Ampel räumt Streitthemen ab Koalition einigt sich bei Datenspeicherung und Verlängerung der Mietpreisbremse
Hauptinhalt
10. April 2024, 19:16 Uhr
Die Ampelkoalition hat sich bei bei den Streitthemen Vorratsdatenspeicherung und Mietpreisbremse geeinigt. Beim Verdacht auf Straftaten sollen Provider bestimmte Verbindungsdaten umgehend sichern – auf richterliche Anordnung. Darauf hatte die FDP gedrängt. Sie gab im Gegenzug ihren Widerstand gegen eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 auf.
- Die Ampelkoalition hat beschlossen, die Mietpreisbremse bis 2029 zu verlängern.
- Außerdem wurde sich auf das sogenannte "Quick-Freeze-Verfahren" zur Datenspeicherung geeinigt.
- Die Frage, wie künftig IP-Adressen gespeichert werden sollen, ist aber noch offen.
Die Mietpreisbremse wird verlängert, die Vorratsdatenspeicherung neu geregelt – die Ampel-Koalition hat bei zwei Streitthemen eine Einigung erzielt. Wie die Regierungsfraktionen am Mittwoch bekannt gaben, soll die im kommenden Jahr auslaufende Mietpreisbremse bis 2029 verlängert werden. Dies hatten SPD, Grüne und FDP bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart; die Liberalen verknüpften ihre Zustimmung jedoch später mit einer Einigung bei der Datenspeicherung. Über andere mietrechtliche Vorhaben herrscht in der Koalition allerdings weiter Uneinigkeit.
Was ist die Mietpreisbremse? Die Mietpreisbremse gilt seit 2015 und begrenzt Mietpreissteigerungen bei Neuverträgen. Diese dürfen maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das gilt nicht für Neubauten und nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt.
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge sprach von "einer sehr guten Nachricht, dass die Koalitionspartner nun ihre gegenseitige Blockade aufgegeben haben". Die SPD-Fraktionsvizes Dirk Wiese und Verena Hubertz nannten die Einigung beim Mietrecht ein "extrem wichtiges Zeichen für die Mieterinnen und Mieter in unserem Land".
Mietpreisbremse: Wohnungsverbänden geht Einigung nicht weit genug
Verschiedenen Verbänden geht die Einigung hingegen nicht weit genug. "Die Lage auf dem Wohnungsmarkt hat sich in den letzten zwei Jahren deutlich verschärft", erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbunds, Lukas Siebenkotten. Er forderte deshalb die Ampel-Koalition und insbesondere die FDP auf, zu ihrem Wort im Koalitionsvertrag zu stehen.
Gegen weitere Maßnahmen sprach sich der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW aus. Deren Präsident Axel Gedaschko sieht bereits eine einfache Verlängerung der Mietpreisbremse "extrem skeptisch". Stattdessen warb er für schnellere und einfachere Bau-Genehmigungsverfahren.
FDP wirbt für mehr Wohnungsbau
Die Ampel hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag weitere Maßnahmen zum Mieterschutz vorgenommen. So sollen unter anderem die Kappungsgrenzen, welche die zulässige Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren festlegen, in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt von 15 auf 11 Prozent absinken.
Während Grünen-Fraktionschefin Dröge will, dass die weiteren Vorhaben "zügig angegangen werden" und die SPD-Politiker Wiese und Hubertz "zeitnah" Entwürfe zur Umsetzung fordern, sprach sich FDP-Chef Christian Lindner gegen zusätzliche Maßnahmen aus. "Wir brauchen Wohnraum", erklärte Lindner im Onlinedienst X. Weitere Verschärfungen würden "angesichts gestiegener Baupreise und Zinskosten eine Erholung der Baukonjunktur beschädigen". Lindners Parteikollege, Bundesjustizminister Marco Buschmann, warb ebenfalls für mehr Wohnungsbau. "Die Wohnraumknappheit werden wir nicht wegregulieren können", sagte er in Berlin.
Datenspeicherung: Einigung auf "Quick-Freeze-Verfahren"
Neben der Verlängerung der Mietpreisbremse wurde sich laut Bundesjustizministerium auf das sogenannte "Quick-Freeze-Verfahren" zur Datenspeicherung geeinigt. Darauf hatte vor allem die FDP gedrängt. Die Vorratsdatenspeicherung war zuvor von mehreren Gerichten für rechtswidrig erklärt worden und ist zurzeit ausgesetzt. "Heute ist ein guter Tag für Freiheit und Sicherheit", sagte Justizminister Marco Buschmann (FDP).
Was ist das Quick-Freeze-Verfahren? Beim Quick-Freeze-Verfahren können Ermittlungsbehörden relevante Daten umgehend bei den Providern einfrieren lassen, wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht. Wenn sich dann zeigt, dass die Daten tatsächlich für das Verfahren relevant sind, dürfen die Ermittler darauf zugreifen. Sowohl das Einfrieren als auch die Übermittlung an die Behörden müssen aber gerichtlich angeordnet werden.
Kritik an der Einigung auf das Quick-Freeze-Verfahren äußerten die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) und die Union. DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt sprach von einer "unzureichenden Regelung". Er warf der Ampel-Koalition vor, damit "den Staat künstlich dumm zu machen". Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), nannte das Quick-Freeze Verfahren ebenfalls "völlig unzureichend".
Frage nach Speicherung von IP-Adressen weiter offen
Die Frage, wie künftig IP-Adressen gespeichert werden sollen, ist zudem offengeblieben. "Aus Sicht des Bundesinnenministeriums und der Sicherheitsbehörden bleibt die Speicherung von IP-Adressen wichtig, um Täter, insbesondere im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Kinder, aber auch im Bereich der Hasskriminalität und in Bereichen bis hin zur Terrorismusbekämpfung, zu ermitteln", sagte ein Sprecher von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Ein Sprecher des Justizministeriums bekräftigte, dass Bundesjustizminister Buschmann die anlasslose Speicherung von IP-Adressen weiterhin ablehne. Bei dem Thema bestehe noch Gesprächsbedarf in der Koalition.
AFP, Reuters, MDR (smk)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 10. April 2024 | 17:30 Uhr