Heizkostenabrechnung Viele Mieter holen sich Kosten für CO2-Preis nicht vom Vermieter zurück
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11. Oktober 2024, 11:59 Uhr
Der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe soll seit 2023 zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Mieter mit einem Vertrag direkt beim Anbieter müssen diesen Anteil dem Vermieter in Rechnung stellen. Der Eigentümerverband Haus & Grund erklärt jedoch, dass das zum Beispiel bei Etagenheizungen nicht häufig passiert. Ein Sprecher der Verbraucherzentrale vermutet, dass die Berechnung der Kosten für Mieter häufig zu kompliziert ist.
- Mieter mit einem direkten Vertrag beim Anbieter von Heizmitteln können sich den CO2-Preis anteilig vom Vermieter bezahlen lassen.
- Eine Sprecherin des Eigentümerverbands Haus & Grund sagt jedoch, dass das beispielsweise im Falle von Etagenheizungen nicht häufig passiere.
- Der Verband und auch Verbraucherschützer sehen die komplizierte Berechnung und die aktuell noch geringen Kosten als Grund.
Wer zur Miete wohnt und seine Heizkostenabrechnung bekommt, muss sich um die Aufteilung des CO2-Preises eigentlich nicht weiter kümmern. Das sagt Christian Handwerk, Referent für energetisches Bauen und Sanieren bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn in diesem Fall müsse der Vermieter die CO2-Kosten in dieser Abrechnung aufweisen und seinen Anteil von der Summe abziehen. "Also er darf den Anteil, den er selbst zahlen muss, nicht in Rechnung stellen", erklärt Handwerk. Man sollte dann nur überprüfen, ob der Vermieter dieser Pflicht auch nachgekommen ist – andernfalls dürften die Mieter laut Gesetz die Gesamtsumme der Heizkosten um drei Prozent kürzen.
Mieter können CO2-Preis anteilig bei Vermieter in Rechnung stellen
Doch was ist mit Mieterinnen und Mietern, die einen eigenen Vertrag mit einem Gas-, Öl- oder Fernwärmeanbieter haben? Sie müssen erstmal den kompletten CO2-Preis an den Anbieter zahlen. "Da aber auch da die CO2-Kostenaufteilung gilt, hat der Mieter das Recht, den Vermieter-Anteil in Rechnung zu stellen", sagt Handwerk. Und zwar beim Vermieter.
Laut Zensus-Zahlen hätten immerhin 8,8 Prozent aller Wohnungen eine Etagenheizung, sagt Sibylle Barent, Leiterin der Steuer- und Finanzpolitik beim Eigentümerverband Haus & Grund. "Da wissen wir jetzt aber dann nicht, wie viele davon vermietet sind. Das sind aber insgesamt immerhin 3,8 Millionen Wohnungen, da wird also sicherlich auch ein nicht unerheblicher Anteil auch vermietete Wohnungen darunter sein."
Experten: Mieter mit Berechnung überfordert
Doch millionenfach Rechnungen, die Mieter jetzt an ihre Vermieter schicken, gebe es noch nicht, sagt Barent. Die Fälle, bei denen Mieter in einer Rechnung einen Ausgleichsanspruch geltend machten, seien noch recht rar gesät. "Also unser Eindruck ist eigentlich schon, dass auch die Mieterinnen und Mieter da recht ratlos davorstehen", vermutet Barent.
Denn wie viel Mieter und wie viel Vermieter bezahlen müssen, ist sehr unterschiedlich – je nach Verbrauch und Wohnfläche. Das Gesetz gibt eine Staffelung vor: Je niedriger der Verbrauch, desto weniger muss der Vermieter vom CO2-Preis zahlen. In der Annahme, dass in energieeffizienten Wohnungen und Häusern eben auch weniger geheizt werden muss.
Doch der Durchschnitt der deutschen Mieter wohne nicht in sehr energieeffizienten Gebäuden, sagt Christian Handwerk von der Verbraucherzentrale. Er rechnet den aktuellen CO2-Preis von 45 Euro pro Tonne auf diesen Durchschnitt um. "In den üblichen Fällen machen die gesamten Kosten so ungefähr einen Euro pro Quadratmeter und Jahr aus. Und wenn man die dann zwischen Mieter und Vermieter aufteilt, bekommt man so ungefähr 60 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche", erklärt Handwerk.
Sein Eindruck aus den Beratungen ist: Auf viele wirke die Rechnung kompliziert und abschreckend, zumal die Summe, die man dem Vermieter in Rechnung stellen kann, eben nicht allzu hoch ist. Noch nicht: Denn der CO2-Preis wird von Jahr zu Jahr steigen.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | MDR AKTUELL RADIO | 08. Oktober 2024 | 06:10 Uhr
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