gut, wenn nicht die, die mit banalen und vorübergehenden Nebenwirkungen dieses System blockieren würden, damit die, die wirklich zu recht anerkannt werden müssen, schneller beurteilt werden können."
Das Gesundheitsamt helfe hier in Beratungen, den eigenen Fall besser einschätzen zu können. Wird ein Impfschaden schließlich anerkannt, bekommt die betroffene Person eine monatliche Entschädigungsrente.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 01. Februar 2023 | 06:00 Uhr