Fragen und Antworten im FAQ Grundsteuererklärung: Das passiert, wenn Sie die Abgabefrist verpassen

25. Januar 2023, 05:00 Uhr

Während mehr als ein Drittel aller Immobilienbesitzer wenige Tage vor Fristende noch keine Grundsteuererklärung abgegeben haben, trudeln bei den Pünktlichen teils schon erste Bescheide ein. Was es damit auf sich hat, ob sich die Steuern überall erhöhen und wann ein Einspruch empfehlenswert ist.

Kurz vor Ende der Abgabefrist für die Grundsteuererklärung sind in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen noch immer für mehr als ein Drittel aller Grundstücke keine Unterlagen bei den Finanzämtern eingereicht worden. Das haben Umfragen des MDR unter den drei Finanzministerien ergeben. Betroffene müssen sich jetzt beeilen. Am 31. Januar läuft die Frist endgültig aus, das heißt: in weniger als einer Woche. Was Haus- und Wohnungsbesitzer jetzt wissen müssen, erklärt MDR SACHSEN-ANHALT.

Wie viele Grundsteuererklärungen sind in den Ländern bislang abgegeben worden?

Die Nase vorn hat Sachsen-Anhalt. Hier sind bislang 651.869 Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen (Stand 23. Januar). Das entspricht nach Angaben des Finanzministeriums in Magdeburg einer Quote von 64,1 Prozent. Insgesamt müssen für 1.017.000 Grundstücke Steuererklärungen abgegeben werden. Wo die Quote bis Fristende landen könnte, darüber wollte das Ministerium auf Nachfrage nicht spekulieren. "Hierzu ist keine Aussage möglich, da sich das Abgabeverhalten der Eigentümer tagtäglich ändert", sagte eine Sprecherin.

In Thüringen waren zwei Wochen vor Fristende 754.407 Grundsteuererklärungen eingegangen – die Quote betrug damit laut Finanzministerin Heike Taubert (SPD) 60 Prozent. Insgesamt werden in Thüringen 1,25 Millionen Erklärungen erwartet. Dass sie vollständig bis Fristende eingehen, glaubt Taubert nicht. Sie rechnet damit, dass bis Ende Januar 75 bis 80 Prozent der Immobilienbesitzer ihre Grundsteuererklärung eingereicht haben werden.

Sachsens Finanzministerium nannte auf Nachfrage keine genauen Zahlen. Bis zum 22. Januar 2023 seien im Freistaat etwas mehr als 60 Prozent der erwarteten Erklärungen eingegangen, teilte ein Sprecher mit.

Ursprünglich sollte die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung bereits Ende Oktober ablaufen. Da der Rücklauf aber bundesweit sehr schleppend war, wurde die Abgabefrist bis zum 31. Januar 2023 verlängert.

Wer muss die Grundsteuererklärung abgeben?

Jeder, der ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein unbebautes Grundstück besitzt, ist verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Für jedes Grundstück muss je eine Erklärung abgegeben werden.

Abgefragt werden mit der Grundsteuererklärung unter anderem der Bodenrichtwert, die Gebäudeart und das Baujahr.

Warum müssen alle Immobilienbesitzer eine Grundsteuererklärung abgeben?

Weil die Grundsteuer neu berechnet werden muss. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 eine Reform angemahnt, da bis jetzt die Steuer auf der Basis veralteter Grundstückswerte berechnet wird: Im Westen stammen die Daten aus dem Jahr 1964, im Osten sogar von 1935. Künftig sollen nicht mehr nur die Größe des Grundstücks und die Gebäudefläche eine Rolle für die Höhe der Steuer spielen, sondern auch die Lage des Grundstücks.

Was geschieht, wenn man die Frist nicht einhält?

Zunächst werden säumige Immobilienbesitzer wohl per Schreiben des Finanzamtes an die Abgabe der Grundsteuererklärung erinnert. Das teilten die Finanzministerien von Sachsen-Anhalt und Thüringen mit. Danach können Bußgelder, sogenannte Verspätungszuschläge, fällig werden. "Einen Automatismus bei der Festsetzung der Verspätungszuschläge gibt es bei der Grundsteuer aber nicht", teilte Sachsen-Anhalts Finanzministerium mit. Mögliche Bußgeldhöhen wurden nicht genannt.

Was passiert, wenn man die Grundsteuererklärung gar nicht macht?

Dann wird das Finanzamt die Höhe der neuen Grundsteuer am Ende schätzen. Die Höhe der Steuer kann dann jedoch entsprechend höher ausfallen, als es womöglich bei Abgabe einer Grundsteuererklärung der Fall gewesen wäre.

Welche Fehler werden bei der Grundsteuererklärung häufig gemacht?

Laut Sachsens Finanzministerium sind die Fehler sehr vielfältig. Beispiele wurden jedoch nicht genannt. Laut Sachsen-Anhalts Finanzministerium werden Erklärungen in Papierform beispielsweise bei fehlender Unterschrift, bei Verwendung falscher Anlagen sowie bei fehlenden Anlagen und Angaben zurückgesendet.

Die Finanzministerien empfehlen daher, die Grundsteuererklärung digital über die kostenlose Anwendung ELSTER abzugeben. Hier finden Betroffene eine Ausfüllanleitung. Zudem weist die Software auf fehlende Angaben und Fehler hin. Der weit überwiegende Teil der Abgabepflichtigen in Mitteldeutschland geht bereits diesen Weg.

