Hand am Thermostat einer Heizung
Seit dem 1. Oktober liegt die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme nur noch bei sieben Prozent. Wie abgerechnet wird, entscheiden die Versorger. Bildrechte: IMAGO/aal.photo

Gesenkte Mehrwertsteuer Verbraucherschutz fordert mehr Transparenz bei Abrechnung der Energiemehrwertsteuer

28. Oktober 2022, 14:15 Uhr

Seit dem 1. Oktober gilt rückwirkend eine auf sieben Prozent gesenkte Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme. Die Energieversorger haben verschiedene Möglichkeiten bei der Abrechnung. Nicht optimal, findet der Verbraucherschutz.

Uta Georgi, Moderatorin, Autorin, Nachrichtensprecherin
Uta Georgi, Moderatorin, Autorin, Nachrichtensprecherin Bildrechte: MDR/Karsten Möbius

Die Stadtwerke Erfurt haben momentan alle Hände voll zu tun, um ihre Abrechnungssyteme auf die gesenkte Mehrwertsteuer umzustellen. Allein hier müssen für gut 20.000 Gaskunden die Rechnungen mit sieben Prozent Mehrwertsteuer neu ausgewiesen werden. Abteilungsleiterin Konstanze Kummrow erklärt: "Also auch wenn jemand einen Jahresvertrag hat, also schon seit 1. Januar von uns beliefert wird, bekommt er eine Abrechnung zum Jahresende. Es ist aber auf der Rechnung ersichtlich, dass bis zum 30. September die 19 Prozent gelten und ab 1. Oktober für die Mengen, die dann geliefert worden sind, die sieben Prozent."

Zwei mögliche Abrechnungsmodelle

Ebenso wie die Erfurter Stadtwerke gehen auch die Leipziger Stadtwerke vor. Grundsätzlich aber haben Energieversorger zwei Möglichkeiten: Entweder wird die gesenkte Mehrwertsteuer rückwirkend zum 1. Oktober berechnet oder zu einem bestimmten Stichtag.

Das Stichtagsmodell wendet zum Beispiel Mitgas an, wie Recherchen der "Leipziger Volkszeitung" ergeben haben. Dafür ist der Tag entscheidend, an dem die Jahresabrechnung erstellt wird. Liegt der Stichtag etwa im November gelten die sieben Prozent für den gesamten Zeitraum der vergangenen zwölf Monate. Die Stadtwerke Magdeburg halten von dieser Regelung nichts, sagt Sprecher Thomas Pietsch: "Wir stellen ab Oktober beginnend jetzt Rechnungen. Diese Variante wählen wir, weil wir sie auch für die gerechtere halten."

Stadtwerke Magdeburg lehnen Stichtagsmodell ab

Beim Stichtagsmodell wären Kunden benachteiligt, deren Abrechnungszeiträume vor dem 1. Oktober beginnen, sagt Pietsch: "Es würde jetzt passieren, dass Kunden einmal ein Jahr lang diese Gutschrift bekommen und andere Kunden würden das zweimal bekommen. Das würde eine große Ungleichbehandlung ergeben und Rechnungskorrekturen wären auch relativ schwierig."

Die Kunden selbst müssen in beiden Fällen nichts unternehmen, die Änderungen laufen automatisch. Es wird auch keine zusätzliche Ablesung an den Zählern für Gas und Fernwärme erforderlich.

Verbraucherschutz fordert mehr Transparenz

Doch hat man als Kunde ein Recht darauf, eines der beiden Abrechnungsmodelle zu wählen? Das sei derzeit unklar, sagt Lorenz Bücklein von der Verbraucherzentrale Sachsen: "Ganz wesentlich ist, dass wir Verbraucherschützer Transparenz einfordern. Da wäre es auch gut, wenn gesetzliche Regelungen getroffen werden, dass die dann auch so umgesetzt werden, dass es für diejenigen, die betroffen sind, klar verständlich und nachvollziehbar ist."

Von politischer Seite will man in Mitteldeutschland offenbar keinen Einfluss auf die Versorger nehmen, welches Abrechnungsmodell zum Einsatz kommt. So antwortet zum Beispiel das Thüringer Energieministerium auf Anfrage von MDR AKTUELL, man bitte um Verständnis, dass "sich unser Haus nicht zu dieser Frage äußern möchte. Diese Entscheidung liegt einzig und allein bei den Energieversorgern und ist deren unternehmerische Freiheit."

Auch wenn Kunden zunächst von der gesenkten Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme profitieren werden, unklar ist noch, wie hoch die Gaspreisbremse ausfällt und wie sich die Preise am Energiemarkt generell weiterentwickeln werden.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 28. Oktober 2022 | 06:00 Uhr

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