Nach Einigung Koalition legt neuen Entwurf für Heizungsgesetz vor
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30. Juni 2023, 18:08 Uhr
FDP, SPD und Grüne haben dem Bundestag nach der Einigung über Änderungen am Heizungsgesetz einen überarbeiteten Entwurf übergeben. Am Montag ist eine Anhörung geplant. Die Ampel-Koalitionsfraktionen zeigten sich zufrieden, die CDU kritisiert den engen Zeitplan. Das neue Heizungsgesetz soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden und ab 2024 in Kraft treten.
Die Koalitionsfraktionen haben dem Bundestag am Freitag ihre Änderungsanträge zum ursprünglichen Entwurf des Heizungsgesetzes vorgelegt. Das berichtet die Deutsche Presseagentur. Am Montag ist demnach im Klima- und Energieausschuss eine erneute Anhörung geplant. Externe Experten sollen sich dabei zu den überarbeiteten Plänen der Koalition äußern.
Aus der Opposition gibt es den Angaben zufolge heftige Kritik am engen Zeitplan. Die Ampel habe dies zurückgewiesen.
Das sind die wichtigsten Punkte des Heizungsgesetzes
- Mehr Klimaschutz: Im Kern sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – das sogenannte Heizungsgesetz – vor, dass künftig nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Dafür gibt es aber Übergangsfristen, vor allem durch eine Kopplung des GEG an die kommunale Wärmeplanung. Funktionierende Heizungen können ohne Einschränkungen weiterbetrieben und bei Bedarf repariert werden. Mit dem Gesetz soll der Klimaschutz im Gebäudebereich vorangebracht werden. Derzeit wird oft noch mit Erdgas und Heizöl geheizt.
- Mehr Zeit durch kommunale Wärmeplanung: Die Regelungen des GEG gelten von 2024 an unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete. In solchen wird bereits ein hoher Anteil vor allem von Wärmepumpen verbaut. Bei Bestandsbauten soll der Dreh- und Angelpunkt eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein. Diese soll in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab 2026 und für die restlichen Kommunen ab 2028 vorliegen. In manchen Kommunen gibt es eine solche Wärmeplanung schon jetzt. Es geht also um die Frage: Wo macht ein Nah- und Fernwärmenetz Sinn, wo eher Lösungen wie Wärmepumpen, wo eine Umstellung eines Gas- auf ein Wasserstoffnetz? Länder und Kommunen sollen konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimafreundlich umbauen wollen – also ob es zum Beispiel ein Fernwärmenetz geben soll. Auf dieser Grundlage sollen Hausbesitzer entscheiden können, was sie machen.
- Technologieoffenheit: Darauf hat vor allem die FDP gepocht. Die 65-Prozent-Vorgabe soll durch viele Optionen erreicht werden können – neben einer Wärmepumpe etwa durch eine Stromdirektheizung, Hybridheizungen oder eine auf Biomasse wie Holz und Pellets basierende Heizung. Wer nach dem 1. Januar 2024 eine Gasheizung einbauen möchte, soll vorher eine verpflichtende Beratung bekommen, um auf eine mögliche "Kostenfalle" hinzuweisen – weil fossile Brennstoffe mit dem steigenden CO2-Preis teurer werden. Nach dem Übergangszeitraum – also bei Vorlage einer Wärmeplanung – gelten bestimmte Anforderungen.
- Sozialer Ausgleich: Der Staat will die Wärmewende mit Milliarden fördern. Geplant ist, dass unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Investition beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizung übernommen werden. Die Grundförderung soll unabhängig vom Einkommen 30 Prozent der Kosten betragen. Hauseigentümer mit einem Einkommen von unter 40.000 Euro und solche, die besonders schnell eine neue Heizung installieren lassen, werden stärker gefördert. Die geplanten Ausnahmen für über 80-jährige Hausbesitzer sind gestrichen worden. Alte Menschen sollen aber günstige Kredite bekommen oder einen Härtefall geltend machen können. Es ist eine allgemeine Härtefallklausel vorgesehen für Hauseigentümer, die ein Heizungsaustausch finanziell überfordern würde oder deren Gebäude dafür besonders ungeeignet sind.
- Mieterschutz: Vermieter sollen Anreize bekommen, um in eine klimafreundliche Heizung zu investieren. Mieter sollen vor stark steigenden Mieten geschützt werden. Es soll eine neue Modernisierungsumlage eingeführt werden, über die Vermieter Investitionskosten für den Heizungstausch an Mieter weitergeben können. Bei Mieterhöhungen soll es aber eine Deckelung geben: Es sollen für eine neue Heizung nicht mehr als 50 Cent pro Quadratmeter auf die Kaltmiete aufgeschlagen werden, unabhängig davon, ob der Vermieter staatliche Förderungen in Anspruch nimmt oder nicht.
Regierungsparteien zufrieden, Kritik aus der Opposition
FDP-Fraktionschef Christian Dürr sagte, es werde ein praktikables Gesetz auf den Weg gebracht, das niemanden überfordere. "Mit der neuen Fassung setzen wir das um, was die Koalition politisch vereinbart hat: keine Verbote, keine Eingriffe ins Eigentum – aber dafür viele Technologien."
Die SPD-Fraktionsvizevorsitzenden Verena Hubertz und Matthias Miersch erklärten, es sei gelungen, mit den Änderungen einen Haken an die Vorschläge der Fachministerien zu machen. Klimaschutz und soziale Ausgewogenheit gingen jetzt Hand in Hand.
Nach Aussage der Grünen-Fraktionsvizevorsitzenden Julia Verlinden und Andreas Audretsch ist das Gesetz ein Meilenstein für den Klimaschutz und komme planbar und verlässlich für alle Heizungsbesitzer.
CDU: Zeitplan zu eng
Der klima- und energiepolitische Sprecher der Unionsfraktion, Andreas Jung (CDU), sagte, dass Abgeordnete und Sachverständige nur ein Wochenende hätten, um 110 Seiten zu lesen und zu bewerten, könne nicht funktionieren. Das sei kein seriöses Verfahren. Er verlangt deshalb, die Abstimmung von der Bundestags-Tagesordnung für die kommende Woche zu nehmen. Jung bemängelte auch, dass es noch kein detailliertes Förderkonzept gebe. "Die entscheidende Frage der Bürger ist doch: Was kommt finanziell auf mich zu und welche Förderung bekomme ich?". Die Verunsicherung werde anhalten.
Nach langem Ringen soll das Heizungsgesetz in der kommenden Woche vom Bundestag verabschiedet werden. SPD, Grüne und FDP hatten sich auf umfangreiche Änderungen verständigt. Vor allem die FDP hatte Nachbesserungen verlangt.
dpa,AFP,epd(akq)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 30. Juni 2023 | 15:00 Uhr
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