Manche Immobilienbesitzer haben auch schon Bescheide vom Finanzamt zu ihren Grundsteuererklärungen: Worum handelt es sich da?

Es handelt sich noch nicht um den endgültigen Grundsteuerbescheid, sondern um die ersten beiden von insgesamt drei Bestandteilen, aus denen sich die Grundsteuererklärung am Ende zusammensetzen wird. In diesen Bescheiden wurde zum Beispiel schon der Grundstückswert vom Finanzamt bestimmt. Der erste Bescheid ist der Grundsteuerwert. Auf diesen Bescheid aufbauend wird der Grundsteuermessbetrag ermittelt.

Wie hoch die neue Grundsteuer ausfallen wird, lässt sich daraus jedoch noch nicht ablesen. Denn ein wesentlicher Faktor für die Berechnung sind die sogenannten Hebesätze der Kommunen. Diese beeinflussen direkt die Höhe der Grundsteuer und richten sich nach dem Wert bestimmter Gebiete. Sie werden aber erst im Laufe des Jahres 2024 durch die Städte und Gemeinden festgelegt. Erst wenn das geschehen ist, erlassen die Kommunen den eigentlichen Grundsteuerbescheid.

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie finanzieren damit zum Beispiel Straßen, Schwimmbäder oder Kitas.

Wann wird die neue Grundsteuer zum ersten Mal fällig?

Die neu ermittelte Grundsteuer muss ab dem 1. Januar 2025 gezahlt werden.

Werden die Grundsteuern in jedem Fall steigen?

Nicht unbedingt – die neuen Grundsteuerbeträge sollen laut sachsen-anhaltischem Finanzministerium "aufkommensneutral" gestaltet sein. Die Grundsteuern, die Städte und Gemeinden einnehmen, sollen sich also in Summe nicht erhöhen. Demnach werden für den einen Immobilieneigentümer künftig vielleicht höhere und für den anderen sogar niedrigere Grundsteuern fällig.

Was tun, wenn der Grundsteuerbescheid da ist?

Interessenverbänden zufolge sollten Eigentümer die Bescheide genau prüfen. "Der Grundsteuerwertbescheid ist ein Buch mit sieben Siegeln und das Wichtigste ist, die Dinge zu überprüfen, die man selber auch kontrollieren kann", rät Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund. Zu prüfen sei, ob die Flächen richtig im Bescheid aufgenommen und angegeben sind. Außerdem, ob der Bodenrichtwert so angegeben sei, wie er festgestellt wurde vom Steuerpflichtigen. Das Wichtigste sei zu prüfen, ob der Wert des Gebäudes ungefähr dem alten Wert entspreche oder ob es extreme Abweichungen gebe.

Gibt es Abweichungen, können Betroffene Einspruch erheben. Aber nicht nur dann: Wer prüfen wolle, ob die Bescheide korrekt seien, "der sollte Einspruch einlegen", sagt Wolfgang Oehring vom Bund der Steuerzahler in Thüringen: "Unsere Empfehlung ist, sich bei den Einsprüchen auf die Höhe und die Festlegung der Bodenrichtwerte zu beziehen. Sie müssen das nicht im Detail begründen."

Wer Einspruch einlegen will, muss das bis spätestens einen Monat nach Erhalt eines der drei Bescheide tun. Auf den endgültigen Grundsteuerbescheid zu warten, ist daher keine gute Idee.

Gibt es Zweifel an der Rechtmäßigkeit der neuen Grundsteuer?

Zweifel hegt unter anderem der Eigentümerverband Haus & Grund und will daher vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Aus Sicht von Nadja Ertmer, der Geschäftsführerin von Haus & Grund Magdeburg, sind zum Beispiel die sogenannten Bodenrichtwerte, also die Preise für einen Quadratmeter in einem bestimmten Gebiet, nicht nachvollziehbar. Diese würden willkürlich festgelegt.

Das ist in einer Bananenrepublik möglich, aber nicht in einem Rechtsstaat.

Kai Warnecke Verband Haus & Grund

So sieht das auch der Verbandspräsident von Haus & Grund, Kai Warnecke. Die Werte seien nicht überprüfbar: "Die Bodenrichtwerte sind nicht justiziabel. Da sitzt ein Gutachterausschuss, legt die Werte einfach fest und die bestimmen dann die Steuerhöhe. Das ist in einer Bananenrepublik möglich, aber nicht in einem Rechtsstaat", sagt Warnecke.

Wie wirkt sich die Grundsteuer-Reform auf die Finanzämter aus?

Nach Aussage der Deutschen Steuergewerkschaft arbeiten viele Finanzämter bereits an der Belastungsgrenze. Der Hauptgrund seien die Erklärungen zur neuen Grundsteuer. Viele Kräfte seien derzeit schon dafür abgestellt, die Erklärungen zu bearbeiten.

Die verspäteten Abgaben und die Vorbereitungen zur Grundsteuer verzögern laut Gewerkschaft auch die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer und Selbstständige.

MDR (Kevin Poweska, Daniel Salpius)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 23. Januar 2023 | 12:00 Uhr

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