Ein Gabelstapler transportiert einen großen Korb mit Kleidersäcken darauf. 1 min
Sehen Sie hier: "Dürfen kaputte oder dreckige Klamotten noch in den Container?" Bildrechte: MDR/Luisa Puig-Rodriguez
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Eine neue EU-Richtlinie zur getrennten Sammlung von Altkleidern hat bei einigen Menschen aus Sachsen Fragen aufgeworfen. Das bekommt auch ein Unternehmen aus Lohsa zu spüren. Dabei ist die Entsorgung ganz einfach.

MDR FERNSEHEN Fr 17.01.2025 12:52Uhr 00:40 min

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Neue EU-Verordnung Altkleider entsorgen ab 2025: Viel Wirbel um nichts Neues?

27. Januar 2025, 09:49 Uhr

Beim Thema Altkleider entsorgen gibt es seit diesem Jahr bei Verbrauchern viele Fragezeichen. Grund sind die Diskussionen über eine neue EU-Verordnung. Doch was ist wirklich neu? Wir haben bei neun Städten in Mitteldeutschland nachgefragt.

Regionale Entsorgungsträger sind für Umsetzung verantwortlich

Viele sind unsicher, wie Altkleider seit Beginn des Jahres zu entsorgen sind. Grund: Seit 2025 gilt in der EU eine Pflicht zur Getrenntsammlung von Alttextilien (Richtlinie 2018/851/EU). Diese wurde im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in § 20 Abs. 2 Nr. 6 in Deutschland in nationales Recht umgesetzt.

Genaue Vorgaben werden dabei nicht gemacht, hier besteht Handlungsspielraum bei der Umsetzung. "Demnach müssen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte, nunmehr die getrennte Sammlung von Alttextilien in ihrem Zuständigkeitsbereich organisieren", so das Bundesumweltministerium auf MDR-Anfrage. "Was jeweils vor Ort gilt, welche Abfälle in welchen Abfallbehälter einzufüllen sind, sowie welche Qualitätsanforderungen zu beachten sind, ist der Abfallsatzung und weiteren Informationen des jeweils zuständigen lokalen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zu entnehmen", so das Minsterium weiter. Und auch die Kontrolle liege bei den jeweiligen Abfallbehörden.

Kaputte Alttextilien weiter über Restmüll entsorgen

Große Frage ist: Dürfen Altkleider noch in den Restmüll gegeben werden, wenn sie nicht mehr weiter zu gebrauchen sind. Die Antwort gleich zu Beginn: Ja! Die neue Verordnung bringt für Verbraucher und Verbraucherinnen hier also nichts Neues. Sind Hosen, T-Shirts und Socken zerschlissen oder verschmutzt, können sie weiter im Restmüll entsorgt werden. Nein, das sollen sie sogar - um die Sortierarbeiten nicht zu belasten oder gar weitere Stücke in den Altkleider-Containern nicht zu beschädigen. Das zeigen auch die Antworten der für die Entsorgung Verantwortlichen in neun großen Städten in Mitteldeutschland.

Das haben die Verantwortlichen der mitteldeutsche Städte dazu geantwortet

Dresden: "In Deutschland hat sich ein funktionierendes Sammelsystem mit gemeinnützigen und gewerblichen Sammlern etabliert. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Textilien sauber sein müssen. Die Landeshauptstadt folgt den gesetzlichen Vorgaben und hat dies in ihren Nutzungsvereinbarungen auch so geregelt. Ein paralleles Sammelsystem nur für nichttragbare Textilien wäre nicht wirtschaftlich und ist nicht geplant. ... Für die Dresdnerinnen und Dresdner ändert sich im Vergleich zu den vorherigen Entsorgungsmöglichkeiten nichts. Wie bisher gilt, dass verunreinigte, nasse oder verschimmelte Textilien weiterhin im Restabfall entsorgt werden. ... Darüber hinaus können Alttextilien auch auf den acht städtischen Wertstoffhöfen abgegeben werden." (Stadt Dresden)

Jena: "In Jena gibt es seit Oktober 2012 an ca. 150 Depotcontainerstandplätzen separate Altkleidercontainer. Die Stadt Jena verfügt daher über ein etabliertes Getrennterfassungssystem. ... Nicht mehr tragbare Altkleider dürfen nicht über den Restmüll entsorgt werden, es sei denn, sie eignen sich nicht für die Wiederverwendung oder das Recycling (z.B. verschmutzte Kleidung)." (Stadt Jena)

