Leere Betten abgestellt in einem Gang eines Krankenhauses.  Aufnahmedatum 09.11.2024  Bildnachweis picture alliance / M.i.S. | Bernd Feil
Am Freitag befasst sich der Bundesrat mit der Krankenhausreform. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance / M.i.S. | Bernd Feil

Vor Entscheidung des Bundesrats Klinikverband für Vermittlungsausschuss bei Krankenhausreform

21. November 2024, 20:28 Uhr

Mit dem Ampel-Aus steht auch die Klinikreform auf der Kippe. Der Bundesrat soll am Freitag darüber beraten. Während Gesundheitsminister Karl Lauterbach weiter für die Reform wirbt, drängt die Deutsche Krankenhausgesellschaft auf Nachbesserungen und appeliert, die Reform in den Vermittlungsausschuss zu verweisen. Die vorgezogene Bundestagswahl könnte dann jedoch zum Problem werden.

Vor der abschließenden Sitzung des Bundesrates zur Krankenhausreform drängt die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) weiter auf Nachbesserungen. "Es geht nicht darum, die Reform scheitern zu lassen", sagte der Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß beim Thüringer Krankenhausforum in Erfurt.

Viele Kliniken befänden sich jedoch unter anderem wegen des fehlenden Inflationsausgleichs in einer dramatischen wirtschaftlichen Lage. Nötig sei deshalb eine gesetzliche Regelung zur Übergangsfinanzierung. Gaß appellierte an die Bundesländer, die Reform in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zu verweisen. 

Was im Vermittlungsausschuss passiert Das noch von der Ampel-Koalition im Bundestag beschlossene Gesetz zur Krankenhausreform ist im Bundesrat nicht abstimmungsbedürftig. Die Länderkammer kann es aber in den Vermittlungsausschuss schicken. Dafür ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig.

Der Vermittlungsausschuss kann dann erneut über die Reform beraten, einen Kompromiss suchen und am Ende abstimmen.

Thüringer SPD-Abgeordnete: Vermittlungsausschuss würde Krankenhausreform töten

Aus Sicht der Thüringer SPD-Bundestagsabgeordneten Tina Rudolph würde dieses Vorgehen nach dem Ampel-Aus die Reform gefährden. Sie verwies auf die im Februar angesetzte Neuwahl des Bundestages, nach der es eine lange Phase der Regierungsbildung geben dürfte. "Ein Anruf des Vermittlungsausschusses tötet die Krankenhausreform", sagte Rudolph, die Mitglied des Bundestagsgesundheitsausschuss ist. "Damit wären alle bisherigen Bemühungen hinfällig." 

Die DKG-Vizepräsidentin Gundula Werner hingegen zeigte sich zuversichtlich, dass die Reform auch bei Anrufung des Vermittlungsausschusses noch bis zur Bundestagswahl gelingen könne. "Die Neuwahl ist am 23. Februar. Bis dahin kann man es schaffen, wenn man will", sagte sie.

Wie Thüringen in der Länderkammer abstimmt, ist noch unklar. Die geschäftsführende Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) hatte ihren Kabinettskollegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen. Darüber gibt es aber innerhalb der geschäftsführenden Landesregierung keine Einigkeit.

Vermittlungsausschuss: Sachsen-Anhalt entscheidet kurzfristig

Die Landesregierung in Sachsen-Anhalt will ebenfalls erst am Freitagmorgen eine endgültige Entscheidung treffen. "Derzeit suchen alle Gesundheitspolitiker nach Wegen, den Schaden so gering wie möglich zu halten", sagte Regierungssprecher Matthias Schuppe MDR SACHSEN-ANHALT.

Lauterbach verteidigt Krankenhausreform

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sich am Donnerstag optimistisch gezeigt, dass es erst gar nicht zum Vermittlungsausschuss komme. Der SPD-Politiker warb erneut für die Reform und sagte im ARD-Morgenmagazin: "Wir verlieren jeden Tag Leben, weil wir nicht genug spezialisiert sind." Mit der Krankenhausreform wären die Prognosen für viele Krebspatienten und auch für viele Patienten mit großen Herzoperationen besser. Mit der Reform dürfe nicht mehr jedes Krankenhaus alles machen.

Die Krankenhausreform ist ein langjähriges Großprojekt von Lauterbach. Ziel ist es, die Finanzierung, Organisation und das Leistungsspektrum der rund 1.900 Krankenhäuser in Deutschland grundlegend zu ändern. Vor allem die kleineren Krankenhäuser sollen künftig weniger Leistungen anbieten und sich auf Eingriffe beschränken, die sie gut beherrschen.

Die Reform sieht zudem eine Veränderung des Vergütungssystems für die Kliniken vor. Statt Pauschalen für Behandlungsfälle sollen sie 60 Prozent ihrer Vergütung schon für das Vorhalten bestimmter Angebote erhalten.

dpa, KNA, MDR (smk)

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Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL FERNSEHEN | 21. November 2024 | 19:30 Uhr

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