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Grundgesetzänderung Grüne wollen Finanzpaket nicht zustimmen – AfD und Linke mit Verfassungsklage

10. März 2025, 23:01 Uhr

Die Grünen wollen dem Finanzpaket von Union und SPD nicht zustimmen, trafen sich aber mit den Sondierern zu Gesprächen. AfD und Linke klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die geplante Einberufung des alten Bundestages. Union und SPD wollen die Änderungen an der Schuldenbremse noch im alten Parlament beschließen. Nur dort hätten sie zusammen mit den Grünen die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit.

Die Grünen wollen die von Union und SPD geplanten Grundgesetzänderungen für ihr Finanzpaket im Bundestag nicht mittragen. Das kündigten die Partei- und Fraktionsvorsitzenden am Montagmittag übereinstimmend in Berlin an. Lediglich zu einer separaten Entscheidung zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit wären die Grünen demnach bereit, hieß es.

Der Fraktionsvorstand habe beschlossen, "dass wir den Grünen-Abgeordneten empfehlen, den Grundgesetzänderungen nicht zuzustimmen", sagte Fraktionschefin Katharina Dröge. Parteichefin Franziska Brantner sagte, die Grünen stünden nicht zur Verfügung, um Wahlgeschenke von Union und SPD zu finanzieren. Zugleich machte sie klar, dass ihre Partei eine generelle Reform der Schuldenbremse wolle. Dennoch zeigte sich die Grünen-Spitze gesprächsbereit.

Beratungen von Union, SPD und Grünen bislang ohne Ergebnis

Am Montagabend trafen sich die Fraktionsspitzen von Union, SPD und Grünen in einem Besprechungsraum der Grünen-Fraktion im Bundestag. Das Treffen endete nach etwa anderthalb Stunden gegen 21 Uhr. Erst verließen Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) und sein SPD-Kollege Lars Klingbeil den Besprechungsraum. Fünf Minuten später folgten CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt und die beiden Grünen-Fraktionsvorsitzenden Britta Haßelmann und Katharina Dröge. Zu Inhalten oder Atmosphäre äußerte sich keiner von ihnen.

Grünen-Co-Parteichef Felix Banaszak sagte später im ZDF, seine Partei habe sich "eine Woche Zeit gegeben, um zu gucken, ob es eine Gesamteinigung gibt". Gelinge keine Gesamteinigung, seien die Grünen bereit, auf der Grundlage eines eigenen Gesetzesvorschlages mit Union und SPD das Grundgesetz für höhere Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben zu ändern.

Die Bundesvorsitzende der Grünen, Franziska Brantner, bei einer Pressekonferenz. 1 min
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Die Grünen haben angekündigt, dem milliardenschweren Finanzpaket von Union und SPD nicht zustimmen zu wollen. Parteichefin Franziska Brantner sagte, die Grünen stünden nicht zur Verfügung, Wahlgeschenke zu finanzieren.

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Grüne machen eigenen Vorschlag zu Verteidigungsausgaben

Noch vor den Gesprächen mit Union und SPD hatte die Grünen-Fraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen und Union und SPD angeboten, diesen Entwurf im alten Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit zu beschließen. Anders als Union und SPD wollen die Grünen einen größeren Anteil der höheren Verteidigungsausgaben aus dem regulären Bundeshaushalt finanzieren. Erst ab einer Höhe von 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts sollen Ausgaben für "Gesamtverteidigung und sicherheitspolitische Aufgaben" nicht auf die Schuldenbremse angerechnet werden. Zudem wollen die Grünen unter anderem auch den Ausbau nachrichtendienstlicher Fähigkeiten und die Unterstützung angegriffener Staaten unter dem Begriff Sicherheit verstanden wissen.

Zwei-Drittel-Mehrheit nur mit altem Bundestag

Union und SPD wollen in zwei Sondersitzungen des alten Bundestages am 13. und 18. März ein milliardenschweres Sondervermögen und eine Reform der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse beschließen. Ziel sind Investitionen in Infrastruktur und Verteidigung.

Die Pläne erfordern eine Grundgesetzänderung, für die in Bundestag und Bundesrat Zwei-Drittel-Mehrheiten nötig sind. Die Pläne von Union und SPD sollen noch im alten Bundestag beschlossen werden. Zusammen mit den Grünen könnte die Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht werden. Im neu gewählten Bundestag, der sich erst am 25. März zu seiner Auftaktsitzung trifft, kommen Union, SPD und Grüne, nicht mehr auf eine solche Mehrheit. AfD und Linke könnten die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit verhindern.

AfD und Linke klagen gegen Sondersitzungen

Gegen die Sondersitzungen des alten Bundestages ist aber bereits beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Eilantrag von fünf AfD-Abgeordneten eingegangen. Ein Gerichtssprecher bestätigte am Montag den Eingang eines sogenannten Organstreitverfahrens, das verknüpft ist mit dem Antrag, eine einstweilige Anordnung zu erlassen. Damit wollen die AfD-Abgeordneten letztlich erreichen, dass die geplanten Sondersitzungen nicht stattfinden. Die AfD-Fraktion hatte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas bereits am Freitag aufgefordert, die geplanten Sondersitzungen abzusagen.

Auch die Linke klagt gegen die geplante Abstimmung über Grundgesetzänderungen im alten Bundestag. Das Vorhaben von Union und SPD, noch mit den Mehrheiten im alten Bundestag die geplanten Finanzpakete zu verabschieden, laufe auf eine "politische Entmündigung" des neu gewählten Bundestags hinaus, sagte Fraktionschef Sören Pellmann. Er verwies darauf, dass das amtliche Endergebnis der Bundestagswahl am 14. März festgestellt werden solle. Der neue Bundestag müsse sich danach "umgehend" konstituieren.

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Union und SPD wollen alte Abgeordnete über Sondervermögen abstimmen lassen

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Bas sagt Sondersitzungen nicht ab

Bundestagspräsidentin Bas hält an den beantragten Sondersitzungen des alten Bundestags jedoch fest. Das stellte die SPD-Politikerin im ARD-Morgenmagazin klar und wies eine Forderung der AfD-Fraktion zurück. Bas erklärte, dass laut Grundgesetz ein Drittel der Abgeordneten eine Sondersitzung beantragen dürfen. Zur Anmeldung haben die Fraktionen von Union und SPD im alten Bundestag genügend Abgeordnete. Sie sei daher verpflichtet, die Sitzung einzuberufen.

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD, M) spricht im Plenum des Deutschen Bundestages einleitende Wort zum Mauerfall-Jubiläum. 1 min
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Bundestagspräsidentin Bas wies Forderung der AfD nach Absage zurück

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dpa/AFP (jst,dni)

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