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Fragen an Florian Bau, Justitiar beim Mieterbund Sachsen

MDR AKTUELL Do 17.10.2024 12:17Uhr 02:52 min

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Vorhaben Mietpreisbremse soll wohl bis 2028 verlängert werden

17. Oktober 2024, 12:46 Uhr

Die Mietpreisbremse soll offenbar über 2025 hinaus angewendet werden können. Das zumindest sieht ein Entwurf aus dem Bundesjustizministerium vor. Er wird jetzt innerhalb der Ampel-Koalition abgestimmt. In mehreren mitteldeutschen Städten greift die Mietpreisbremse schon.

Das Bundesjustizministerium will die Mietpreisbremse bis 2028 verlängern. Nach übereinstimmenden Medienberichten siehr das ein Referentenentwurf vor, den das Ministerium von Marco Buschmann (FDP) zur Abstimmung an die anderen Ressorts gegeben hat.

Um die Verlängerung der Mietpreisbremse hatte es Streit in der Ampel-Koalition gegeben. SPD und Grüne wollten eigentlich strengere Regeln durchsetzen. Buschmanns Ministerium lehnte das mit Verweis auf verschlechterte Rahmenbedingungen in der Bau- und Immobilienbranche ab. Der Entwurf von Buschmanns Ministerium sieht den Berichten zufolge nun vor, dass für eine erneute Anwendung der Mietpreisbremnse höhere Anforderungen vorliegen müssen. Die Mietpreisbremse läuft nach jetzigem Stand Ende 2025 aus.

Entstehung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse war 2015 eingeführt worden, um den Anstieg der Mietpreise in besonders begehrten Wohngegenden zu begrenzen. Die Regelung sieht vor, dass die Mieten bei neuen Mietverträgen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Ausnahmen gibt es bei Neubauten, umfassenden Modernisierungen oder wenn die Vormiete bereits höher war. Im Jahr 2020 wurde die Mietpreisbremse erstmals verschärft, sodass Mieter überzahlte Mieten rückwirkend zurückfordern können.

Wie die Mietpreisbremse in Mitteldeutschland wirkt

Inwieweit die Mietpreisbremse eingesetzt wird, ist Ländersache. Entsprechend wird die Regelung nach Bedarf angewendet. Die sächsische Landesregierung führte 2022 die Mietpreisbremse in Dresden und Leipzig ein. In Thüringen gilt die Verordnung bereits seit 2016 in Erfurt und Jena. In Sachsen-Anhalt sieht die Landesregierung keine Notwendigkeit für die Einführung einer Mietpreisbremse.

Wie Vermieter versuchen, die Mietpreisbremse zu umgehen

Seit der Einführung der Mietpreisbremse gibt es immer wieder Berichte, dass Vermieter versuchen, die Mietpreisbremse auszuhebeln – etwa mit möbliertem Wohnraum. Auch für möblierte Wohnungen gilt zwar die Mietpreisbremse, allerdings kann ein Zuschlag von zwei Prozent des Gesamtwertes der Möblierung pro Monat für die Miete verlangt werden, welcher auf die Kaltmiete aufgeschlagen wird. Allerdings muss der Betrag für diesen Aufschlag nicht im Mietvertrag ausgewiesen werden. Laut Stiftung Finanztip bestimmen viele Vermieter rechtswidrig einen höheren Aufschlag.

dpa (mao)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 17. Oktober 2024 | 06:00 Uhr

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