Primastrom und Voxenergie Kunden können gegen steigende Strompreise klagen
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28. November 2022, 16:40 Uhr
Kunden der Energieversorger Primastrom und Voxenergie können sich jetzt an Musterklagen gegen die beiden Anbieter beteiligen. Nach Ansicht des Bundesverbands Verbraucherzentrale wurden die Erhöhungen einseitig vorgenommen, sie seien damit unzulässig. Klagen gegen weitere Stromanbieter könnten aus Sicht des Verbands folgen.
- Der Verbraucherzentrale Bundesverband will gegen gestiegene Strompreise bei Primastrom und Voxenergie klagen.
- Bei erfolgreicher Klage müssen Kunden dem Verband zufolge nur den vereinbarten Strompreis zahlen.
- Klagen gegen weitere Stromanbieter könnten folgen.
Kunden der Energieversorger Primastrom und Voxenergie können wegen drastischer Preiserhöhungen in den vergangenen Monaten ab sofort an Musterklagen gegen die beiden Anbieter teilnehmen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) teilte mit, die kostenlose Anmeldung zu den Klagen beim Bundesamt für Justiz sei nun möglich. Der Verband klagt gegen seiner Ansicht nach unzulässige Preiserhöhungen.
Primastrom und Voxenergie haben Preise mehr als verdreifacht
Primastrom und Voxenergie haben laut vzbv ihre Strompreise seit dem vergangenen Jahr mehr als verdreifacht. Die Gaspreise seien teilweise sogar auf das Neunfache gestiegen. Aus Sicht der Verbraucherschützer sind diese Erhöhungen unzulässig, weil sie einseitig vom Anbieter und ohne Zustimmung der Verbraucher vorgenommen wurden. In den Verträgen von Primastrom und Voxenergie seien keine Preisanpassungen vereinbart, stattdessen liege den Verträgen eine Preisgarantie von 24 Monaten zu Grunde, betonte der Bundesverband.
"Wer von Primastrom oder Voxenergie eine Preiserhöhung erhalten hat, sollte diese nicht akzeptieren und kann nach Ansicht des vzbv die Energielieferung zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen fordern", erklärte Ronny Jahn vom vzbv. Wer von den Preiserhöhungen betroffen sei, könne sich an den Klagen beteiligen.
Kunden können teils auf Schadensersatz hoffen
Bei einem erfolgreichem Ausgang der Klagen würde für die teilnehmenden Verbraucher verbindlich geklärt, dass sie nur die vereinbarten Preise zahlen müssen, erläuterte der Bundesverband Verbraucherzentrale. Darüber hinaus komme ein Schadensersatzanspruch in Betracht, wenn Kunden oder Stromanbieter Gebrauch vom Sonderkündigungsrecht gemacht hätten.
Auch andere Energieanbieter fielen aktuell durch "fragwürdige" Preiserhöhungen auf, erklärten die Verbraucherschützer. Betroffene könnten an einer Umfrage teilnehmen und ihre Erfahrungen schildern. Nach Auswertung der Beschwerden könnten sich daraus weitere Klagen ergeben, kündigte der vzbv an.
AFP (jan)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 28. November 2022 | 12:00 Uhr