Nach Airport-Blockaden Fluglinien prüfen Schadenersatz gegen "Letzte Generation"

29. Juli 2023, 11:06 Uhr

Nach Blockaden der Flughäfen Düsseldorf und Hamburg durch die "Letzte Generation" prüfen Eurowings, Condor und Tuifly Schadenersatzklagen. Einem Experten zufolge könnte es um mehrere Millionen Euro gehen. Trotz einer entsprechenden Anzeige des Airports Düsseldorf sieht die dortige Staatsanwaltschaft einen "gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr" allerdings nicht als gegeben an.

Nach der Blockade der Flughäfen Düsseldorf und Hamburg durch die Gruppe "Letzte Generation" vor zwei Wochen haben mehrere Fluglinien angekündigt, die selbsternannten Klima-Aktivisten auf Schadenersatz verklagen zu wollen.

Wie die "Rheinische Post" berichtet, prüfen die Airlines Eurowings, Condor und Tuifly entsprechende Schritte. "Eurowings beabsichtigt - wie auch alle anderen betroffenen Airlines der Lufthansa Group (Lufthansa, SWISS, Austrian Airlines und Eurowings) - Schadensersatzansprüche geltend zu machen", teilte ein Eurowings-Sprecher der Zeitung auf Anfrage mit.

Experte rechnet mit Forderungen in Millionenhöhe

Dem Bericht der "Rheinischen Post" zufolge waren im Zuge der Flughafen-Blockaden am 13. Juli in Düsseldorf und Hamburg insgesamt 48 Flüge storniert und zwei Flüge umgeleitet worden.

Nach Einschätzung des Hamburger Luftfahrtexperten Gerald Wissel könnte es bei den angekündigten Klagen der Airlines um Schadenersatzforderungen von mehreren Millionen Euro gehen. "Da mussten Hotels für Passagiere gebucht werden, es entgingen Ticketeinnahmen, Ersatzflugzeuge mussten gefunden werden, andere Crews mussten eingesetzt werden, da kommt einiges zusammen", sagte Wissel der Zeitung.

Keine Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr

Der Flughafen Düsseldorf hatte nach der Aktion der "Letzten Generation" Strafanzeige wegen "gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr, Störung öffentlicher Betriebe, Sachbeschädigung, Nötigung und Hausfriedensbruch" erstattet. Wie die "Rheinischen Post" schreibt, würde bei einer Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr eine Strafe von bis zu zehn Jahren Haft drohen.

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Düsseldorf sagte dem Blatt jedoch, dass nur wegen des Verdachts der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs ermittelt werde. Für einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr gebe es derzeit "keine zureichenden Hinweise, da dies eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Sachen von bedeutendem Wert voraussetzen würde". Nach den bisherigen Erkenntnissen sei das nicht der Fall gewesen, weil Flugzeuge rechtzeitig umgeleitet wurden oder gar nicht gestartet seien, so die Behördensprecherin.

AFP (dni)

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Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 29. Juli 2023 | 08:30 Uhr

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