Musikrechte Wie GEMA-Zahlungen an Musiker berechnet werden
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04. Juli 2024, 14:22 Uhr
Die GEMA vertritt die Urheberrechte der kreativen Köpfe hinter den Liedern, die man zum Beispiel im Radio hört. Unser Nutzer Tilo Kleßig aus dem sächsischen Schellenberg möchte wissen: "Wie erfolgt eigentlich bei den Radiosendern die Abrechnung für die GEMA-Gebühren? Also das, was die Künstler dann bekommen. Gibt es da eine Pauschale? Oder wird nach gespielten Liedern abgerechnet?" Manchmal ist die GEMA auch gar nicht zuständig.
- Während die GEMA für Künstler zuständig ist, die Songs selbst komponieren oder schreiben, ist die GVL für jene verantwortlich, die die Songs vortragen.
- Die Radiosender zahlen eine Gebühr an die GEMA abhängig vom Musikanteil in ihrem Programm.
- Die Zahlungen an die einzelnen Künstler hängen davon ab, wie häufig ein Song weltweit gespielt wird.
Die GEMA – in Langform ist das die "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Sie vertritt die Urheberinnen und Urheber, erklärt Florian Neuroth, der bei der GEMA für die Lizenzen im Audiobereich zuständig ist: "Das heißt, diejenigen, die die Texte dichten, die die Melodien komponieren", seien nicht zwangsläufig diejenigen, die auch auf der Bühne stehen oder die man im Radio hört – die am Mikrofon stehen und singen.
Wer ein Lied also weder komponiert noch getextet hat, es aber singt, hat nichts mit dem Urheberrecht und der GEMA zutun. Stattdessen mit der GVL – der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten. Radiosender brauchen in der Regel also immer die Lizenzen von beiden – GEMA und GVL.
Gebühren an GEMA richten sich regulär nach Musikanteil
Aber wie läuft die Abrechnung? Die GEMA bekommt einen Teil der Einnahmen des Radiosenders – je nachdem, wie viel Musik dort gespielt wird. Den Musikanteil im Programm muss der Radiosender der GEMA melden, sagt Neuroth: "Die meisten Radiosender haben im Schnitt so 80 Prozent Musikanteil, weshalb die Vergütung in der Regel so um die sechs Prozent liegt, wenn man nicht in einem Verband ist, der noch einen Gesamtvertragsrabatt bedingt."
So gibt es zum Beispiel ARD-weite Verträge mit der GEMA, sagt Andreas Zagelow. Er ist im MDR für das Musikprogramm von MDR KULTUR, MDR SPUTNIK und MDR TWEENS verantwortlich. So kommt das Geld also zur GEMA.
Zahlungen an Urheber weltweit nach Zahl der Wiederholungen
Aber wie von da zu den Urheberinnen und Urhebern? Jeder Sender muss erfassen und melden, wann welches Lied in welcher Länge gespielt wurde. In der ARD gibt es dafür ein sogenanntes "Audio-Fingerprinting-System", erklärt Zagelow: "Das heißt, es gibt Rechner, die hören allen Radioprogrammen rund um die Uhr zu und haben im Hintergrund eine Datenbank, auf der alle Songs – oder sehr sehr viele Songs – gespeichert sind. Und wo sie dann anhand von 'Audio-Fingerabdrücken', also bestimmten Mustern in den Songs, erkennen." Dabei würden Listen erstellt, die an GEMA und GVL weitergegeben würden.
So wird dann der genaue Anteil, der den beteiligten Künstlerinnen und Künstlern zusteht, ausgerechnet und an sie ausgeschüttet. Und das System funktioniert weltweit – jedes Land hat seine eigene Verwertungsgesellschaft. Es gibt "Gegenseitigkeitsverträge" untereinander, sagt Florian Neuroth von der GEMA: "Sagen wir mal, ich bin jetzt Mitglied der GEMA und hab tatsächlich mal einen internationalen Hit und der wird in Frankreich oder in Amerika, oder wo auch immer gespielt" – dann sammle die lokale Verwertungsgesellschaft das Geld ein und leite es an die GEMA weiter. "Und wir schütten das dann an das jeweilige Mitglied aus."
"GEMA-frei" wird ein Lied übrigens erst 70 Jahre nach dem Tod der oder des Urhebers.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 04. Juli 2024 | 06:15 Uhr
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