Erfurt: "In Erfurt wird sich nichts ändern. Auf den Wertstoffhöfen stehen bereits Alttextilcontainer. Zusätzlich sammeln gemeinnützige Organisationen über im Stadtgebiet verteilte Container Alttextilien. Stark zerschlissene, verdreckte oder anderweitig verschmutzte Textilien können weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden. Bisher wurden nur wenig Textilien über die Hausmülltonne entsorgt." (Stadtreinigung Erfurt)

Chemnitz: "In Chemnitz können wie bisher die Altkleidercontainer auf den Wertstoffinseln genutzt werden oder Altkleider/Alttextilien auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Deshalb ändert sich für die Chemnitzer tatsächlich nichts. Wie bisher sollen stark zerschlissene, verdreckte, nasse oder verschimmelte Textilien weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden." (Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Chemnitz)

Dessau-Roßlau: "Stark verschlissene Kleidung (Lumpen) darf und sollte weiterhin im Restabfall entsorgt werden. Wer sich unsicher ist, ob Alttextilien entsorgt werden sollten, kann sich als Faustregel die Frage stellen, ob man das entsprechende Stück noch einem Freund oder Bekannten geben würde. Lautet die Antwort "nein", sollten die Textilien auch weiterhin im Restmüll landen. ... Saubere, unbeschädigte und gut tragbare Altkleider und Bekleidungstextilien, Woll- und Strickwaren, gebrauchte Handschuhe (paarweise), Decken, Tischdecken, Bettwäsche, Badetücher, Handtücher, Waschlappen oder auch Gardinen sowie paarweise gebündelte Schuhe werden natürlich weiterhin über Container gesammelt. Die Behälter werden in der Regel von gemeinnützigen Organisationen betrieben, die die Textilien entsprechend verwerten. (Stadt Dessau-Roßlau)

Weimar: "In Weimar stehen an nahezu allen öffentlichen Sammelplätzen der Depotcontainer für Altglas auch Depotcontainer für die Erfassung von  Alttextilen. ... Nass gewordene oder hygienisch nicht einwandfreie Ware (Alttextilien) ist dem Restmüll zuzuordnen."

Halle: "Für ein hochwertiges Recycling im Sinne einer Wiederverwendung der getrennt gesammelten Alttextilien sind über dieses System allerdings nur gebrauchsfähige Alttextilien zu erfassen. Aus diesem Grund sind stark zerschlissene, verdreckte oder anderweitig kontaminierte Textilien weiterhin über die Restmülltonne zu entsorgen." Das sei "bereits seit Längerem gelebte Praxis in der Stadt". (Stadtwerke Halle)

Leipzig: "Verbraucher bleiben für die ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich. Die bisherige Praxis ändert sich nicht. ... In Leipzig stehen Alttextilcontainer und Wertstoffhöfe zur Verfügung. ... Stark verschlissene oder verschmutzte Textilien (zum Beispiel mit Öl oder Chemikalien belastet) können weiterhin im Restmüll entsorgt werden." (Stadt Leipzig)

Magdeburg: "In Magdeburg haben wir ein flächendeckendes Sammelsystem für Altkleider durch gemeinnützige und gewerbliche Sammler. Derzeit sind keine zusätzlichen Container für Textilabfälle an den öffentlichen Stellplätzen für Altglas und Altkleider in Magdeburg vorhanden. ... Textilabfälle dürfen nicht mehr im Restabfall entsorgt werden. Zu Textilabfällen gehören unter anderem nicht mehr tragbare Altkleider, Heimtextilien, Handtücher, Gardinen sowie Bettwaren wie Kissen, Bettdecken, Matratzenauflagen und Schlafsäcke." Nachgefragt, ob dass auch chemisch kontaminierte oder verdreckte Teile betrifft, heißt es: "Das darf auch nach unserem Kenntnisstand weiterhin in den Restmüll". (Stadt Magdeburg)

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Keine Neuerung im System, keine finanzielle Mehrbelastung

Oft taucht auch die Frage auf, ob durch die neue EU-Regelung Mehrkosten entstehen und die Abfallgebühren steigen. Wie die Verantwortlichen der befragten Kommunen schon erklärt haben, gibt es seit Jahren etablierte Sammelsysteme. "Bereits vor dem Inkrafttreten der Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Textilabfällen gibt es zahlreiche Angebote von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern sowie von dritten Anbietern, zum Besipiel sogenannte Altkleider-Container", erklärte auch das Bundesumweltministerium im Vorfeld des Inkrafttretens der neuen EU-Regelung auf MDR-Anfrage. Für eine Kostensteigerung durch die Umsetzung der neuen EU-Verordnung gibt es daher auch keine Anzeichen, wie die Antworten aus Mitteldeutschland zeigen.

