Grundgesetzänderung Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Schuldenpaket ab
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17. März 2025, 22:17 Uhr
Mehrere Bundestagsabgeordnete hatten versucht, das Schuldenpaket von Union und SPD bzw. die Abstimmung dazu juristisch zu stoppen. Drei FDP-Politiker, die parteilose Abgeordnete Joana Cotar und mehrere AfD-Abgeordnete reichten Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht ein, um die Abstimmung zu verschieben. Das Gericht in Karlsruhe wies diese jedoch ab. Auch im Bundesrat rückt eine Zwei-Drittel-Mehrheit näher.
- FDP-Abgeordnete beklagen fehlende Beratungszeit
- AfD-Mitglieder beklagen fehlende Expertenanhörung
- Grundgesetzänderungen bei Schuldenbremse
- Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat rückt näher
Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge mehrerer Bundestagsabgeordneter gegen die von CDU/CSU, SPD und Grünen geplante Abstimmung über Grundgesetzänderungen zu Schuldenbremse und Sondervermögen abgewiesen. Das teilte das Gericht am Abend mit. Karlsruhe begründete seine Entscheidung mit einer Folgenabwägung.
So wäre der Schaden aus Sicht des Gerichts höher, wenn eine einstweilige Anordnung erginge und die Sondersitzung des Bundestags gestoppt würde - der Antrag aber in der Hauptsache keinen Erfolg hätte. Der Eingriff in die Autonomie des Parlaments wäre dann erheblich. Ob der Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens die Abgeordnetenrechte verletzt hat, soll ungeachtet der Eilentscheidung jeweils in der Hauptsache geklärt werden.
Mehrere Versuche, Abstimmung juristisch zu stoppen
Mehrere Abgeordnete des Bundestags hatten einen weiteren Versuch gestartet, den für Dienstag geplanten Beschluss des Bundestags über das milliardenschwere Schuldenpaket von Union, SPD und Grünen zu verhindern. Die parteilose Abgeordnete Joana Cotar erhob nach eigenen Angaben zum zweiten Mal Einspruch in Karlsruhe und beantragte, die Abstimmung zu verschieben. Das Verfassungsgericht bestätigte den Eingang.
Mit demselben Ziel wandten sich drei FDP-Abgeordnete per Eilantrag an Karlsruhe. Sie argumentierten, die Beratungszeit für das Hunderte Milliarden Euro schwere Schuldenpaket reiche nicht aus. "Die Bundesregierung konnte ganz einfache und grundlegende Nachfragen dazu bisher nicht beantworten", sagte der FDP-Finanzexperte Florian Toncar.
Verfassungswidrig sei vor allem, dass nur drei Tage vor der endgültigen Abstimmung weitere gravierende Änderungen vorgelegt worden seien, etwa eine Regelung zur Klimaneutralität bis 2045. "Das lässt sich in der kurzen Zeitspanne nicht seriös diskutieren und abwägen", sagte Toncar. Die Beratung im Parlament drohe so zur reinen Formsache zu werden.
Auch AfD stellte Eilanträge
Auch Mitglieder der AfD-Bundestagsfraktion hatten erneut einen Eilantrag gegen den geplanten Bundestagsbeschluss gestellt. Ein AfD-Sprecher bestätigte dies und begründete den Schritt damit, dass der Haushaltsausschuss des Bundestages keine Expertenanhörung zugelassen habe.
Die Linke verzichtet hingegen auf weitere Versuche, die Sitzung des Bundestages juristisch zu verhindern. Parteichefin Ines Schwerdtner erklärte, man habe alle juristischen Mittel ausgeschöpft. Es sei zudem eine "Legende" und "juristischer Unsinn", dass die Linke gemeinsam mit der AfD eine frühere Konstituierung erzwingen könnte. Schwerdtner reagierte damit auf Äußerungen von BSW-Chefin Sahra Wagenknecht. Diese hatte die Linke aufgefordert, zusammen mit der AfD bei der Präsidentin des Bundestages die sofortige Einberufung des neuen Bundestages zu verlangen.
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) lehnte einen entsprechenden AfD-Antrag ab. Da darüber im künftigen Parlament kein Konsens herrsche, halte sie sich an den Wunsch der Mehrheit von Union und SPD und bleibe beim für den 25. März anvisierten Termin, schrieb Bas an den parlamentarischen Geschäftsführer der AfD, Bernd Baumann.
Grundgesetzänderungen bei Schuldenbremse
Union und SPD hatten mit den Grünen mehrere Grundgesetzänderungen vereinbart. Ziel ist einerseits eine Lockerung der Schuldenbremse, um höhere Verteidigungsausgaben zu ermöglichen. Andererseits soll ein 500 Milliarden Euro schweres, über Schulden finanziertes "Sondervermögen" im Grundgesetz verankert werden. Union, SPD und Grüne haben im bisherigen Bundestag gemeinsam die nötige Zweidrittelmehrheit für die Grundgesetzänderung. Im neuen Bundestag haben sie diese Mehrheit nicht mehr.
Mehrere Anträge erfolglos
Die Verfassungsrichter hatten vergangene Woche bereits mehrere Anträge verworfen. Darunter waren auch Anträge von AfD und Linken. Einige zielten darauf, die Sondersitzung des alten Bundestags am Dienstag abzusagen. Daneben ging es darum, den geplanten Beschluss des Finanzpakets zu verhindern. Keiner der Anträge hatte Erfolg.
Auch Eilanträge gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens blieben erfolglos. Allerdings waren nach Angaben des Gerichts schon am Freitag drei weitere Organstreitverfahren und vier Verfassungsbeschwerden noch anhängig. Darunter ist eine der Linken, die ebenfalls das stark beschleunigte Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Grundgesetzes moniert.
Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat rückt näher
Unterdessen rückt auch im Bundesrat die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit näher. In Bayern gaben die mitregierenden Freien Wähler ihren Widerstand gegen das Finanzpaket auf. Vize-Ministerpräsident Hubert Aiwanger sagte laut "Augsburger Allgemeine", es bringe nichts, sich weiter dagegen zu stellen: "Auch wenn das völliger Wahnsinn ist: Die CSU kann auch ohne uns im Bundesrat zustimmen."
Die Länder mit Regierungsbeteiligungen von Linken, BSW, FDP oder Freien Wählern haben im Bundesrat 25 von 69 Stimmen und könnten damit eine Zwei-Drittel-Mehrheit verhindern. Ohne die sechs Stimmen aus Bayern ist das nicht möglich.
dpa/Reuters (dni)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 17. März 2025 | 07:30 Uhr