Eine Blumenwiese blüht im Vordergrund eines Wohngebiets.
Am 31. Januar 2023 endet die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung. Bayern hat die Frist nun verlängert, bundesweit fehlen noch Millionen Erklärungen. Bildrechte: IMAGO / Silas Stein

Eigentum Bayern verlängert Frist zur Grundsteuererklärung bis Ende April

31. Januar 2023, 20:09 Uhr

Eigentlich endet für Grundstückseigentümer die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung am 31. Januar. Doch kurz vor dem Ende der Abgabefrist fehlen noch immer Millionen von Grundsteuererklärungen. Deswegen hat Bayern eine Verlängerung der Frist beschlossen – bis Ende April. Mehrere andere Länder wollen aber nicht mitziehen.

Bayern verlängert als bisher einziges Bundesland die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Grundstückseigentümer sollen drei Monate länger Zeit bekommen, also bis Ende April, wie Finanzminister Albert Füracker am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München sagte. Man wolle damit noch einmal Entlastung geben, insbesondere für die steuerberatenden Berufe, sagte der CSU-Politiker. Man wolle niemanden ärgern, sondern das gesamte Steuerverfahren ordnungsgemäß durchführen.

Millionen Erklärungen fehlen bundesweit

Bundesweit fehlen noch immer Millionen von Grundsteuererklärungen. Wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Dienstag in Berlin sagte, sind bis Montag bundesweit nur 71,36 Prozent der nötigen Erklärungen eingegangen. Die Abgabefrist endet an diesem Dienstag. Bis Sonntag hatten rund 68,9 Prozent ihre Erklärungen abgegeben.

Die neue Grundsteuer-Berechnung soll ab 2025 gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.

Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt wollen nicht verlängern

Nach der Ankündigung Bayerns haben sich andere Bundesländer bereits geäußert. Aus Thüringen hieß es als Reaktion am Dienstag: "Wir verlängern nicht." Eine Sprecherin des Finanzministeriums in Magdeburg hatte MDR SACHSEN-ANHALT bereits Anfang Januar gesagt, es gebe keine Überlegungen für eine weitere Fristverlängerung. Auch in Sachsen will man an der gesetzten Frist festhalten.

Weitere Bundesländer, darunter Berlin, Niedersachsen oder Bremen, wollen die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ebenfalls nicht verlängern. Das erklärten die jeweiligen Finanzministerien am Dienstag.

Sachsen und Sachsen-Anhalt selbst in Verzug

Das Land Sachsen-Anhalt kann die Frist zur Abgabe seiner Grundsteuer-Erklärungen voraussichtlich selbst nicht eingehalten. Das hat der Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement MDR SACHSEN-ANHALT mitgeteilt. Das Land Sachsen-Anhalt ist Eigentümer von 179.000 Hektar Grund. Dazu zählen Äcker, Wälder, Naturschutzflächen, Talsperren, Brücken und Gebäude. Der Grund entspricht knapp zehn Prozent der Landesfläche.

Auch Sachsen ist in Verzug. Wie die "Sächsische Zeitung" am vergangenen Wochenende berichtete, ist etwa der Staatsbetrieb Sachsenforst betroffen. Er verwalte rund 206.000 Hektar staatseigenes Grundvermögen verteilt auf 33.000 Flurstücke. Schwierige, teils ungeklärte Eigentumsverhältnisse bereiteten Probleme.

dpa/AFP/Reuters (cga/nvm)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 31. Januar 2023 | 12:50 Uhr

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