Krankenversicherung Wie Selbstständige Kinderkrankentage bekommen
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17. Juli 2022, 05:00 Uhr
Wenn die Kinder krank sind, können sich Eltern in einem Beschäftigtenverhältnis krankmelden, um sich zu Hause kümmern zu können. Doch wer selbstständig tätig ist, dem droht oft der Verdienstausfall. Es gibt jedoch Wege, um dem entgehen zu können.
- Egal privat oder gesetzlich versichert – Selbstständige sich individuell nach persönlichen Bedürfnissen Zusatzbausteine dazu buchen.
- Es ist jedoch nicht selten der Fall, dass man am Telefon erst einmal abgewimmelt wird.
- Die Verbraucherzentrale rät deshalb, hartnäckig zu bleiben und am besten schriftlich eine Beratung bei der Krankenkasse einzufordern.
Nicole Marheineke ist Ende letzten Jahres in ihre Heimat Leipzig zurückgezogen. Eigentlich ist sie Tagesmutter. Durch den Umzug gab es jedoch bürokratische und logistische Hürden. Also hat sie sich als Putzfrau selbstständig gemacht.
Der Druck, einen Auftrag nicht annehmen zu können, ist enorm. Einen Verdienstausfall kann sie sich nicht leisten. Das bekommen auch ihre beiden Kinder zu spüren. Sie sei immer eine sehr entspannte Mutter gewesen, doch wenn ihre Kinder den Anschein machen, krank zu werden, hat sie sich schon das ein oder andere Mal dabei ertappt, das herunterzuspielen.
Im Zweifel mussten die Kinder mit zur Arbeit. Grundsätzlich gilt: Wer sich selbstständig macht, steht vor der Entscheidung, ob man sich gesetzlich oder privat versichert. Simone Meisel von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät dabei, in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben. Man zahle zwar mehr Beiträge. Dafür habe man aber auch Anspruch auf die Leistungen nach dem Fünften Sozialgesetzbuch – also eben auch auf Kinderkrankentage.
Zusatzbausteine in Krankenversicherungen dazubuchbar
Einen entscheidenden Unterschied zwischen Angestellten und Selbstständigen gibt es aber. Bei Angestellten zahlt der Arbeitgeber die ersten sechs Wochen den vollen Lohn. Erst danach springt die Krankenkasse ein. Simone Meisel erklärt: "Das ist ja im Bereich der Selbstständigkeit so nicht gegeben. Hier ist das vom Leistungskatalog der privaten Krankenversicherungen anders gestaltet. Ich kann mir tarifmäßig einen Krankentagegeld-Versicherungsbaustein dazu kaufen."
Es komme darauf an, genau zu schauen – egal ob gesetzlich oder privat versichert – welche Zusatzoption am besten zu einem selbst passt, sagt die Expertin.
Sprich: Egal, ob privat oder gesetzlich – Selbstständige brauchen einen zusätzlichen Tarif. Das rauszubekommen, war für Nicole Marheineke nicht leicht. Schon zu ihrer Tagesmutter-Zeit wurde ihr von ihrer Krankenversicherung gesagt: Kinderkrankentage wären bei ihr nicht möglich. Als selbstständige Putzfrau rief sie wieder bei der Krankenversicherung an und bekam die gleiche Antwort. Sie könne sich lediglich krankengeldversichern.
Bei Krankengeldversicherung sind Kinder mitversichert
Nach vielen Telefonaten erfuhr Nicole Marheineke endlich: Wenn sie sich Krankengeld versichert, sind ihre Kinder automatisch mitversichert. Simone Meisel von der Verbraucherzentrale appelliert daran, nicht locker zu lassen. Denn es gibt eine Beratungspflicht: "Das muss jetzt nicht per Telefon sein, sondern dann ist es manchmal wahrscheinlich wirklich besser, so unsere Erfahrungen, das dann auch schriftlich zu tun, und auch Fristen zu setzen, um das Ganze zu beschleunigen und sich nicht über längere Zeiträume vertrösten zu lassen."
Der Aufwand hat sich gelohnt – Nicole Marheineke zahlt nur 10 Euro mehr Beitrag pro Monat. Dafür, dass sie nun wieder entspannter sein kann – auch mit ihren Kindern.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 17. Juli 2022 | 06:00 Uhr