Bundesregierung Keine Sanktionen mehr gegen Hartz-IV-Empfänger

04. März 2022, 05:00 Uhr

Die Ampel-Regierung hat damit begonnen, eines ihrer zentralen Versprechen umzusetzen: Hartz IV soll abgeschafft und ein Bürgergeld eingeführt werden. Wie das Bürgergeld genau aussehen soll, wird zurzeit ausgearbeitet. Doch fest steht schon jetzt: Bis es soweit ist, sollen die Arbeitsagenturen milder mit Hartz-IV-Empfängern umgehen: Alle Sanktionen sollen gestoppt werden.

Jobangebote ausschlagen, Weiterbildungen ablehnen, nicht ans Telefon gehen, wenn die Arbeitsagentur anruft – all das wird für Hartz-IV-Empfänger bald für eine gewisse Zeit folgenlos bleiben. Die Bundesregierung setzt Hartz-IV-Sanktionen vorübergehend aus. Das stößt auf unterschiedliche Reaktionen, wie eine Umfrage in der Leipziger Fußgängerzone zeigt. "Ich bin dagegen, dass die abgeschafft werden, viele ruhen sich auf ihrem Fell aus und kriegen das Geld für lau", heißt es da zum Beispiel. Andere dagegen finden, man könne das nicht verallgemeinern und lehnen Sanktionen ab: "Generell sollten sie nicht sanktioniert werden vor den Hintergrund, dass der Hartz-IV-Satz so strikt bemessen ist, dass das Unterschreiten zum Existenzminimum führt."

Bundesregierung will Sanktionen aussetzen

Nicht für immer, aber mindestens bis zum 31. Dezember will die Bundesregierung Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger stoppen, so sieht es der Gesetzentwurf vor, den das Kabinett noch im März  auf den Weg bringen will.

Auf Kritik stößt das Vorhaben in der Opposition, zum Beispiel bei Tobias Krull, Sozialpolitischer Sprecher in der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt. "Aus unserer Sicht ist das der falsche Weg. Es muss die Möglichkeit geben, Fehlverhalten zu sanktionieren. Es ist ein wichtiges Zeichen, auch deutlich zu machen, wer sich nicht an die Spielregeln hält, muss auch mit Konsequenzen zu rechnen haben."

Wer Arbeitslosengeld 2 erhalten will, hat gewisse Mitwirkungspflichten. Sonst drohen Sanktionen. Fördern und fordern lautet das Prinzip der Sozialgesetzgebung. Die CDU verlangt, an diesem Prinzip grundsätzlich festzuhalten. Das will auch die Bundesregierung, die laut Koalitionsvertrag Hartz IV durch ein Bürgergeld – also eine Art Grundeinkommen – ersetzen will. Mit diesem Bürgergeld wollen die Regierungsparteien auch die Mitwirkungspflichten neu regeln. Dazu sind sie mehr oder weniger gezwungen.

Bundesverfassungsgericht: Hartz-IV-Empfänger dürfen nicht unter das Existenzminimum rutschen

Denn das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 die bisherige Praxis kritisiert: Hartz-IV-Sätze um mehr als 30 Prozent zu kürzen, sei verfassungswidrig. Denn das könnte dazu führen, dass die Empfänger unter das Existenzminimum rutschen, urteilte das Gericht. Und das betont auch Harald Thomé, Vorsitzender des Erwerbslosenvereins Tacheles. "Die Regelleistungen sind viel zu niedrig. Die Regelleistungen müssen dringend angehoben werden.  Und aus dem absoluten Existenzminimum darf nicht noch sanktioniert werden. Das ganze kann nur so reguliert werden, indem die Regelleistungen auf eine bedarfsdeckende Höhe gesetzt werden. Da ist die Forderung circa 650 Euro für eine alleinstehende Person zum Leben und nicht 449 Euro."

Sanktionen ja, aber nur, wenn die Sozialleistungen so angehoben werden, dass Hartz-IV-Empfänger über dem Existenzminimum bleiben – das ist auch der Standpunkt vieler Sozialverbände. Dass das von der Bundesregierung geplante Bürgergeld in Zukunft dafür die Voraussetzungen schafft, daran haben jedoch viele Sozialexperten ihre Zweifel. Solange nicht die Leistungen deutlich angehoben werden,  meint Harald Thomé, bleibe das Bürgergeld Armut und Elend.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 04. März 2022 | 06:24 Uhr

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