Bundestagswahl Anträge gegen Bundestagssondersitzung zum Finanzpaket scheitern vor Bundesverfassungsgericht
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14. März 2025, 19:32 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht hat Anträge von AfD und Linkspartei gegen Sondersitzungen des alten Bundestages als unbegründet zurückgewiesen. Damit können die bisherigen Abgeordneten am Dienstag über eine Grundgesetzänderung für das Finanzpaket entscheiden.
Der Bundestag kann am Dienstag wie geplant über eine Grundgesetzänderung für die Reform der Schuldenbremse und die Aufnahme neuer Schulden abstimmen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte mehrere entsprechende Anträge als unbegründet ab.
Handlungsmöglichkeiten des alten Bundestags nicht beschränkt
Die Karlsruher Richter erklärten, die Wahlperiode des alten Bundestages werde gemäß Grundgesetz erst durch den Zusammentritt des neuen Bundestages beendet. Bis dahin sei der alte Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt.
Die Linke- und die AfD-Fraktion sowie mehrere neugewählte Abgeordnete hatten mit Eilanträgen versucht, die Einberufung der gestrigen Sondersitzung und der Sondersitzung am Dienstag zu verhindern.
Noch nicht entschieden hat das Bundesverfassungsgericht über weitere Klagen von AfD, Linke und BSW. Sie beziehen sich auf aus ihrer Sicht zu kurze Beratungsfristen über die geplanten Grundgesetzänderungen.
Bundestag soll am Dienstag über Grundgesetzänderung abstimmen
Der neue Bundestag kommt am 25. März erstmals zusammen. Der alte Bundestag soll am kommenden Dienstag mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen das Grundgesetz ändern und so den Weg für das von ihnen geplante Milliarden-Finanzpaket frei machen. Am Donnerstag hatte es bereits die ersten Beratungen gegeben.
Für die Verfassungsänderungen wird im Parlament eine Zweidrittelmehrheit benötigt. Im neuen Bundestag käme diese voraussichtlich nur mit Stimmen der Linken oder der AfD zustande. Union, SPD und Grüne wollen das Paket darum noch im alten Bundestag beschließen.
AFP, dpa (jks)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 14. März 2025 | 16:30 Uhr