Grundsteuer und Entlastungspakete Gewerkschaftschef: Finanzämter arbeiten am Limit

08. Januar 2023, 14:31 Uhr

Gut drei Wochen vor Fristende zur Abgabe der Steuererklärung für die neue Grundsteuer kommen die Finanzämter wegen des Mehraufwands mit ihrer Arbeit kaum noch hinterher.

Die Finanzverwaltung arbeite derzeit an der Belastungsgrenze und stehe kurz vor dem Kollaps, sagt der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Florian Köbler.

Gegenüber der Funke Mediengruppe führte er aus, dass es viele Gründe dafür gebe. Aber der Hauptgrund seien die Erklärungen zur neuen Grundsteuer. Hinzu komme, dass die Politik der Finanzverwaltung im Zusammenhang mit den jüngsten Entlastungspaketen zahlreiche Zusatzaufgaben aufgehalst habe, beklagte Köbler.

Hauptproblem: Späte Abgabe von Grundsteuer-Erklärung

Knapp die Hälfte der Grundstückseigentümer hat noch immer keine Grundsteuererklärung abgegeben. Weil die Kommunen zur Festlegung der neuen Grundsteuer bis Mitte 2024 aber die Daten vom Fiskus benötigten, seien zur Bearbeitung der bereits vorliegenden Erklärungen viele Kräfte dafür abgestellt worden.

Durch die im Jahr 2019 beschlossene Grundsteuerreform greifen ab 2025 neue Methoden für die Berechnung der Steuer. Wegen der schleppenden Abgabe hatte das Bundesfinanzministerium die Abgabefrist bereits um drei Monate von Ende Oktober auf Ende Januar verlängert.

Steuerbescheide und Rückzahlungen für Bürger verzögern sich

Die verspäteten Abgaben und die Vorbereitungen zur Grundsteuer verzögern laut Gewerkschaftschef Köbler auch die Bearbeitung der aktuellen Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer und Selbstständige. "Ich gehe davon aus, dass bundesweit 50 Prozent mehr unbearbeitete Einkommensteuererklärungen auf Halde liegen als im Vorjahr", sagte Köbler.

Der Bürger müssten nun länger auf die Steuerbescheide und damit auf mögliche Erstattungen warten. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer dürfte von anderthalb Monaten auf eher drei Monate steigen.

Grundsteuer bislang teils mit Daten von 1935 berechnet

Knapp 36 Millionen Grundstücke in Deutschland müssen neu bewertet werden. Betroffen davon sind Eigentümer, aber auch Hausbesitzer mit Flächen in Erbbaupacht. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Bemessungsgrundlage für die Steuersätze veraltet ist.

In den alten Bundesländern basieren die Sätze auf Daten von 1964, im Osten Deutschlands gar auf auf Werten von 1935. Grundstücke, die seitdem einen Wertzuwachs erfahren haben, sollen künftig höher besteuert werden. Flächen, die an Wert verloren haben, werden in Zukunft niedriger belastet. Am Gesamtaufkommen der Grundsteuer soll sich nichts ändern.

dpa/MDR

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 08. Januar 2023 | 09:30 Uhr

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