Chemnitz: "Die Abfallgebühren in Chemnitz sind für die Jahre 2025/2026 unverändert gegenüber 2023/2024."

Dessau: "Aufgrund der Getrenntsammlungspflicht für Alttextilen ab 1.1.2025 werden die Abfallgebühren für die Bürger nicht steigen."

Dresden: "Alle Kosten, die dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung entstehen, sind auf die Gebührenzahler umlegbar. ... Da keine Veränderungen am Sammelsystem vorgenommen wurden, werden keine Kostenänderungen erwartet. Die Abfallgebühren wurden Ende 2023 vom Stadtrat für einen dreijährigen Kalkulationszeitraum (2024 bis 2026) beschlossen und gelten auch für die Jahre 2025 und 2026."

Leipzig: "Da keine Änderungen an der bestehenden Infrastruktur geplant sind, sind auch keine steigenden Kosten absehbar."

Halle: "Mehrkosten sind nicht zu erwarten, da das vorgenannte System bereits seit Längerem gelebte Praxis in der Stadt Halle ist".

Jena verweist auch auf ein bereits etabliertes System, aber auch auf die Krise des Alttextilmarktes und dadurch fehlende Erlöse, die in der Vergangenheit "der Gebührenstabilität dienten". Die Entwicklung des Marktes bleibe abzuwarten. Das könnte Auswirkung auf die Preiskalkulation in der Zukunft haben. Weimar erklärt, ebenfalls auf bestehende Strukturen zurückgreifen zu können und auch, dass durch es ein Überangebot an Sammelware gäbe, dass zu einer wirtschaftliche "Flaute" geführt habe. "Durchaus ist es denkbar, dass hier ein Wandel hin zur Zahlung der Kommunen führt", so die Stadt.

Noch Zukunftsmusik: Nur noch recycelbare Textilien im Handel

Wie das Bundesumweltministerium auf MDR-Anfrage mitteilt, beträgt die Sammelquote in Deutschland derzeit 64 Prozent. Knapp über eine Million Tonnen Altkleider kämen so jährlich bereits zusammen, die auf ihre Weiterverwendung hin gesichtet werden können. Pro Kopf wären das 15 Kilogramm. "Tendenz steigend", so das Ministerium.

Ein Großteil, sogar 62 Prozent, kann den Angaben nach von Verbrauchern und Verbraucherinnen weiter in seiner bisherigen Form genutzt werden. 26 Prozent gingen in den Recycling-Kreislauf als Rohstoffe etwa für Putzlappen oder Dämmstoffe und acht Prozent dienten dann noch als Ersatzbrennstoffe zur Energiegewinnung. Jedoch auch ein Anteil von vier Prozent müsse beseitigt werden.

Noch wird daran geschraubt, doch geplant ist, dass Hersteller nur noch recycelbare Textilen in der EU auf den Markt bringen dürfen. Der Grundstein dafür ist gelegt: "Die neuen Vorschriften der Ökodesign-Verordnung traten zum 18. Juli 2024 in Kraft. Im nächsten Schritt werden die neuen Regeln der Verordnung mittels so genannter Produktverordnungen für einzelne Produktgruppen konkreter gefasst. Textilien sind eine der ersten Produktgruppen, für die eine entsprechende Produktverordnung im Kreis der EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission erarbeitet wird", erklärt das Bundesumweltministerium. Im Fokus sei dabei unter anderem, dass Mischgewebe schwieriger zu recyceln sind als Mono-Materialien und Chemikalien in Alt-Textilien eine Gesundheitsgefährdung darstellen. Hier solle die neue Öko-Design-Verodnung Abhilfe schaffen.

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MDR (cbr)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | 21. Januar 2025 | 08:55 Uhr

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