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Am Freitag entscheidet der Bundesrat darüber ob gegen das Gesetz zur Krankenhausreform Einspruch eingelegt wird. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO/BildFunkMV
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Bundesrat Abstimmung über Krankenhausreform: Sachsen-Anhalt entscheidet kurzfristig

22. November 2024, 07:52 Uhr

Im Bundestag gab es für die Krankenhausreform eine Mehrheit. Nun soll am Freitag der Bundesrat, also das Parlament der Länder, darüber abstimmen. Ob es auch dort eine Mehrheit gibt? Unklar. Einige Bundesländer befürchten nämlich negative Folgen und überlegen, Einspruch gegen das Gesetz einzulegen. Sachsen-Anhalt ist noch unschlüssig, wie man sich bei der Abstimmung am Freitag positionieren wird.

Sachsen-Anhalts Landesregierung hat sich noch nicht entschieden, wie sie am Freitag im Bundesrat über die Krankenhausreform abstimmt. "Derzeit suchen alle Gesundheitspolitiker nach Wegen, den Schaden so gering wie möglich zu halten", sagte Regierungssprecher Matthias Schuppe MDR SACHSEN-ANHALT. Erst am Freitagmorgen werde feststehen, ob Sachsen-Anhalt gemeinsam mit anderen Bundesländern den Vermittlungsausschuss anrufen werde. Möglich sei aber auch, dass das Gesetz durchgeht.

Probleme wegen vorgezogener Neuwahl des Bundestags

Die Krankenhausreform ist durch den Bundestag bereits beschlossen worden. Da es sich aber um ein sogenanntes Einspruchsgesetz handelt, kann der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen. Dadurch wäre es möglich, noch Veränderungswünsche der Länder in das Gesetz einzuarbeiten. Durch die vorgezogenen Neuwahlen würde dafür die Zeit aber nicht mehr ausreichen. Deshalb stünden die Bundesländer vor der schwierigen Entscheidung, einen Weg zu finden, mit dem Gesetz umzugehen.

Stichwort: Das ist ein Einspruchsgesetz

Bundesrat und Bundestag müssen sich bei vielen Gesetzen einig sein – sonst können sie in Deutschland gar nicht erst in Kraft treten. Das bedeutet auch: Der Bundesrat hat wie im vorliegenden Fall die Möglichkeit, Einspruch gegen ein Gesetz einzulegen. Dafür ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in der Länderkammer nötig. Passiert das so, kann der Bundestag mit der Mehrheit der Regierung theoretisch den Bundesrat überstimmen. Die amtierende Bundesregierung aus SPD und Grünen hat nach dem Aus der Ampel-Koalition allerdings keine Mehrheit mehr im Parlament.

Bundesländer sehen Reform skeptisch

Kernstück der Reform ist, dass sich die Krankenhäuser auf bestimmte medizinische Leistungen spezialisieren. Außerdem sollen die Kliniken vor allem dafür bezahlt werden, dass sie bestimmte Leistungen anbieten. Dafür erhalten sie eine "Vorhaltepauschale", die 60 Prozent ihrer Kosten decken soll. Die übrigen 40 Prozent sollen wie bislang über die Fallpauschale kommen. Damit soll der Druck wegfallen, aus Kostengründen möglichst viele Operationen durchzuführen.

Die Bundesländer sind skeptisch, ob die Reform das befürchtete Kliniksterben im ländlichen Raum abwenden kann. Zudem fürchten sie hohe Kosten und sehen die Versorgungssicherheit gefährdet.

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MDR (Stephan Schulz, Susanne Liermann, Marius Rudolph)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 21. November 2024 | 19:00 Uhr

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